- 15.10.2021, 12:03:24
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„Bürgeranwalt“ über Lärmbelästigung durch Sportanlagen und Missstände auf Bahnhöfen
Am 16. Oktober um 18.00 Uhr in ORF 2
Utl.: Am 16. Oktober um 18.00 Uhr in ORF 2 =
Wien (OTS) - In der Sendung „Bürgeranwalt“ thematisiert die Redaktion
am Samstag, dem 16. Oktober 2021, um 18.00 Uhr in ORF 2 auf Anregung
von Volksanwalt Werner Amon zwei Themen, zu denen es besonders viele
Beschwerden gibt. „Lärmbelästigung durch Sportanlagen“ und
„Missstände auf Bahnhöfen“. Pars pro toto präsentiert Peter
Resetarits jeweils einen konkreten Fall dazu:
Wie viel Lärm müssen Anrainer/innen einer Sportanlage in Oberndorf
aushalten?: Seit Mai dieses Jahres gibt es in der Stadtgemeinde
Oberndorf bei Salzburg eine neue multifunktionale Sportanlage. Die
unmittelbaren Anrainer/innen fühlen sich von der Gemeinde im Stich
gelassen. Denn der unzumutbare Lärm bis in die späten Nachtstunden
würde einfach hingenommen. Wenn Anrainer/innen nächtliche
Sportstättenbenutzer/innen um Ruhe bitten, würden sie mit
körperlichen Attacken bedroht. Der Kritik stellt sich der
Bürgermeister von Oberndorf.
Ein dauernd versperrter Warteraum in Wiener Neudorf verärgert die
Fahrgäste der Badner Bahn: Der Warteraum sei immer wieder verwüstet
worden und ein Umschlagplatz für Dealer gewesen, rechtfertigen die
Wiener Lokalbahnen die Schließung. Die Fahrgäste sind empört, weil es
seit mehr als zwei Jahren keine überdachte Wartemöglichkeit mehr
gibt. Mit dem Bürgermeister von Wiener Neudorf diskutiert Volksanwalt
Amon.
Eine Sprachreise in die USA ist unter dramatischen Umständen zu Ende
gegangen. Gibt es Schadenersatz?: Ein Semester lang sollte eine
16-jährige Niederösterreicherin bei einer Gastfamilie leben und in
Arizona die Schule besuchen. Den Aufenthalt buchten die Eltern um
knapp 13.000 Euro bei einem renommierten Sprachreiseveranstalter.
Doch die Gastfamilie sei nicht in der Lage gewesen, ihre Tochter zu
versorgen, kritisieren die Eltern. Zuletzt wurde das Mädchen in eine
psychiatrische Klinik gebracht. Nun klagt ihre Familie die
Veranstalter auf 25.000 Euro Schadenersatz.
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