- 09.10.2021, 09:00:32
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Mückstein zu Welthundetag: verstärkte Einschränkungen für Qualzucht
Ampelmodell soll Behörden die Beurteilung, ob bei Hunden eine zu kurz gezüchtete Schnauze und damit lebenslange Atemnot vorliegt, erleichtern.
„Hunde verdienen als treue Weggefährten des Menschen unsere große Zuneigung. Es ist rundheraus abzulehnen, wenn an ihnen Züchtungen vorgenommen werden, die dazu führen, dass sie nicht atmen können, nicht fressen können oder sich nicht ohne Schmerzen bewegen können. Diese Qualzüchtungen, die vorgenommen werden, um einem Modetrend zu folgen, sind Tierquälerei und daher abzulehnen“, so Tierschutzminister Dr. Wolfgang Mückstein anlässlich des Welthundetages am 10. Oktober.
Das Tierschutzgesetz verbietet Qualzuchten, allerdings können Züchter:innen ein Maßnahmenprogramm vorlegen, um nicht bestraft zu werden. Aus Sicht des Ministeriums, vieler NGOs und engagierter Tierschützer:innen ist diese Regelung nicht ausreichend, weil sie für den strikten Vollzug zu wenig greifbar ist. Daher wird derzeit im BMSGPK an einer strengeren Regelung gearbeitet.
Zu diesem Zweck plant das Ministerium die Empfehlung aus dem Tierschutzrat umzusetzen und ein Ampelmodell, wie es in den Niederlanden bereits praktiziert wird, vorzuschreiben. Es erleichtert der Behörde die Beurteilung, ob bei Hunden eine zu kurz gezüchtete Schnauze und damit lebenslange Atemnot und unnötiges Leid vorliegt. Außerdem prüft das Ministerium die Umsetzung weiterer Empfehlungen des Tierschutzrates, die den Tierschutzkontrollorganen Werkzeuge in die Hand geben, um die Zuchtvorgaben besser überprüfen zu können. Dazu findet derzeit noch reger Austausch statt, um den Vollzug bestmöglich zu stärken.
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Christina Ritschel, Bakk. phil.
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