• 07.10.2021, 11:31:15
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WKÖ-Gastronomie und Hotellerie: Branchenvertretung kämpft für Rechtssicherheit bei Kündigungsregelung im Hotel- und Gastgewerbe

Kraus-Winkler und Pulker: Keine Bereitschaft der Gewerkschaft vida für eine gemeinsame Lösung - Feststellungsantrag beim OGH eingebracht

Wien (OTS) - 

Die per 01.10.2021 geltende Angleichung von Arbeitern und Angestellten bedeutet eine Verlängerung der Kündigungsfrist von bisher 14 Tagen auf 6 Wochen bis zu 5 Monaten mit Kündigungstermin zum Quartal. Für Saisonbranchen, wie Tourismus oder Baugewerbe, kann der Kollektivvertrag jedoch abweichende Regelungen vorsehen. „Genau dies ist beim Kollektivvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe der Fall, der eine abweichende Regelung mit 14-tägiger Frist ohne Kündigungstermin vorsieht. Dieser Kollektivvertrag wurde nach Verlautbarung der Gesetzesänderung zur Angleichung der Kündigungsfristen von der Gewerkschaft vida wiederholt unterfertigt. Umso unverständlicher  ist es für uns, dass die Gewerkschaft vida nun eine gegenteilige Rechtsansicht vertritt“, betont Mario Pulker, Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

„Wir haben daher einen Feststellungsantrag beim Obersten Gerichtshof (OGH) eingebracht, um für unsere Betriebe die dringend notwendige Rechtssicherheit zu schaffen und die von uns vertretene Rechtsansicht bestätigen zu lassen“, sagt Susanne Kraus-Winkler,  Obfrau des Fachverbandes Hotellerie.

„Jede Verlängerung der Kündigungsfrist bedeutet für unsere Betriebe höhere Kosten. Gerade jetzt sind angesichts der Coronakrise keine zusätzlichen Belastungen für die Branche tragbar. Wir waren immer an einer gemeinsamen und konstruktiven Lösung mit der Gewerkschaft interessiert. Dies ist trotz zahlreicher Verhandlungsrunden, in denen die Arbeitgeberseite mehrere Angebote gemacht hat, wie etwa eine gestaffelte Anhebung der Kündigungsfristen auf bis zu sechs Wochen, nicht möglich gewesen“, bedauern die Arbeitgebervertreter.

Anstatt sachlich und lösungsorientiert über die wirklichen Themen in der Branche zu sprechen, griff die Gewerkschaft vida in die Mottenkiste und erhob die Einführung einer mit hohen Kosten und Bürokratie verbundenen Tourismuskasse zur Bedingung für eine kollektivvertragliche Klarstellung zu den Kündigungsfristen. „Damit blieb uns nur der Weg zum OGH, denn gerade in so unsicheren Zeiten brauchen die Betriebe Rechtssicherheit“, so Kraus-Winkler und Pulker abschließend. (PWK642/ES)

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