- 06.10.2021, 09:33:34
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ÖGB-Schumann: „Geplante Steuerreform benachteiligt Frauen“
Verpflichtendes „Gender Budgeting“ wird nicht eingehalten - Männer profitieren stärker von Steuerstufen und Familienbonus
Bei einer genaueren Betrachtung der einzelnen Maßnahmen der Pläne für die ökosoziale Steuerreform ist festzustellen, dass einmal mehr Frauen das Nachsehen haben. Der Schwerpunkt der Entlastung des Faktors Arbeit liegt bei der Erwerbsarbeit, unbezahlte Care-Arbeit, wie Kinderbetreuung und Pflege von Familienangehörigen, fallen aus der Berechnung heraus. Diese Arbeit wird aber zumeist von Frauen übernommen. Außerdem widerspricht die Umverteilung der verpflichtenden gendergerechten Budgeterstellung.
Steuerstufen und Familienbonus bedeuten Ungleichverteilung
„Wir wissen, dass die Mehrheit der Frauen mit kleinen Kindern Teilzeit arbeiten, während Männer in Vollzeit erwerbstätig sind. Dadurch hatten sie bisher schon Nachteile in der Arbeitswelt und später in der Pension. Mit der Steuerreform verschärft sich dieses Ungleichgewicht aber noch mehr,“ kritisiert ÖGB-Vizepräsidentin und -Frauenvorsitzende Korinna Schumann. Die Regierung versuche nicht einmal, mit dieser Reform eine ernstzunehmende Umverteilung zu schaffen.
Allein durch die Senkung der Tarifstufen zwei und drei ergäben sich bereits auffällige Unterschiede zwischen Männern und Frauen, gibt Schumann zu bedenken. Das Momentum Institut stellt, basierend auf einem Wirtschaftsdaten des Sozialministeriums fest, dass Männer mit einem Entlastungsvolumen von 576 Euro pro Jahr mehr profitieren als Frauen mit 240 Euro.
Der Unterschied zwischen den Geschlechtern wird noch größer, wenn auch der Familienbonus mitberücksichtigt wird. Der Familienbonus kann eher von Männern in vollem Umfang geltend gemacht werden, da er abhängig ist von der Höhe der zuvor bezahlten Lohnsteuer. Diese ist bei Teilzeit arbeitenden Frauen tendenziell geringer.
Investition in Kinderbetreuungsplätze und Pflege fehlen
Die Steuerreform sieht außerdem keine Investitionen in soziale Infrastruktur vor. „Der Ausbau von Kindergärten, Horten und Pflegeeinrichtungen hätte langfristig eine Entlastung für Frauen gebracht. Leider blieb die Regierung auch hier untätig, essenzielle Verbesserungen für Frauen zu schaffen,“ so Schumann.
Verfassungsrechtliche Vorgaben verfehlt
Die Verfassung sieht vor, dass bei der Haushaltsführung die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben ist. Ziel dieses „Gender Budgeting“ ist es, eine gerechte Verteilung der finanziellen Mittel zwischen den Geschlechtern sicherzustellen. „In der Verfassung ist die Berücksichtigung der Gleichstellung auch bei der Budgeterstellung verankert. Es ist beschämend, dass dieser Grundsatz bei der Regierung scheinbar nicht angekommen ist. Wie sollen Frauen jemals gleichviel verdienen können, wenn ihnen in strukturellen Fragen weiterhin so viele Steine in den Weg gelegt werden?“, kommentiert Schumann.
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