FPÖ-Forderung nach Einfrieren der Energiepreise und eigenem Covid-Warenkorb mit Möglichkeit zum Erlassen eines Preisstopps
„Die kolportierten steuerlichen Maßnahmen von ÖVP und Grünen bringen den Menschen keine ‚ökosoziale, sondern, ganz im Gegenteil, eine ökoasoziale Steuerreform‘. Die Reduktion der Einkommensteuersätze wird mit der kalten Progression finanziert und ist keine echte steuerliche Entlastung. Es ist ungeheuerlich, dass der Klimaschutz nunmehr als Vorwand für steuerliche Mehrbelastungen herhalten muss. Kanzler Kurz zeigt damit sein wahres Gesicht der sozialen Kälte“, so heute der freiheitliche Budget-und Finanzsprecher NAbg. DDr. Hubert Fuchs.
„Der erste Teil der ‚ökosozialen Steuerreform‘ brachte uns schon eine massive Erhöhung der NoVA um 400 Millionen Euro. Diese Erhöhung betrifft vor allem Kraftfahrzeuge von Kleingewerbetreibenden und von Familien – das sind die ersten Opfer der ‚ökosozialen Steuerreform‘. Vor allem Pendler aus den ländlichen Bereichen werden diese Pseudoreform in aller Härte zu spüren bekommen. Denn diese sind aufgrund der fehlenden öffentlichen Infrastruktur alternativlos auf ihr KFZ angewiesen. Dass die ÖVP die Phantastereien der Grünen zulasten unserer Bürger akzeptiert, zeigt wieder einmal mehr, wie verzweifelt Kurz mit seiner Truppe sein muss und alles tut, um seinen Kanzlerposten zu erhalten“, betonte Fuchs.
Das alles passiere vor dem Hintergrund steigender Energiepreise und einer generellen Teuerungswelle. Dazu aber habe man keinen einzigen konkreten Vorschlag der türkis-grünen Belastungsfanatiker und des „sozialen Eiskasten-Kanzlers“ gehört, obwohl tausende Österreicher finanziell mit dem Rücken zur Wand stünden. „Wir Freiheitliche fordern ein sofortiges Einfrieren der Energiepreise, denn viele Menschen in unserem Land wissen schon heute nicht, wie sie eine warme Wohnung und heißes Wasser bezahlen können. Ein weiterer wichtiger Schritt ist der von uns geforderte ‚Covid-19-Warenkorb‘ mit Waren und Dienstleistungen, wie Lebensmittel, Hygieneartikel, Mieten, Heizkosten, Treibstoffen, Fahrtkosten im öffentlichen Verkehr usw.“, erklärte Fuchs und weiter: „Wenn es hier bei einzelnen Endverbraucherpreisen zu deutlichen Abweichungen – das heißt mehr als zehn Prozent bei einzelnen Waren und Dienstleistungen – kommt, dann muss unverzüglich gehandelt und ein Preisstopp erlassen werden.“
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