• 29.09.2021, 12:12:12
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„Am Schauplatz Gericht“ über Rechtsgeschäfte, bei denen in erstaunlicher Art und Weise etwas schiefgegangen ist

„Schlechte Geschäfte“ am 30. September um 21.05 Uhr in ORF 2

Utl.: „Schlechte Geschäfte“ am 30. September um 21.05 Uhr in ORF 2 =

Wien (OTS) - In der aktuellen „Am Schauplatz Gericht“-Ausgabe
„Schlechte Geschäfte“ – zu sehen am Donnerstag, dem 30. September
2021, um 21.05 Uhr in ORF 2 – berichten Ludwig Gantner und Patrick
Hibler von Rechtsgeschäften, bei denen in erstaunlicher Art und Weise
etwas schiefgegangen ist. Die Betroffenen stehen vor einem
juristischen Scherbenhaufen und versuchen zu retten, was zu retten
ist.

Nach Scheidung und schwerer Krankheit wollte Herr K. aus der
Steiermark noch einmal neu durchstarten und sich mit dem Kauf eines
Eigenheims mit Garten einen Lebenstraum erfüllen. Doch das
renovierungsbedürftige Haus entpuppte sich bald als Alptraum. Denn
die Verkäuferin der Liegenschaft soll zum Zeitpunkt der
Kaufvertragsunterzeichnung nicht mehr geschäftsfähig gewesen sein,
also die Tragweite des Verkaufs ihres Hauses wegen fortschreitender
Demenz nicht mehr verstanden haben. Das behauptet zumindest ihr vom
Gericht bestellter Erwachsenenvertreter. Er hat Herrn K. auf
Rückabwicklung des Verkaufs geklagt. Dieser ist sich allerdings
keiner Schuld bewusst. Er lebt nun in einem Haus, das ihm zwar nicht
gehört, für das er aber bereits bezahlt hat.

Frau G. wurde wegen eines Unfalls von ihrer Versicherung zu einem
Arzt geschickt. Dieser war angeblich unfreundlich zu ihr und hätte,
als sie halbnackt vor ihm stand, unpassende Bemerkungen gemacht und
an ihrem Höschen gezupft. Noch dazu nahm er die Untersuchung auf
Video auf, um ihre Einwilligung hätte er sie aber nicht gefragt. Sie
beschwerte sich bei ihrem Versicherungsvertreter, der den Fall an die
Versicherung weiterleitete. Auf einmal bekam Frau G. eine Klage auf
11.155 Euro Schadenersatz. Der Arzt fühlte sich in seiner Ehre
gekränkt. Er würde jetzt keine Aufträge mehr für Gutachten bekommen
und wolle den Verdienstentgang von ihr ersetzt bekommen. Frau G.
sagt, dass es doch möglich sein müsse, an einem Arzt Kritik zu üben,
ohne gleich verklagt zu werden.

Der Rechtsfrieden in einer kleinen Innviertler Gemeinde ist ernsthaft
bedroht, als sich beim Sohn eines 2016 verstorbenen Landwirts eine
Frau meldet: Sie wäre die Enkelin des Toten aus einer mehr als 70
Jahre zurückliegenden außerehelichen Beziehung und fordert ihren
Pflichtteil am großen Bio-Bauernhof. Der Sohn des Verstorbenen ist
empört: Er hat den Hof schon 1993 vom Vater übernommen und sieht
nicht ein, wieso er jetzt einer angeblichen Verwandten einen Erbteil
auszahlen soll. Er glaubt nicht, dass sein Vater ein uneheliches Kind
hatte. Von der Exhumierung des Leichnams zwecks DNA-Analyse war die
Rede. „Am Schauplatz Gericht“ berichtet von einer Lösung, die man
jetzt nach Jahren des Prozessierens gefunden hat.

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