- 28.09.2021, 09:02:45
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- OTS0044
Bundesheergewerkschaft: FBMin TANNER ordnet Bestrafung für Stellungspflichtige an!
Bis zu 700 Euro Verwaltungsstrafe blühen einem Stellungspflichtigen!
In einem der Bundesheergewerkschaft vorliegendem Erlass, ordnet BMin TANNER die Testpflicht und die FFP 2 Maskenpflicht für alle Stellungspflichtige an. Die rechtliche Grundlage für diese Anordnung bleibt in diesem Erlass offen bzw. wird verschwiegen.
Lediglich die rechtliche Grundlage für die Bestrafung der Stellungspflichtigen, die §§ 18 und 49 des Wehrgesetzes werden bemüht.
Die Bundesheergewerkschaft, die zu ihrem Vertretungsbereich auch Stellungspflichtige und Präsenzdiener zählt, spricht sich klar gegen solch eine erlassmäßige Anordnung, aus der eine Verwaltungsstrafe für Stellungspflichtige entsteht, aus, stellt Manfred Haidinger, Präsident der Bundesheergewerkschaft fest. Dies ist ein weiteres Druckmittel auf eine Personengruppe, um ihre Grund- und Freiheitsrechte insbesondere die Integrität ihres Körpers aufzugeben.
Wir bieten jedem Stellungspflichtigen auch unsere Beratung und Hilfestellung unter covid@bundesheergewerkschaft.at an.
Eine entsprechende rechtliche Maßnahme wurde durch die Bundesheergewerkschaft bereits in Auftrag gegeben.
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