Aktualisierte Rahmenordnung für die Katholische Kirche: Weil für Gottesdienste "3G-Regel" nicht gilt, ist in Kirchen nun eine FFP2-Maske verpflichtend - Bei Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung entfällt Maskenpflicht, wenn "3G-Regel" für alle vereinbart wird
Utl.: Aktualisierte Rahmenordnung für die Katholische Kirche: Weil
für Gottesdienste "3G-Regel" nicht gilt, ist in Kirchen nun
eine FFP2-Maske verpflichtend - Bei Taufe, Erstkommunion,
Firmung und Trauung entfällt Maskenpflicht, wenn "3G-Regel"
für alle vereinbart wird =
Wien (KAP) - War bisher das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS)
bei katholischen Gottesdiensten in Kirchen verpflichtend, so ist
stattdessen ab Mittwoch, 15. September, die FFP2-Maske wieder
obligatorisch: Das ist die wichtigste Änderung in der am Dienstag
veröffentlichten Rahmenordnung der Bischofskonferenz, mit der die
Katholische Kirche ihre Corona-Schutzmaßnahmen der aktuellen
Situation anpasst. Grund für die Maskenpflicht ist der Umstand, dass
bei Gottesdiensten die "3G-Regel" grundsätzlich nicht gilt, es sei
denn, sie wird vorab bei "Feiern aus einmaligem Anlass" wie Taufe,
Erstkommunion, Firmung oder Trauung eigens vereinbart. Wie schon seit
Anfang Juli, so ist weiterhin kein Mindestabstand einzuhalten, es
gibt auch keine Einschränkungen beim Gemeindegesang.
Ausdrücklich halten die Bischöfe wie bisher schon zum grundsätzlichen
Verzicht auf die "3G-Regel" fest: "Um niemanden von der Feier
öffentlicher Gottesdienste von vornherein auszuschließen, ist die
Teilnahme weiterhin ohne Nachweis einer geringen epidemiologischen
Gefahr (geimpft, getestet, genesen) möglich." Die weiterhin geltenden
Schutzmaßnahmen seien aber nötig, um Gottesdienste ohne Gefährdung
und in Würde zu feiern. "Wesentliche Voraussetzungen sind
Eigenverantwortung und Rücksichtnahme."
Mehr: https://www.kathpress.at/goto/meldung/2063021
Rahmenordnung und Präventionskonzept im Wortlaut unter:
www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung-und-praevention
skonzept
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