Ernst-Dziedzic: Besondere Vulnerabilität von LGBTIQ-Geflüchteten muss in allen Phasen des Asylverfahrens berücksichtigt werden
Grüne zur heutigen Entscheidung des EuGH im Fall eines schwulen irakischen Geflüchteten
Wien (OTS) - „Die besondere Situation von Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Geschlechtsmerkmale oder ihrer Geschlechtsidentität aus ihrem Heimatland fliehen mussten, muss auch im Asylverfahren berücksichtigt werden. Das heutige Urteil des EuGH ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung“, sagt Ewa Ernst-Dziedzic, Sprecherin der Grünen für Außenpolitik, Migration, LGBTIQ und Menschenrechte. Der Gerichtshof der Europäischen Union stellte im heutigen Urteil klar: Ein Folgeantrag auf internationalen Schutz dürfe nicht allein deshalb zurückgewiesen werden, weil er auf Umstände gestützt ist, die bereits zur Zeit des Verfahrens über den ersten Antrag existierten.
„Wenn Lesben, Schwule und Bisexuelle vor Gewalt und Verfolgung fliehen, hinterlässt das tiefe Spuren und Traumatisierungen. Nicht alle sind in der Lage, gleich zu Beginn des Asylverfahrens offen über ihre sexuelle Orientierung und ihre traumatisierenden Erfahrungen zu sprechen. Umso wichtiger ist die heutige Entscheidung“, hält Ernst-Dziedzic fest.
Die Abgeordnete verweist auch auf das Regierungsprogramm sowie einen beschlossenen Entschließungsantrag zum Schutz von besonders vulnerablen Gruppen im Asylverfahren: „Wir haben gemeinsam mit der ÖVP klargestellt, dass auch LGBTIQ-Geflüchtete als besonders vulnerable Gruppe im Asylverfahren zu sehen sind. Ich freue mich, dass bereits diesen Sommer Schulungen von Asylrechtsberater*innen durch fachspezifische NGOs stattgefunden haben und werde weiter darauf pochen, dass die gemeinsam vereinbarten Punkte Schritt für Schritt abgearbeitet werden.“
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