• 07.09.2021, 09:10:11
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  • OTS0034

AK Erfolg: Viele „abgehobene“ Klauseln bei Laudamotion – Check-in-Gebühr jetzt zurückholen!

AK bemängelte 37 Klauseln, 32 sind unzulässig, darunter auch die Check-in-Gebühr

Utl.: AK bemängelte 37 Klauseln, 32 sind unzulässig, darunter auch
die Check-in-Gebühr =

Wien (OTS) - Die AK beanstandete 37 Klauseln in den Allgemeinen
Beförderungsbedingungen der Airline Laudamotion und bekam nun
großteils recht: Die Gerichte beurteilten 32 als unzulässig, etwa
wegen intransparenter Formulierungen und unzulässiger Fristen.
Nennenswert ist vor allem die Check-in-Gebühr – sie darf nicht
verlangt werden, wenn man während der Buchung nicht klar darauf
hingewiesen wird. KonsumentInnen können sie jetzt mit dem AK
Musterbrief zurückholen. AK Expertin Gabriele Zgubic: „Das Urteil hat
Auswirkungen auf die Branche, gilt derzeit aber nur für Laudamotion –
Verfahren gegen Ryanair und WizzAir laufen noch.“

Von den 37 von der AK bemängelten Klauseln von Laudamotion sind 32
unzulässig, fünf zulässig. Die Gerichte beurteilten gleich mehrere
Gebührenklauseln als unrechtmäßig:

+ die Check-in-Gebühr – demnach mussten Passagiere für den Check-in
am Flughafen eine Gebühr von 55 Euro (pro Flug und Person) zahlen.
Die Klausel ist ungewöhnlich, nachteilig und unzulässig aufgrund der
Höhe, auch weil sie während des Buchungsvorganges nicht darauf
hingewiesen wurden;
+ die 20 Euro-Gebühr-Klausel fürs Neuausstellen der Bordkarte, wenn
man sie nicht mithat;
+ eine Klausel, wonach Passagiere für die Rückerstattung der Steuern
(etwa bei Nichtantritt des Fluges) auch dann ein Extra-Entgelt zahlen
müssen, wenn der Flug von der Fluglinie selbst abgesagt wurde;
+ gröblich benachteiligend ist eine Bestimmung, die für die
Rückerstattung der bezahlten staatlichen Steuern bei Nichtantritt der
Reise eine Frist von nur einem Monat vorsieht. Für diese gravierende
Fristverkürzung gibt es keine sachliche Rechtfertigung.

Zahlreiche weitere Klauseln sind wegen intransparenter
Formulierungen und pauschaler und kaskadenartiger Verweise unerlaubt.
Sie sind kaum zu lesen, teils unverständlich formuliert und mit
vielen Querverweisen versehen, was die Lesbarkeit nicht erhöht.
Weitere intransparente Bestimmungen betreffen Regelungen zu
Buchungen, Buchungsgebühren, Gepäck und Zahlungsvorgängen.

Zwei Klauseln sind gröblich benachteiligend und daher unzulässig:
Flugpassagieren wurde für die Geltendmachung ihrer Ansprüche ein
"Laudamotion-Procedere" aufgezwungen. Sie mussten ihre Ansprüche
selbst geltend machen und durften keine Dritten dafür „einspannen“.
Zudem mussten sie Laudamotion eine Frist von 28 Tagen gewähren.
Laudamotion hat sich vorbehalten, Ansprüche nicht zu bearbeiten, bei
denen diese "Regeln" nicht eingehalten werden.

Weitere unzulässige Klauseln betreffen diverse
Haftungsbeschränkungen der Airline hinsichtlich Handgepäck und
Personenschäden sowie eine unzulässige Preisänderungsklausel, wonach
sich Änderungen der Reisedaten oder -route auf den zu bezahlenden
Flugpreis auswirken können.

Check-in-Gebühr zurückholen – so geht’s:
Sie können die Check-in-Gebühr bei Laudamotion jetzt zurückfordern,
wenn Sie während der Buchung nicht darauf aufmerksam gemacht wurden
und Sie die Gebühr am Flughafen zahlen mussten. AK Musterbrief
einfach downloaden. Die AK riet KonsumentInnen bis zur rechtlichen
Klärung, die Check-in-Gebühr nur vorbehaltlich der rechtlichen
Klärung und Rückforderung zu zahlen und die Rückforderung schriftlich
bei der Fluglinie zu verlangen.

Online Check-in klappt nicht – Tipp: Sehr oft funktioniert der
kostenlose Online-Check-in nicht, KonsumentInnen müssen am Flughafen
einchecken und dann die Gebühr zahlen. Machen Sie unbedingt einen
Screenshot von der Meldung, dass der Online-Check-in fehlschlug.

SERVICE: AK Musterbrief sowie die Urteile unter
www.arbeiterkammer.at/checkin-laudamotion

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW

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