• 06.09.2021, 09:57:50
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  • OTS0036

Sozialpartnerinnen und IV erneuern Forderung nach Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem 1. Geburtstag

Umsetzung in ganz Österreich bis 2025 entscheidend für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Utl.: Umsetzung in ganz Österreich bis 2025 entscheidend für die
Vereinbarkeit von Beruf und Familie =

Wien (OTS) - Anlässlich des heutigen Starts in das neue Bildungsjahr
erneuern AK, ÖGB, WKÖ, LK und die IV ihre Forderungen mit klarem
Fokus auf einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem 1.
Geburtstag. Zwar wurden zuletzt politische Initiativen wie die
Ausbildungsoffensive auf den Weg gebracht, was es jetzt aber braucht,
ist die Verwirklichung des Rechtsanspruchs in ganz Österreich bis
2025 – und damit einen entscheidenden Schritt zur Verbesserung der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kind und Job unter einen Hut zu bringen erfordert in normalen Zeiten
oft einen Spagat – in Krisenzeiten, wie während der aktuellen
Corona-Pandemie, wird die Vereinbarkeit zum Hochseilakt. Für die
Sozialpartnerinnen AK, ÖGB, WKÖ und LK sowie für die IV ist die
Vereinbarkeit ein Top-Anliegen, weshalb auch ein gemeinsames
Maßnahmenpaket ge-schnürt wurde, das Lösungsansätze für die eng
verzahnten Bereiche Arbeitsmarkt, Bildungspolitik und
Kinderbetreuungsmaßnahmen enthält. Der Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz ab dem 1. Geburtstag des Kindes ist Teil dieses
umfangreichen Pakets.

„Eltern müssen sich immer auf eine funktionierende Kinderbetreuung
verlassen können. Wir wissen, dass Kinder durch frühkindliche Bildung
ihr ganzes Leben profitieren und wollen diese Chancengerechtigkeit
unterstützen. Deshalb braucht es dringend den Aus-bau der
Kinderbetreuung in ganz Österreich, ganztägig, leistbar und
qualitätsvoll“, appelliert Martha Schultz, Vizepräsidentin der
Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und Bun-desvorsitzende von Frau in
der Wirtschaft (FiW). Daher soll der Rechtsanspruch auf einen
Kinderbetreuungsplatz ab dem 1. Geburtstag und bis zum 14. Lebensjahr
gelten. Schultz: „Es ist höchste Zeit, um endlich in die Umsetzung zu
gehen. Um eine Vollzeitbeschäftigung beider Elternteile zu
ermöglichen, braucht es flankierend eine Ausweitung der
Öffnungszeiten, die mit den Arbeitsrealitäten im Einklang stehen.“

Auch ÖGB-Vizepräsidentin und -Frauenvorsitzende Korinna Schumann
betont die Wichtigkeit des Rechtsanspruchs: „Noch immer warten Eltern
in Österreich auf einen leistbaren Kinderbetreuungsplatz. Viele haben
deshalb Probleme, Betreuung und berufliche Verpflichtungen unter
einen Hut zu bekommen. Größtenteils sind es dann Mütter, die ihre
Erwerbstätigkeit einschränken oder ganz aufschieben. Der
Rechtsanspruch ab dem ersten Geburtstag des Kindes schafft Sicherheit
und Entlastung für Eltern.“ Zudem ist laut Schumann ein
„einheitlicher Rechtsrahmen für ganz Österreich dringend notwendig“.
Denn: „Nur mit bundesweit einheitlichen Mindeststandards kann
Planungssicherheit für Eltern und Beschäftigte, aber auch für die
BetreiberInnen der Einrichtungen ermöglicht werden.“

Um dieses Maßnahmenpaket sowie den Rechtsanspruch umzusetzen, sind
laut Maria Pein, Vizepräsidentin der LK Steiermark, gemeinsame
Anstrengungen der Gebietskörperschaften notwendig. „Für den
flächendeckenden Ausbau der Kinderbetreuungsangebote braucht es mehr
Geldmittel und insbesondere finanzielle Unterstützung für kleine
Gemeinden. Ein Aspekt dabei ist die rasche Aufstockung und
Verlängerung der soge-nannten 15a-Vereinbarung“, sagt Pein. Denn die
Vereinbarkeit von Familien und Beruf sei ein wesentliches Element, um
den ländlichen Raum zu stärken, attraktive Lebenswelten für junge
Familien zu schaffen und gut ausgebildeten Frauen eine Perspektive am
Land zu geben. „Davon profitieren letztlich auch unsere bäuerlichen
Betriebe,“ betont Pein.

Für IV-Vizepräsidentin Sabine Herlitschka muss die Realisierung eines
Rechtsanspruches mit hoher Qualität in der Elementarbildung
einhergehen. Ein wesentlicher Pfeiler dafür sei die Ausbildung der
ElementarpädagogInnen. „Gerade in der frühkindlichen Bildung nehmen
PädagogInnen eine Schlüsselrolle ein. Eine fundierte, zeitgemäße
Ausbildung ist von zentraler Bedeutung. Das gilt bei mobilen
Betreuungsangeboten genauso wie für die notwendigen Ausbildungen im
tertiären Bereich“, betont Herlitschka, die einen wichtigen
Ansatzpunkt in der Ausbildung beim Zukunftsthema MINT sieht: „Die bei
jedem Kind vorhandene Neugierde muss durch spielerische Beschäftigung
mit Technik und Naturwissenschaften gefördert werden. Gleichzeitig
müssen den PädagogInnen MINT-Kompetenzen stärker vermittelt werden.“

Der weitere Ausbau von qualitätsvollen Bildungsplätzen und die
Ausweitung der Öffnungszeiten, um einen Anspruch auf Kinderbetreuung
ab dem 1. Geburtstag auch um-setzen zu können, erfordert die
entsprechenden finanziellen Mittel, wie AK Präsidentin Renate Anderl
hervorstreicht: „Es braucht eine gemeinsame Anstrengung von Bund,
Ländern und Gemeinden, damit genug Geld in die Kinderbildung fließt.
Gerade im inter-nationalen Vergleich hat Österreich hier
Aufholbedarf.“ Ziel müsse sein, dass Österreich bei den Investitionen
in diesen wichtigen Zukunftsbereich auf den EU-Durchschnitt von einem
Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung aufschließt. Dazu Anderl:
„Das wäre jährlich ein Plus von mehr als einer Milliarde Euro. Und
das muss uns die Zukunft unserer Kinder wert sein.“

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