- 03.09.2021, 09:39:49
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ÖAMTC: Jeder fünfte Unfall am Schulweg passiert mit Rad & Roller (+ Fotos)
Nur regelmäßiges Üben bringt mehr Sicherheit
Utl.: Nur regelmäßiges Üben bringt mehr Sicherheit =
Wien (OTS) - In den vergangenen fünf Jahren waren österreichweit 513
 Kinder als Fahrrad-, E-Bike- oder E-Scooter-Fahrer an einem Unfall
 auf ihrem Schulweg beteiligt – das bedeutet bei knapp jedem fünften
 aller Schulwegunfälle. Mehrheitlich waren es 10- bis 14-Jährige, die
 mit dem Rad zur Schule fuhren und dabei verunfallten. Die meisten
 Schulwegunfälle mit dem Rad ereigneten sich in Niederösterreich und
 Oberösterreich, die wenigsten in Wien und im Burgenland (2016 bis
 2020, Quelle: Statistik Austria, Bearbeitung: ÖAMTC-Unfallforschung).
 "Kinder und Eltern müssen die Verhaltensvorschriften kennen und vor
 allem: regelmäßig üben, um Sicherheit zu erlangen", sagt Ellen
 Dehnert, Leiterin der ÖAMTC-Mobilitätsprogramme.
Wo und wie ist das Fahren mit Rad & Roller erlaubt?
Kinder unter zwölf Jahren dürfen grundsätzlich nur unter Aufsicht
 einer mindestens 16-jährigen Begleitperson auf öffentlichen Straßen
 Rad oder E-Scooter fahren. Nach erfolgreich abgelegter Radfahrprüfung
 dürfen sie bereits ab zehn Jahren (bzw. ab neun Jahren, wenn die 4.
 Schulstufe besucht wird) allein fahren. Möchten Kinder mit einem rein
 durch Muskelkraft betriebenen Tretroller zur Schule fahren, ist das
 ab acht Jahren allein möglich. Grundsätzlich müssen Kinder mit einem
 Fahrrad oder E-Scooter auf der Fahrbahn fahren, sofern keine
 Radfahranlagen vorhanden sind. Am Gehsteig sind nur Kinderräder mit
 einem äußeren Felgendurchmesser von 30 cm erlaubt (ca. 14 Zoll).
 Mini-Tretroller dürfen auf Gehsteigen, in Fußgängerzonen, in Wohn-
 oder Spielstraßen nur verwendet werden, wenn andere
 Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden – Fahren auf der Fahrbahn,
 am Radweg und auf Radfahrstreifen ist damit verboten.
"Wer mehr Routine hat, ist sicherer unterwegs: Üben, auch mit
 gepackter Schultasche, lautet also die Devise", sagt Dehnert. "Um im
 Straßenverkehr unterwegs zu sein, bildet die sichere Beherrschung des
 Fahrzeugs die Basis. Erst dann werden das Einschätzen und Bewältigen
 komplexer Situationen überhaupt möglich". Besonders viel Geschick
 benötigt das Lenken eines E-Scooters. "Diese Fahrzeuge sind aufgrund
 ihrer Fahreigenschaften mit Vorsicht zu genießen und für Kinder im
 Straßenverkehr nur eingeschränkt empfehlenswert", erklärt Dehnert.
 "Den E-Scooter abzubremsen kann tückisch sein – wegen der flotten
 Geschwindigkeit und der nötigen Kontrolle über die klein
 dimensionierten Räder. Auch die oftmals abrupt einsetzende
 Beschleunigung erzeugt Gefahrenmomente." Besonders kritisch ist die
 Stabilität beim Abbiegen – daher das Handzeichen besser noch während
 der Geradeausfahrt geben oder ein Modell mit Blinker wählen.
Sicher unterwegs: Schultasche am Gepäckträger oder vergurtet
 am Rücken, Helm richtig einstellen
Viele Schüler tragen ihre Tasche beim Radfahren auf dem Rücken. "Die
 meisten Schultaschen sind jedoch nicht optimal für die Mitnahme am
 Rücken gestaltet", weiß die Leiterin der ÖAMTC-Mobilitätsprogramme.
 "Beim Radfahren ist es daher besser, die Schultasche hinten auf dem
 Gepäckträger zu befestigen – für einen guten Halt sorgen Spanngurte.
 Fahren Kinder täglich mit dem Rad, lohnt sich eine speziell für den
 Gepäckträger geeignete Tasche bzw. ein Fahrradkorb." Auf keinen Fall
 dürfen Riemen oder Gurte in die Speichen geraten. Unterwegs mit
 Tretroller oder E-Scooter sollte die Schultasche am Rücken über beide
 Schultern getragen werden. Verfügt die Schultasche über einen
 Beckengurt bzw. Brustgurt, kann sie nicht rutschen und auch größeres
 Gewicht bleibt beherrschbar. Am Lenker sollte während der Fahrt
 nichts, auch kein Turnsackerl, hängen.
"Ein richtig eingestellter Helm sitzt waagrecht am Kopf und
 umschließt den Schädel von der Stirn über die Schläfen bis zum
 Hinterkopf", sagt Dehnert. "Der Kopfumfang bestimmt die richtige
 Helmgröße. Mit offenem Gurt den Kopf schütteln – der Helm darf dabei
 nicht verrutschen. Dann das Gurtsystem anpassen und festziehen." Auch
 wenn die Tragepflicht für Kinder auf Rad und E-Scooter nur bis 12
 Jahre gilt – jeder, der im Straßenverkehr auf zwei Rädern unterwegs
 ist (einschließlich Mini-Tretroller), kann und sollte seinen Kopf mit
 einem Helm besonders schützen.
Zwtl. Als Radfahrer beteiligte Kinder bei Schulwegunfällen (2016 bis
 2020) nach Bundesland
Bundesland         Radfahrer       Radfahreranteil bei
                                    Schulwegunfällen
Burgenland            5              12,5 Prozent
Kärnten              53              20,2 Prozent
Niederösterreich     89              21,1 Prozent
Oberösterreich       85              17,4 Prozent
Salzburg             64              31,2 Prozent
Steiermark           67              16,9 Prozent
Tirol                66              26,8 Prozent
Vorarlberg           64              28,8 Prozent
Wien                 20               5,4 Prozent
Österreich          513              19,4 ProzentQuelle: Statistik Austria, Bearbeitung: ÖAMTC-Unfallforschung
Weitere Tipps für einen sicheren Schulweg für Kinder und Eltern
 findet man online unter www.oeamtc.at/schulweg - dort gibt es auch
 die Schulweg-Broschüre zum Download. Ein umfassendes
 Fahrrad-Zubehörsortiment und den kostenlosen ÖAMTC-Radgeber gibt es
 an allen Stützpunkten sowie unter www.oeamtc.at/fahrrad.
Aviso: Bilder zur Aussendung stehen unter www.oeamtc.at/presse zur
 Verfügung.
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