Die Anwaltskanzlei SCHEIBER leitet ein Sammelverfahren für Betroffene ein.
Was ist passiert?
Berichten auf ORF Tirol und dem „Standard“ zufolge sind Daten von mehr als 24.000 positiven Coronavirus-Tests aus Tirol samt den dazugehörigen personenbezogenen Daten offengelegt worden.
Betroffen ist augenscheinlich jeder, der zwischen Jänner 2021 und Juni 2021 in Tirol positiv auf das Coronavirus getestet wurde.
Nachstehende Daten befinden sich im Umlauf:
- Name
- Adresse
- Geburtsdatum
- Positives Testergebnis
- Testdatum
Die fragliche Excel-Tabelle mit den betroffenen Daten wurde dem ORF Tirol und dem „Standard“ zugespielt.
Das Datenleck soll offenbar selbst durch ein E-Mail des ehemaligen Geschäftsführers der HG Lab Truck, Ralf Herwig, entstanden sein, welcher hingegen von einem „Hackerangriff“ spricht.
Was sollte nunmehr unternommen werden?
Aktuell kann nicht gesagt werden, wer sonst noch die Excel-Tabelle erhalten hat. Auch wird zu hinterfragen sein, ob nicht auch negative Coronavirus-Tests betroffen sind.
Fakt ist jedenfalls, dass die Datenpanne für Betroffene durchaus negative Folgen haben könnte, zumal Gesundheitsdaten stets hochsensible Daten sind.
Nicht auszuschließen ist, dass durch im Umlauf befindliche Listen mit positiven Coronavirus-Testergebnissen beispielsweise private Krankenversicherungen Behandlungen verweigern oder gar einen Versicherungsabschluss ablehnen können. Auch können künftige Arbeitgeber eine ehemals positiv getestete Person nicht einstellen, weil diese möglicherweise von „Long Covid“-Beschwerden betroffen sein könnte. Generell könnte auch gezielt staatlicher Druck auf einzelne positiv Getestete aufgebaut werden, sich impfen zu lassen.
Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Betroffene?
Die widerrechtliche Offenlegung einer Excel-Tabelle mit zehntausenden personenbezogenen Daten stellt einen schweren Verstoß gegen die DSGVO (Europäische Datenschutzgrundverordnung) dar. Nach Art 82 DSGVO hat jede Person, der wegen eines datenschutzrechtlichen Verstoßes ein materieller und/oder immaterieller Schaden entstanden ist, Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen.
Gegenständlich ist davon auszugehen, dass nebst der HG Lab Truck auch das Land Tirol als Verantwortliche ausgemacht werden können.
Betroffenen können sich zudem bei der Datenschutzbehörde unter www.dsb.gv.at beschweren. Wichtig: Die Datenschutzbehörde befindet jedoch nicht über einen allfälligen Schadenersatzanspruch.
Wieso sollten sich Betroffene beim Sammelverfahren anmelden?
Im Allgemeinen ist jede Person, die infolge eines Verstoßes gegen die DSGVO einen materiellen oder immateriellen Schaden erlitten hat, gemäß deren Artikel 82 berechtigt, von der verantwortlichen Person, Schadensersatz zu verlangen.
Gegenständlich könnte insbesondere ein immaterieller Schaden geltend gemacht werden. Das ist eine Art Schmerzensgeld. Dieses Schmerzensgeld richtet sich nach dem Einzelfall und hängt unter anderem von der Schwere und Dauer des Datenschutzverstoßes ab. Es richtet sich nach den Auswirkungen auf den Geschädigten, wobei die Kategorie der Daten, die Schwere und Dauer des Verstoßes sowie der Kreis und die Anzahl der Empfänger der Daten berücksichtigt werden.
Nachdem es sich bei Gesundheitsdaten um sehr sensible Daten handelt und deren rechtswidrige Offenlegung durchaus gravierende negative Folgen für den Einzelnen haben könnte, würden wir die Höhe des immateriellen Schadens auf bis zu EUR 5.000,00 schätzen; in Einzelfällen sogar mehr.
Wie können sich Betroffene zum Sammelverfahren anmelden?
Es wurde für Betroffene eine eigene Webseite eingerichtet, auf welcher sich sämtliche Informationen über das Sammelverfahren befinden: www.gesundheitsdatenleck.tirol
Mehr Information zum Sammelverfahren
Rückfragen & Kontakt
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Dr. Florian Scheiber | Rechtsanwalt
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