- 31.08.2021, 15:36:10
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Compliance Analyse von BDO: Kein Fehlverhalten von Wolfgang Fellner festgestellt
Alle Vorwürfe gegen Fellner wegen sexueller Belästigung nach ausführlicher Untersuchung widerlegt
Utl.: Alle Vorwürfe gegen Fellner wegen sexueller Belästigung nach
ausführlicher Untersuchung widerlegt =
Wien (OTS) - Die Geschäftsführung der "Mediengruppe Österreich GmbH"
hat im Mai 2021 beschlossen, die international anerkannte BDO
Gesellschaft mit einer unabhängigen und objektiven Compliance Analyse
nach internationalen Vorbildern (etwa einer ähnlichen Analyse jüngst
beim Axel Springer Verlag Berlin) in Sachen des Vorwurfs einer
angeblichen „sexuellen Belästigung“ gegen Wolfgang Fellner zu
beauftragen.
Ausgangspunkt dafür waren die Vorwürfe ehemaliger Mitarbeiterinnen,
Raphaela Scharf und Katia Wagner.
Dazu sind zwei laufende Gerichtsverfahren beim Arbeits- und
Sozialgericht Wien unter Aktenzahl GZ 34 Cga 80/19m sowie GZ 34 Cga
93/19y anhängig.
Im Auftrag der Mediengruppe ÖSTERREICH wurden die Expertinnen und
Experten von BDO mit dem formellen Auftrag vom 21. 6. 2021 mit der
Durchführung einer unabhängigen und objektiven Compliance Analyse
aller Unternehmen der „Mediengruppe Österreich“ beauftragt, die
nunmehr mit 27. 8. 2021 abgeschlossen wurde.
Ziel des Auftrags war die Durchführung einer umfassenden Erhebung,
inwieweit es durch den CEO der „Mediengruppe Österreich“, Wolfgang
Fellner,
- „zu körperlichen Berührungen von Mitarbeiterinnen gekommen sei,
welche die Würde einer Person beeinträchtigt oder für die betroffene
Person unerwünscht, unangebracht oder anstößig waren“
- zur „Forderung nach sexuellen Gefälligkeiten im Gegenzug zu
beruflichen Vorteilen“ gekommen sei.
Die Compliance Analyse von BDO wurde unabhängig und objektiv
durchgeführt und erfolgte völlig unabhängig und unbeeinflusst von der
Geschäftsführung der Mediengruppe Österreich.
--- Unabhängige und objektive Compliance Analyse von BDO
Für die Compliance Analyse wurden von BDO folgende Schritte gewählt:
- Es wurde ein Meldekanal über eine E-Mail-Adresse eingerichtet, bei
dem alle MitarbeiterInnen des Unternehmens Vorfälle von sexueller
Belästigung oder Mobbing, die sie selbst durch Wolfgang Fellner
erfahren haben einmelden konnten. Wie international üblich standen
die Gewährleistung der Vertraulichkeit, der Identität der meldenden
Person und der Schutz vor Repressalien bei dieser Meldestelle an
erster Stelle. Die E-Mail-Adresse wurde von den unabhängigen
ExpertInnen von BDO betreut und stellte einen sicheren
Kommunikationskanal mit BDO dar. Die MitarbeiterInnen wurden mehrfach
auf die Möglichkeit dieser anonymen Meldestelle hingewiesen. Alle
Datenschutz-Vorschriften wurden dabei eingehalten.
- Es wurden Interviews mit der Belegschaft inklusive Mitgliedern des
Betriebsrats und Führungskräften der Mediengruppe über mögliche
persönliche Betroffenheit, Kenntnisse und Beobachtungen oder
Beschwerden in Hinsicht sexueller Belästigung durch Wolfgang Fellner
durchgeführt.
Vorgesehen waren auch Interviews mit den beiden Beschwerdeführerinnen
Raphaela Scharf und Katia Wagner sowie ihrem Rechtsvertreter, die
zuvor in einem offenen Brief vom 10. 5. 2021 ihre Mitwirkung an der
Compliance Analyse angeboten und zusätzliches Beweismaterial in
Aussicht gestellt hatten. Frau Scharf und Frau Wagner waren im Laufe
der zweimonatigen Compliance Analyse trotz mehrerer zur Auswahl
stehender Termine und mehrfacher Kontaktaufnahme mit dem
Rechtsvertreter zu keiner Stellungnahme bereit. Auch die vom
Rechtsvertreter angekündigten Unterlagen wurden nicht übergeben.
--- Keine Wahrnehmung, keine Beschwerde zu sexueller Belästigung
durch Wolfgang Fellner
Das nunmehr vorliegende Ergebnis der Compliance Analyse ist eindeutig:
Es wurde für den gesamten Untersuchungs-Zeitraum seit September 2016
(also der Gründung des TV-Senders oe24.TV) in der gesamten
Mediengruppe Österreich und allen ihren Tochtergesellschaften von den
aktuell beschäftigten MitarbeiterInnen keine einzige Wahrnehmung zu
einer sexuellen Belästigung durch den CEO Wolfgang Fellner an BDO
gemeldet.
- Im E-Mail-Postfach traf – trotz mehrfacher Kommunikation der
Möglichkeit an alle MitarbeiterInnen – keine Meldung oder Beschwerde
über eine sexuelle Belästigung durch Wolfgang Fellner ein.
- In den Interviews wurde keine Wahrnehmung, Meldung oder Beschwerde
betreffend einer sexuellen Belästigung durch Wolfgang Fellner
mitgeteilt.
- In den Interviews mit den Mitgliedern des Betriebsrats und den
Führungskräften wurde ausdrücklich festgehalten, dass es in den
letzten fünf Jahren - mit Ausnahme der intern eingebrachten
Beschwerde von Raphaela Scharf - keine Beschwerde über eine sexuelle
Belästigung durch Wolfgang Fellner gegeben hat.
--- Sachverständige strafrechtliche Beurteilung durch
Universitäts-Professor Dr. Klaus Schwaighofer
Die Untersuchungs-Ergebnisse der Compliance Analyse der BDO wurden
zusätzlich vom Universitätsprofessor für Strafrecht und
Strafprozessrecht, Herrn Dr. Klaus Schwaighofer, einer
sachverständigen strafrechtlichen Beurteilung unterzogen.
Ohne auf das laufende Verfahren vor dem ASG einwirken und den
Urteilsspruch vorwegnehmen oder präjudizieren zu wollen, ist im
ASG-Verfahren mit der Aktenzahl GZ 34 Cga 80/19m zur
Unterlassungsklage von Wolfgang Fellner gegen Raphaela Scharf
festzustellen, dass nach den bisher vorliegenden Akten
- Alle vier AugenzeugInnen des Foto-Shootings am 14. 5. 2019
übereinstimmend festgehalten haben, dass sie keine Berührung und
schon gar keine sexuelle Belästigung von Raphaela Scharf durch
Wolfgang Fellner wahrgenommen oder beobachtet haben.
Somit haben im Verfahren Fellner gegen Scharf alle von Raphaela
Scharf selbst nominierten ZeugInnen eindeutig ausgesagt, dass sie
KEINE sexuelle Belästigung durch Wolfgang Fellner gesehen haben.
- Auch alle anderen ZeugInnen haben keinerlei sexuelle Belästigung
durch Wolfgang Fellner wahrgenommen. Nur eine Zeugin (eine ehemalige
TV-Mitarbeiterin) sprach von einem gegenseitigen „Po-Klapser, der
einmal spaßhalber erfolgt sei, den sie aber nicht als sexuelle
Belästigung empfunden habe“ und bei dem sie sich auch nicht mehr an
ein Datum oder ZeugInnen erinnern konnte. Wolfgang Fellner bestreitet
diese Behauptung vehement.
Auch im Fall von Katia Wagner, die behauptet, am 4.5.2015 von
Wolfgang Fellner am Po begrapscht und dadurch sexuell belästigt
worden zu sein, liegt mittlerweile eine eindeutige Aussage einer
Augenzeugin, der Assistentin von Wolfgang Fellner, vor, wonach sie
keine Berührung von Frau Wagner durch Herrn Fellner gesehen hat.
Ebenso hält diese Zeugin auch die von Frau Wagner geschilderte
„Verfolgungsjagd bis zur Toilette“ für „absolut ausgeschlossen und
unwahr“.
Aus den mittlerweile vorliegenden SMS-Protokollen und Korrespondenzen
in dieser Causa ergibt sich eindeutig, dass Frau Wagner und Herr
Fellner eine über vier Jahre gehende einvernehmliche enge
freundschaftliche Beziehung hatten. Herr Fellner wird von Frau Wagner
in diesen SMS immer wieder als „Schatzi“, „Traummann“ und „Liebster“
bezeichnet. In den SMS-Protokollen ist auch bei allen Essens- oder
anderen privaten Terminen ein eindeutiges Einvernehmen dokumentiert.
--- Zusammenfassend: In fünf Jahren im Rahmen der Untersuchung keine
einzige Beschwerde gegen Wolfgang Fellner
Aus der ComplianceAnalyse von BDO Consulting aber auch aus allen
Verhandlungs-Protokollen des ASG und allen vorliegenden
SMS-Protokollen und Interview/Zeugen-Aussagen sowie der
sachverständigen strafrechtlichen Beurteilung von Professor Dr. Klaus
Schwaighofer ergibt sich für die Geschäftsführung der Mediengruppe
Österreich sowie der Austria Digital:
- Dass es aus juristischer Sicht keinerlei Hinweis auf ein
strafgesetzlich relevantes strafbares Verhalten von Wolfgang Fellner
in Hinblick auf sexuelle Belästigung durch unsittliche körperliche
Berührungen gibt.
- Dass es weder in den Gerichtsverfahren noch in der
Compliance-Analyse der BDO eine einzige ZeugInnen-Aussage gibt, die
ein sexuelles Fehlverhalten von Wolfgang Fellner durch Berührungen
oder verbale Belästigungen gesehen oder wahrgenommen hat.
- Dass es in den letzten fünf Jahren der Mediengruppe Österreich seit
Gründung von oe24.TV keine Beschwerde aber auch keinen Hinweis auf
eine sexuelle Belästigung oder ein anderes Fehlverhalten in sexueller
Hinsicht durch Wolfgang Fellner gegeben hat.
- Dass laut Compliance Analyse der BDO auch beim Betriebsrat der
Mediengruppe seit 2016 keine einzige Beschwerde - mit Ausnahme von
Raphaela Scharf - über eine Belästigung oder ein Fehlverhalten von
Wolfgang Fellner vorgebracht wurde.
- Dass schließlich auch beim im Rahmen der Compliance Analyse von BDO
eingerichteten Mail-Postfach von den MitarbeiterInnen der
Mediengruppe ÖSTERREICH und ihrer Tochterunternehmen keine einzige
Meldung einer Belästigung oder eines Fehlverhaltens von Wolfgang
Fellner eingegangen ist.
Somit ist zusammenfassend festzuhalten:
Die gegen Wolfgang Fellner bisher öffentlich vorgebrachten Vorwürfe
sexueller Belästigung werden durch übereinstimmende Zeugen-Aussagen
eindeutig widerlegt.
Insgesamt hat die Compliance Analyse von BDO keine einzige Meldung zu
einem Fehlverhalten oder einer sexuellen Belästigung durch Wolfgang
Fellner ergeben.
Für die Geschäftsführung der „Mediengruppe Österreich“ sind damit die
Untersuchungen in dieser Causa abgeschlossen. Ein Fehlverhalten von
Wolfgang Fellner wurde von keinem einzigen Interviewpartner
beobachtet oder festgestellt und von keiner MitarbeiterIn der
„Mediengruppe Österreich“ eingemeldet.
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