• 31.08.2021, 13:59:04
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  • OTS0115

Missbrauch: Bischofskonferenz aktualisiert Richtlinien

Bischofskonferenz-Vorsitzender Erzbischof Lackner betont entschlossene Aufarbeitung - Intensive Zusammenarbeit von Bischofskonferenz und Ordenskonferenz - Präventionsarbeit wird ausgebaut - Unabhängige Opferschutzkommission hat bisher in 2.515 Fälle zugunsten von Betroffenen entschieden

Utl.: Bischofskonferenz-Vorsitzender Erzbischof Lackner betont
entschlossene Aufarbeitung - Intensive Zusammenarbeit von
Bischofskonferenz und Ordenskonferenz - Präventionsarbeit wird
ausgebaut - Unabhängige Opferschutzkommission hat bisher in
2.515 Fälle zugunsten von Betroffenen entschieden =

Wien (KAP) - Die Österreichische Bischofskonferenz hat die
kirchlichen Richtlinien gegen Missbrauch und Gewalt überarbeitet und
veröffentlicht. Sie treten mit 1. September in Kraft und gelten wie
bisher für den gesamten kirchlichen Bereich, sowohl für die
hauptamtlichen als auch für die ehrenamtlichen Mitarbeiter. Die
Rahmenordnung wurde erstmals 2010 erlassen, 2016 erfolgte eine
überarbeitete Version.

Erzbischof Franz Lackner, der Vorsitzende der Bischofskonferenz,
betont im Vorwort, dass die Katholische Kirche seit mehr als zehn
Jahren aufrichtig bemüht sei, "die Wunden, die von Klerikern und
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Pastoral und in kirchlichen
Einrichtungen durch Gewalt und Missbrauch geschlagen worden sind,
wahrzunehmen und entschlossen aufzuarbeiten".

Es bleibe "unser aller Aufgabe, mit dem klaren Blick auf den Umgang
mit den uns anvertrauten Menschen, vor allem den besonders
Schutzbedürftigen, die Wahrnehmung und Verpflichtung auf einen guten
und wertschätzenden Umgang miteinander einzumahnen und einzufordern",
so Lackner. Dabei sehe man auch den Vorwurf von geistlichem
Missbrauch, der seit einiger Zeit gelegentlich vorgebracht wird; auch
dieses Thema werde im Blickfeld bleiben müssen, so der Vorsitzende
der Bischofskonferenz.

Zusammenarbeit mit Ordenskonferenz

Die aktualisierte Rahmenordnung wurde in intensiver Zusammenarbeit
mit der Ordenskonferenz überarbeitet. Einige Abläufe wurden auf Basis
der Erfahrungen der vergangenen Jahre etwas modifiziert, um eine für
alle Beteiligten - Betroffene, Beschuldigte bzw. kirchliche Obere -
bestmögliche Lösung zu finden. So wurden die Möglichkeiten, genaue
Überprüfungen durchzuführen, erweitert. Andererseits können
Verfahren, wenn dies im Interesse der Betroffenen (also der Opfer)
ist, auch abgekürzt werden. Neu eingerichtet wird von der
Bischofskonferenz und der Österreichischen Ordenskonferenz zudem ein
gemeinsamer "Beirat Opferschutz".

Die in der Rahmenordnung enthaltene Verfahrensordnung regelt das
Zusammenwirken verschiedener kirchlicher Einrichtungen: Neben den
diözesanen Ombudsstellen als Erstanlaufstellen für Betroffene sind es
die Diözesankommissionen, die Verdachtsfällen nachgehen und den
Bischof, Ordinarius oder die Oberen und Oberinnen bei der
Entscheidung beraten. Auch die Ordensverantwortlichen sind in genau
geregelter Form in das Verfahren einbezogen. Über finanzielle Hilfe
und Therapiekosten entscheidet die "Unabhängige
Opferschutzkommission" unter dem Vorsitz von Waltraud Klasnic. Die
Auszahlung der Mittel erfolgt über die kirchliche "Stiftung
Opferschutz". Die Verfahrensordnung regelt neben der Hilfe für Opfer
auch die Vorgangsweise bei Beschuldigten sowohl hinsichtlich eines
kirchenrechtlichen als auch eines staatlichen Strafverfahrens.

Neben der ausführlichen Verfahrensordnung wird in der Rahmenordnung
auch großer Wert auf die Prävention gelegt, wofür vor allem die in
jeder Diözese eingerichteten Stabsstellen für Prävention von
Missbrauch und Gewalt zuständig sind. Auch die Orden intensivieren
ihre Präventionsbemühungen mit eigenen Beauftragten und Schulungen
für die einzelnen Ordensgemeinschaften und deren Einrichtungen.

Dass der Präventionsbereich ständig weiterentwickelt wird, zeigt sich
u.a. daran, dass derzeit detaillierte Bestimmungen für die lokale,
regionale und diözesanübergreifende Kinder- und Jugendarbeit
erarbeitet werden. Diese werden demnächst gesondert von der
Bischofskonferenz und der Ordenskonferenz erlassen. Als neue Formen
von Missbrauch bzw. Gewalt wird in der Rahmenordnung nun auch
"Spirituelle Gewalt" sowie Gewalt in digitalen Medien thematisiert.

Die Rahmenordnung wurde in der Vollversammlung der Österreichischen
Ordenskonferenz am 10. Mai und in der Sommervollversammlung der
Österreichischen Bischofskonferenz von 14. bis 16. Juni beschlossen.
Schon mit ihrem Schreiben vom 29. Mai teilte die Glaubenskongregation
mit, dass ihrerseits keine Einwände gegen die vorliegende Neufassung
bestehen. Die Rahmenordnung tritt mit 1. September 2021 in Kraft.

Seit 2010 hat die Unabhängige Opferschutzkommission 2.515 Fälle
zugunsten von Betroffenen entschieden. Mit Stand vom 31. Mai 2021
sind 140 Fälle noch in Bearbeitung, in 215 Fällen wurden weder
finanzielle Hilfe noch Therapie zuerkannt. Die Kirche hat alle
Entscheidungen der Opferschutzkommission akzeptiert und umgesetzt.
Den Betroffenen wurden bisher in Summe 32,7 Mio. Euro zuerkannt,
davon 25,9 Mio. Euro als Finanzhilfen und 6,8 Mio. Euro für
Therapien. Bis zu 70 Prozent der Zahlungen werden von
Ordensgemeinschaften geleistet.

Die meisten Vorfälle sind rechtlich verjährt und haben sich
hauptsächlich in den 1960er- und 1970er-Jahren ereignet. 51,2 Prozent
der Fälle sind vor 1970 geschehen, 32,3 Prozent in den 1970er-Jahren,
10,6 Prozent in den 1980er-Jahren, 4,1 Prozent in den 1990er-Jahren
und 1,3 Prozent seit 2000. 0,5 Prozent der Fälle sind noch nicht
zeitlich zugeordnet.

Die überarbeitet Rahmenordnung sowie weitere Informationen dazu sind
zu finden unter: www.ombudsstellen.at

((ende)) GPU/HKL
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