- 30.08.2021, 12:02:39
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AK hilft: Elektriker mit Rot-Weiß-Rot-Card klagte erfolgreich 30.500 Euro ein
AK Präsidentin Anderl: „12-Stunden-Tags-Gesetz trifft besonders angreifbare ArbeitnehmerInnen“
Utl.: AK Präsidentin Anderl: „12-Stunden-Tags-Gesetz trifft
besonders angreifbare ArbeitnehmerInnen“ =
Wien (OTS) - Am 1. September ist es zwei Jahre her, dass der
12-Stunden-Tag in Kraft getreten ist. „Das Gesetz trifft besonders
jene ArbeitnehmerInnen, die am Arbeitsmarkt ohnedies schon eine
schwächere Position haben, wie die Erfahrung aus dem AK Rechtsschutz
zeigt“, kritisiert AK Präsidentin Renate Anderl. „Das zeigt das
Beispiel von Herrn A. der ab 2019 als Elektrotechniker bis zu 14
Stunden am Tag für eine Baufirma schuftete.“
Seine schwangere Frau und seine Tochter bekam er kaum zu sehen, sein
Arbeitstag endete manchmal erst um 23 Uhr. Doch Geld für seine
Überstunden und sonstige Zulagen bekam er nicht zu sehen. Denn seine
Arbeitserlaubnis über die Rot-Weiß-Rot-Karte war 22 Monate lang an
sein Arbeitsverhältnis zu nur einem einzigen Arbeitgeber geknüpft.
Der Arbeiter erzählt: „Dar Chef wusste, dass ich 22 Monate lang
nirgendwo anders arbeiten darf. Meine Frau war schwanger. Er hat
meine Situation ausgenutzt. Ich habe manchmal bis 23 Uhr gearbeitet,
ich hatte keine Freizeit, habe meine Familie nicht gesehen. Er wollte
nicht zahlen. Das habe ich nicht geschafft, so viele Stunden für
nichts.“
An einem Freitagabend hatte Herr A. einen Unfall. Er sollte am
Samstag auf einer anderen Baustelle arbeiten. Er gab Bescheid, dass
er das nicht könne. Der Chef war sehr ärgerlich und verlangte, dass
Herr A. das Firmenauto bringen solle. In der Firma kam es erneut zum
Streit über die Überstunden, daraufhin kündigte der Chef Herrn A. Er
meldete ihn ohne sein Wissen auch gleich ohne Einhaltung der
Kündigungsfrist von der Sozialversicherung ab.
Vor Gericht bestritt der Arbeitgeber alles: Die
Arbeitszeitaufzeichnungen des Elektrotechnikers seien falsch, weil
der Arbeitnehmer keine Pausen und gesetzlichen Ruhezeiten
berücksichtigt habe. Das Wiener Arbeits- und Sozialgericht gab jedoch
dem Arbeiter in erster Instanz Recht: Der Arbeiter war auf den
Baustellen fast immer allein und eigenständig eingesetzt worden. Die
Arbeitszeitaufzeichnungen seien schlüssig. Die Arbeitsmenge sei in
der normalen Arbeitszeit einfach nicht zu schaffen gewesen, was jetzt
auch das Oberlandesgericht bestätigte.
AK Präsidentin Renate Anderl: „Das Beispiel zeigt wieder einmal sehr
gut, dass der 12-Stunden-Tag abgeschafft gehört. Der Chef nutzte die
Abhängigkeit des Arbeiters aus. Die AK ist für alle Arbeitnehmer da.
Mithilfe des AK Rechtsschutzes hat der Arbeiter dann 30.500 Euro
eingeklagt und in erster Instanz Recht bekommen. Doch der Arbeitgeber
ging in Berufung: Jetzt hat auch das Gericht zweiter Instanz im Sinne
des Arbeitnehmers entschieden und der Arbeitgeber muss ihm alle
Überstunden zahlen.“
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