• 30.08.2021, 09:08:54
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  • OTS0016

ÖAMTC: "Raserpaket" tritt mit 1. September in Kraft

Führerscheinentzugsdauer und Strafen für gefährliches Rasen erhöht

Utl.: Führerscheinentzugsdauer und Strafen für gefährliches Rasen
erhöht =

Wien (OTS) - Am 1. September 2021 tritt die Gesetzesnovelle zum
"Raserpaket" in Kraft. Die Änderungen in der Straßenverkehrsordnung
und im Führerscheingesetz beziehen sich vor allem auf die massive
Überschreitung der gesetzlichen Tempolimits im Ortsgebiet und auf
Freilandstraßen und den damit verbundenen Strafen und
Führerscheinmaßnahmen. "Und es geht auch darum, wirksam gegen
illegale Straßenrennen vorgehen zu können. Diese wurden in vielen
Gemeinden zur immer größeren Belastung und Gefahrenquelle", weiß
ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer über die Hintergründe.

Bekanntmachung der Verschärfung ist gut – Kontrollen
entscheidend

"Für eine abschreckende Wirkung der Strafen bei extremer Raserei ist
es wichtig, dass diese Maßnahmen ausreichend kommuniziert werden, das
war mit ein Grund für diese Novelle. Generell begrüßen wir, dass nun
mehr gegen rücksichtslose Rowdys unternommen werden kann.
Entscheidend sind aber die Dichte und Qualität der Überwachung durch
die Exekutive, denn nur die Strafdrohungen allein schrecken echte
Raser nicht ab", meint Hoffer. Um bei so schwerwiegenden
Strafmaßnahmen Rechtssicherheit zu gewährleisten, plädiert der
Mobilitätsclub dafür, dass bei Lasermessungen eine entsprechende
Fotodokumentation der Geschwindigkeit und des Kennzeichens
stattfindet, um Ablesefehler zu vermeiden.

Führerscheinentzugsdauer und Strafhöchstmaß verdoppelt

Wer künftig die vorgeschriebenen Geschwindigkeitslimits im Ortsgebiet
oder Freiland massiv überschreitet, muss ab September mit einem
deutlich längeren Führerscheinentzug rechnen. Der Chefjurist nennt
Beispiele: "Drohte bisher bei erstmaliger Übertretung um 41 bis 60
km/h im Ortsgebiet ein Führerscheinentzug von zwei Wochen, so ist es
jetzt ein Monat. Wiederholt sich das Vergehen, drohen drei Monate.
Mit jeder weiteren Überschreitung sind es, je nach Schwere, drei bis
sechs Monate." Ist eine Übertretung begangen, läuft der Vermerk im
Führerscheinregister erst nach vier Jahren ab. Danach gilt eine
gleichartige Übertretung wieder als "erstmalig". Zusätzlich wurden
die Strafen bei schweren Übertretungen teilweise mehr als verdoppelt,
etwa das Höchstmaß von 2.180 auf 5.000 Euro. Die im Zuge des
"Raserpakets" ebenfalls diskutierte Beschlagnahmung von Fahrzeugen
dürfte in den nächsten Monaten konkretisiert werden.

Weitere Infos zu rechtlichen Themen findet man unter
www.oeamtc.at/recht.

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