• 26.08.2021, 09:26:28
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AK gibt Tipps 2: Damit Essen per Klick auch Essen im Glück wird!

Wien (OTS) - Wer Essen online bestellt, sollte die Website und
Bestellung genau checken, rät die AK. Kommt Falsches oder nicht alles
– reklamieren Sie, auch wenn der/die Fahrer/in schon weg ist. Das
Recht auf Gewährleistung gilt immer. Das Problem: wo was reklamieren?
Wird Essen bei einem Lieferdienst bestellt, ist nicht sofort
erkennbar, wer bei Mängeln verantwortlich ist, etwa bei zu kaltem
Essen. In der Regel ist fürs Essen der Wirt, für die Lieferung der
Lieferdienst zuständig, kann aber auch der Wirt sein. Mjam und
Lieferando vermitteln immer, liefern oft und kochen nie. So schaut’s
auch mit der Haftung aus.

Pizza, Burger & Co. online bestellen – darauf sollten Sie bei
Essensbestellungen achten:
+ Genau schauen: Kontrollieren Sie die Zusammenfassung Ihrer
Bestellung auf Eingabefehler. Bevor eine Bestellung abgeschickt
werden kann, ist eine Zusammenfassung mit Darstellung aller
Kostenposten (auch Rabatte) zwingend vorgesehen.

+ Bestätigung muss da sein: Gleich nach Absenden der Bestellung muss
eine Bestellbestätigung kommen. Bleibt sie aus, können Sie nicht
sicher sein, dass die Bestellung auch eingegangen ist.

+ Blick aufs Impressum: Schauen Sie bei Onlinebestellungen immer ins
Impressum und notieren Sie sich die Telefonnummer. Das ermöglicht
rasche Klärung, falls bei der Lieferung etwas schiefgeht.

+ An wen darf ich mich wenden: Wenn Sie über einen Lieferdienst
bestellen (Mjam, Lieferando) und dieser auch die Auslieferung der
Speisen übernimmt, ist Ihr Ansprechpartner für Probleme mit dem Essen
das Restaurant und für Probleme bei der Lieferung der Lieferdienst.
Bei der Bestellung ist nicht immer klar, wer liefert – das erkennen
Sie oft erst an der Wohnungstür (Outfit von Mjam/Lieferando).

+ Kontrolle ist gut: Prüfen Sie bei Übergabe der Speisen die Rechnung
und ob augenscheinlich das Richtige und alles Bestellte da ist.
Übernehmen Sie die Lieferung nur, wenn augenscheinlich alles passt.

+ Rechte wirksam: Stellt sich erst nach Übernahme heraus, dass etwas
Falsches geliefert wurde oder das Essen Mängel hat, nutzen Sie Ihr
Recht auf Gewährleistung. Reklamieren Sie sofort per E-Mail. Haben
Sie direkt bei einem Restaurant bestellt, ist klar wer für Mängel
haftet. Lief die Bestellung über einen Lieferdienst, kommt es darauf
an, wer den Mangel verursacht hat. Das ist insbesondere bei etwa zu
kalt gelieferten Speisen oder gar bereits verdorbenem Essen für Sie
nicht zu erkennen und auch rechtlich strittig, wer verantwortlich
ist.

+ Mit Daten knausern: Geben Sie nur die notwendigen Daten bekannt und
überlegen Sie, ob Sie einer Kontaktaufnahme für Marketingzwecke
zustimmen wollen. Die Möglichkeit der Bestellung darf nicht an so
eine Zustimmung geknüpft sein – die Sie auch aktiv tätigen müssen
(ankreuzen). Haben Sie der Nutzung Ihrer Daten zu Marketingzwecken
zugestimmt, muss diese jederzeit auch wiederrufen werden können. Ein
Link zur Abmeldung in jeder Werbe-E-Mail ist gesetzlich
vorgeschrieben.

+ Besser bar: Vor allem wenn Sie neue Restaurants ausprobieren, sind
Sie mit Barzahlung oder Bankomatzahlung an der Haustür auf der
sicheren Seite. Zahlen Sie mittels Online-Überweisung vorab oder mit
einem Zahlungsdienst (Klarna, PayPal) ist eine Rückbuchung ohne
„Mitarbeit“ des Restaurants aussichtslos. Kreditkartenzahlungen
können zwar einfach beeinsprucht werden, es muss dann aber das
Grundgeschäft geklärt werden, womit Sie wieder beim Restaurant (oder
beim Lieferdienst) landen. Der Vorteil einer Nicht-Barzahlung ist
eine kontaktlose Übergabe, in Pandemiezeiten ein Plus.

SERVICE: Die Essenslieferung-Erhebung finden Sie unter
https://www.arbeiterkammer.at/essenslieferungen-test

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