• 26.08.2021, 09:22:13
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AK testete Onlinebestellungen von Essen: KonsumentInnenschutz und Transparenz kommen unter die Räder! 1

Wien (OTS) - Eine AK Bewertung der Webseiten bei 14
Online-Essensbestellungen im Lockdown zeigt: Transparenz und
KonsumentInnenschutz werden nicht mitgeliefert. Wer in Wien Essen per
Mausklick bestellt und gezielt nach Restaurants sucht, landet oft bei
Mjam oder Lieferando. Diese zwei internationalen Anbieter teilen sich
in Wien den Markt. Sie vermitteln KundInnen an Restaurants, für die
selbst der Platz immer enger wird, die aber ohne Homepage von
Lieferando oder Mjam wiederum kaum wer im Netz findet. Für
KonsumentInnen ist das bequem und zeitsparender, andererseits doch
wieder nicht, wenn es Probleme mit dem Essen oder Zahlen gibt. Denn
bestellt man über einen Lieferdienst, haben KonsumentInnen mehrere
VertragspartnerInnen und können dann mitunter hin- und hergeschickt
werden.

Essensglück per Klick liegt im Trend – noch nie wurde so viel
Essen ausgeliefert wie im 2020. Corona hat den Trend weiter
verstärkt. Die AK hat im Corona-Lockdown im April Essensbetellungen
getestet und bewertet: Wie gut sind die Webseiten, wer kocht, wer
liefert, wie können KonsumentInnen zahlen, welche Daten müssen sie
bekanntgegeben und was können sie bei Mängeln tun. Die Analyse zeigt:

+ Plattformen dominierend: Trotz gezielter Suche nach Restaurants,
die Essen liefern, landet man in mehr als der Hälfte der Fälle bei
Mjam oder Lieferando.
+ Lieferdienste bequem, wenn alles passt: Die Lieferdienste
erleichtern die Suche nach Restaurants. Das Angebot ist breit –
alles, was das Herz begehrt, etwa von Pizza über vegetarisch bis hin
zu Hausmannskost. Bestellen ist zeitsparend, aber mitunter
datenraubend, etwa bei Kooperationen mit Zahlungsdienstleistern oder
KundInnenkarten. Schwierig wird es, wenn eine Teilleistung nicht
passt.
+ Mehrere Vertragspartner bei Lieferdiensten: Die Lieferdienste
übernehmen unterschiedliche Dienste für die Restaurants. Den Vertrag
für die Speisen schließt man mit dem Restaurant. Bei der Lieferung
ist beides möglich (Lieferdienst oder Restaurant), bei der Zahlung
kann noch ein dritter Partner dazu kommen (etwa PayPal oder Klarna).
Bei Problemen hat man dann verschiedene AnsprechpartnerInnen.
Transparenz schafft nur ein genaues Studium der jeweiligen
Bedingungen.
+ Pflichtinfos da, KundInnentelefon oft nicht: Impressum, Allgemeine
Geschäftsbedingungen, Datenschutzinfos und eine (allgemeine)
Telefonnummer des Webseiten-Betreibers sind in der Regel vorhanden.
Wie detailliert die Angaben sind, ist unterschiedlich.
+ Unzulässige Einschränkung von Rechten: Alle sehen vor, dass Mängel
direkt bei Übernahme beim Fahrer/bei der Fahrerin gerügt werden
müssten. Das ist einerseits unzulässig und andererseits in der Praxis
auch kaum umsetzbar, da die Produkte verpackt sind und Mängel in der
Regel erst beim Auspacken auffallen. Zudem war eine Überprüfung der
Lieferung unter Anwesenheit der FaherInnen im Testzeitraum aus
Corona-Schutzgründen auch nicht zumutbar, weil der Kontakt mit
Fremden so kurz wie möglich zu halten war. Auch wenn es in allen
Geschäftsbedingungen anders steht, Mängelrügen sind jedenfalls auch
nach Übernahmen noch zulässig.
+ Oft registrieren: Name, Adresse, Telefonnummer sind für die
Abwicklung der Bestellung nötig. In der Hälfte der Fälle wird aber
auch zusätzlich eine eigene Registrierung verlangt. Hier wird
Bequemlichkeit (bei der nächsten Bestellung) mit Daten erkauft. Wer
das nicht will, kann seine Registrierung nach der Bestellung löschen.
Die Möglichkeit muss vorhanden sein und gab es im Test auch immer.
+ Bar oder Plastik – oft kaum Auswahl: Barzahlung war bei über einem
Drittel der Bestellungen unmöglich. Alle diese Bestellungen wurden
über Lieferdienste abgewickelt. Zwei Restaurants, bei denen direkt
bestellt wurde, bieten nur Barzahlung. Ideal: mehrere
Zahlungsoptionen inklusive bar – das war bei weniger als der Hälfte
(43 %) der Fall.
+ Ratespiel bei Lieferanten: In über der Hälfte der Fälle wurde
letztlich über Mjam oder Lieferando bestellt, aber augenscheinlich
nicht von ihnen ausgeliefert – ungut bei etwaigen
Gewährleistungsansprüchen. Es stellt sich die Frage, an wen man sich
bei Ansprüchen auf Preisminderung wenden soll. (Forts.)

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW

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