Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird
Das Amt der Wiener Landesregierung hat folgenden Gesetzentwurf ausgearbeitet: Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird (Bauordnungsnovelle 2021).
Der Entwurf mit den Erläuterungen ist im Internet auf der Seite http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/index.htm abrufbar und liegt in der Zeit von 23.08.2021 bis 20.09.2021 in den Magistratischen Bezirksämtern zur öffentlichen Einsicht auf. Die Einsichtnahme ist während der Öffnungszeiten möglich.
Zum Gesetzentwurf können Stellungnahmen an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: post@ma64.wien.gv.at oder schriftlich bei den magistratischen Bezirksämtern abgegeben werden. (Schluss)
Rückfragen & Kontakt
PID-Rathauskorrespondenz
Presse- und Informationsdienst der Stadt Wien (MA 53)
Stadtredaktion, Diensthabende/r Redakteur/in
01 4000-81081
dr@ma53.wien.gv.at
www.wien.gv.at/presse
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NRK