- 21.08.2021, 08:57:36
- /
- OTS0006
BMF/Zoll: 12 Jahre Artenhandelsgesetz - 818 Artenschutzaufgriffe am Flughafen Wien
Blümel: „Zoll leistet unerlässlichen Beitrag zum Erhalt seltener Arten!“
Utl.: Blümel: „Zoll leistet unerlässlichen Beitrag zum Erhalt
seltener Arten!“ =
Wien (OTS) - Seit Inkrafttreten des Artenhandelsgesetzes im Jahr 2009
gab es im Reiseverkehr der Zollstelle Flughafen Wien 818 Aufgriffe
seltener und geschützter Arten. Damit trägt das Zollamt Österreich
wesentlich zum Erhalt bedrohter Tier- und Pflanzenarten bei.
Finanzminister Gernot Blümel ist von den Beschlagnahmen des Zolls
beeindruckt: „Die wichtige Arbeit des Zolls trägt regelmäßig dazu
bei, Tierleid zu beenden und seltene Arten zu schützen. So sorgt der
Zoll nicht nur für den Schutz von heimischen Unternehmen und
Konsumenten, sondern leistet auch einen unerlässlichen Beitrag zum
Erhalt der Flora und Fauna. Der Rückblick auf die Sicherstellungen
des Zolls der vergangenen 12 Jahre im Bereich des Artenschutzes liest
sich wie eine Reise von Exoten zu Kuriosem bis hin zum
Geschmacklosen.“
Von Papageieneiern über Seepferdchen, Kakteen und Jagdtrophäen bis
Reptilien
Zu den unrühmlichsten Highlights zählen 74 Papageieneier, die 2011
bei 2 Reisenden aus Jamaika in Keksschachteln und einer Kokosnuss
verpackt aufgefunden wurden. Die Papageieneier wurden in den Wiener
Tiergarten Schönbrunn gebracht und dort ausgebrütet. Mehr als 50
Papageien sind daraus geschlüpft.
2012 wurden bei einem Passagier aus Kairo Potenzpillen vorgefunden,
die Geschlechtsorgane von teilweise artengeschützten Tieren
enthielten, etwa von Seepferdchen, Schlange, Tiger, oder Affe.
Ebenfalls 2012 wurden insgesamt 50 lebende Schildkröten, die einzeln
in Socken verpackt worden waren, im Koffer eines Fluggasts aus
Hongkong aufgegriffen. Die stark dehydrierten Tiere wurden im
Tiergarten Schönbrunn in Wien gesund gepflegt. „Mit dem Tiergarten
verbindet den Zoll nicht nur eine bereits seit Jahren bestehende
Zusammenarbeit bei der Ausbildung der Artenschutzhunde, Schönbrunn
ist nicht zuletzt auch oft Auffangstation für die beschlagnahmten
Tiere“, zeigt sich Finanzminister Blümel dankbar für die gute
Kooperation zum Wohl der Tiere.
Bei einem Reisenden aus Bali wurden 2013 insgesamt 60 Vögel,
teilweise in Kartonrollen verpackt, vorgefunden. 21 der Vögel waren
geschützten Arten zuzuordnen. Zum Zeitpunkt der Ankunft waren bereits
37 Vögel tot und bei einer Untersuchung wurde der Vogelgrippevirus
festgestellt. 2017 wurden bei zwei Fluggästen 359 Stück lebende
Kakteen vorgefunden, die der freien Natur in Argentinien bzw.
Bolivien entnommen worden waren.
Professionelle Zöllner, Technik und Diensthunde sind Erfolgsrezept
Die Möglichkeiten des Zolls, verbotene „Mitbringsel“ aufzuspüren,
sind vielfältig, so der Finanzminister: "Die Erfahrung und
Professionalität der Zöllnerinnen und Zöllner, gepaart mit
technischem Equipment wie den Scangeräten und den vierbeinigen
Kollegen, den Zoll-Diensthunden, machen die erfolgreiche Umsetzung
der Artenhandels-Kontrollen möglich. Artenschutzhunde arbeiten extrem
effektiv, denn sie kontrollieren Gepäckstücke innerhalb kürzester
Zeit, ohne dass diese geöffnet werden müssen. Geringe Duftspuren
reichen bei dem guten Riecher schon aus."
Ende Jänner 2021 entdeckten Zöllner der Zollstelle Eisenstadt
Flughafen Wien in den Koffern eines Reisenden aus Tansania 74
artengeschützte Chamäleons. Die Tiere wurden von der Zollfahndung in
den Tiergarten Schönbrunn transportiert und dort untersucht und
versorgt. Finanzminister Blümel: „Im Juli haben uns aus dem
Tiergarten Schönbrunn erfreuliche Nachrichten erreicht: Durch die
professionelle Pflege und das große Engagement konnten in Schönbrunn
so gute Bedingungen für die Tiere geschaffen werden, dass nun fast
jede der zehn Chamäleonarten mittlerweile Eier gelegt hat.“
Österreich ist 1982 dem Washingtoner Artenschutzabkommen beigetreten
und 1995 ist mit dem EU-Beitritt die Verordnung über den Schutz
wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels in
Kraft getreten. Mit dem Artenhandelsgesetz 2009 wurden
Vollzugsaufgaben im Rahmen der Überwachung des Handels mit
geschützten Tieren und Pflanzen beim Zoll gebündelt. Bei Verstößen
drohen Strafverfahren mit Beschlagnahmung und Geldstrafen.
Bilder: https://bit.ly/schutz-arten
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NFI