- 21.08.2021, 08:57:36
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BMF/Zoll: 12 Jahre Artenhandelsgesetz - 818 Artenschutzaufgriffe am Flughafen Wien
Blümel: „Zoll leistet unerlässlichen Beitrag zum Erhalt seltener Arten!“
Utl.: Blümel: „Zoll leistet unerlässlichen Beitrag zum Erhalt
 seltener Arten!“ =
Wien (OTS) - Seit Inkrafttreten des Artenhandelsgesetzes im Jahr 2009
 gab es im Reiseverkehr der Zollstelle Flughafen Wien 818 Aufgriffe
 seltener und geschützter Arten. Damit trägt das Zollamt Österreich
 wesentlich zum Erhalt bedrohter Tier- und Pflanzenarten bei.
 Finanzminister Gernot Blümel ist von den Beschlagnahmen des Zolls
 beeindruckt: „Die wichtige Arbeit des Zolls trägt regelmäßig dazu
 bei, Tierleid zu beenden und seltene Arten zu schützen. So sorgt der
 Zoll nicht nur für den Schutz von heimischen Unternehmen und
 Konsumenten, sondern leistet auch einen unerlässlichen Beitrag zum
 Erhalt der Flora und Fauna. Der Rückblick auf die Sicherstellungen
 des Zolls der vergangenen 12 Jahre im Bereich des Artenschutzes liest
 sich wie eine Reise von Exoten zu Kuriosem bis hin zum
 Geschmacklosen.“
Von Papageieneiern über Seepferdchen, Kakteen und Jagdtrophäen bis
 Reptilien
Zu den unrühmlichsten Highlights zählen 74 Papageieneier, die 2011
 bei 2 Reisenden aus Jamaika in Keksschachteln und einer Kokosnuss
 verpackt aufgefunden wurden. Die Papageieneier wurden in den Wiener
 Tiergarten Schönbrunn gebracht und dort ausgebrütet. Mehr als 50
 Papageien sind daraus geschlüpft.
2012 wurden bei einem Passagier aus Kairo Potenzpillen vorgefunden,
 die Geschlechtsorgane von teilweise artengeschützten Tieren
 enthielten, etwa von Seepferdchen, Schlange, Tiger, oder Affe.
 Ebenfalls 2012 wurden insgesamt 50 lebende Schildkröten, die einzeln
 in Socken verpackt worden waren, im Koffer eines Fluggasts aus
 Hongkong aufgegriffen. Die stark dehydrierten Tiere wurden im
 Tiergarten Schönbrunn in Wien gesund gepflegt. „Mit dem Tiergarten
 verbindet den Zoll nicht nur eine bereits seit Jahren bestehende
 Zusammenarbeit bei der Ausbildung der Artenschutzhunde, Schönbrunn
 ist nicht zuletzt auch oft Auffangstation für die beschlagnahmten
 Tiere“, zeigt sich Finanzminister Blümel dankbar für die gute
 Kooperation zum Wohl der Tiere.
Bei einem Reisenden aus Bali wurden 2013 insgesamt 60 Vögel,
 teilweise in Kartonrollen verpackt, vorgefunden. 21 der Vögel waren
 geschützten Arten zuzuordnen. Zum Zeitpunkt der Ankunft waren bereits
 37 Vögel tot und bei einer Untersuchung wurde der Vogelgrippevirus
 festgestellt. 2017 wurden bei zwei Fluggästen 359 Stück lebende
 Kakteen vorgefunden, die der freien Natur in Argentinien bzw.
 Bolivien entnommen worden waren.
Professionelle Zöllner, Technik und Diensthunde sind Erfolgsrezept
Die Möglichkeiten des Zolls, verbotene „Mitbringsel“ aufzuspüren,
 sind vielfältig, so der Finanzminister: "Die Erfahrung und
 Professionalität der Zöllnerinnen und Zöllner, gepaart mit
 technischem Equipment wie den Scangeräten und den vierbeinigen
 Kollegen, den Zoll-Diensthunden, machen die erfolgreiche Umsetzung
 der Artenhandels-Kontrollen möglich. Artenschutzhunde arbeiten extrem
 effektiv, denn sie kontrollieren Gepäckstücke innerhalb kürzester
 Zeit, ohne dass diese geöffnet werden müssen. Geringe Duftspuren
 reichen bei dem guten Riecher schon aus."
 Ende Jänner 2021 entdeckten Zöllner der Zollstelle Eisenstadt
 Flughafen Wien in den Koffern eines Reisenden aus Tansania 74
 artengeschützte Chamäleons. Die Tiere wurden von der Zollfahndung in
 den Tiergarten Schönbrunn transportiert und dort untersucht und
 versorgt. Finanzminister Blümel: „Im Juli haben uns aus dem
 Tiergarten Schönbrunn erfreuliche Nachrichten erreicht: Durch die
 professionelle Pflege und das große Engagement konnten in Schönbrunn
 so gute Bedingungen für die Tiere geschaffen werden, dass nun fast
 jede der zehn Chamäleonarten mittlerweile Eier gelegt hat.“
Österreich ist 1982 dem Washingtoner Artenschutzabkommen beigetreten
 und 1995 ist mit dem EU-Beitritt die Verordnung über den Schutz
 wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels in
 Kraft getreten. Mit dem Artenhandelsgesetz 2009 wurden
 Vollzugsaufgaben im Rahmen der Überwachung des Handels mit
 geschützten Tieren und Pflanzen beim Zoll gebündelt. Bei Verstößen
 drohen Strafverfahren mit Beschlagnahmung und Geldstrafen.
Bilder: https://bit.ly/schutz-arten
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