- 19.08.2021, 09:49:26
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AK 2: Klarere Kreditangebote für KonsumentInnen!
Neue EU Verbraucherkreditregeln verbessern – KonumentInnen brauchen bessere Informationen zum Kreditangebot – AK hat neue Kredit-Checkliste zum besseren Angebotsvergleich erstellt
Utl.: Neue EU Verbraucherkreditregeln verbessern – KonumentInnen
brauchen bessere Informationen zum Kreditangebot – AK hat neue
Kredit-Checkliste zum besseren Angebotsvergleich erstellt =
Wien (OTS) - Die AK will Nachschärfungen in der von der EU
vorgelegten Novelle zur Verbraucherkreditrichtlinie. So soll die neu
vorgesehene Standardübersicht mit wichtigen Kreditinfos gleich am
Beginn stehen. Zudem müssen die Regeln für die Kreditwerbung
hinsichtlich der Zahlenangaben verbessert werden, weiters braucht es
genauere Angaben bei Gesamtkosten und effektiven Jahreszins.
Die EU Kommission hat im Juli 2021 eine Novelle zur
Verbraucherkreditrichtlinie vorgelegt, in dem einige Neuerungen
vorgesehen sind. Die AK fordert:
+ Standardinformationen – Wichtiges vorne: Die neu vorgesehene
„Standardübersicht“ mit den wichtigsten Punkten zum
Konsumkreditangebot sollte ins Zentrum der Informationen gerückt
werden. So können KonsumentInnen den wesentlichen Inhalt des
Kreditvertrages leichter und schneller erfassen. Das wäre auch für
Online-Verträge und Handys gut geeignet. Effektivzinssatz und
Gesamtbetrag sollten deutlich hervorgehoben werden. Bankeigene
Konditionenblätter mit vielen Info-Lücken sollen nicht mehr erlaubt
sein.
+ Konkretere Vorschriften für Kreditwerbung: Die bestehende
Regulierung für Zahlenangaben in Kreditwerbungen ist nicht
ausreichend. Derzeit werden – trotz der bestehenden Vorschriften –
noch immer viele Lockangebote gemacht, die nicht aussagekräftig und
irreführend sind. Künftig soll Zahlenwerbung in Kreditwerbungen
strenger geregelt werden. Der effektive Jahreszins soll künftig
deutlich hervorgehoben und nicht mehr – wie üblich – in
kleingedruckten Fußnoten versteckt werden dürfen. Zusätzliche
Zahlenangaben über das repräsentative Beispiel hinaus, etwa zu
niedrige Kreditzinsen, die Normalverdiener nie erhalten können,
sollen nicht mehr erlaubt sein.
+ Bessere Angaben von Gesamtkosten und effektiven Jahreszins: Nach
derzeitiger Gesetzeslage müssen von der Bank nur verlangte
Kreditversicherungen in die Gesamtkosten des Kredites eingerechnet
werden. Diese allzu dehnbare Bestimmung soll fallen:
Kreditversicherungen sollen immer in den Effektivzinssatz oder in die
Gesamtkosten eingerechnet werden – egal, ob sie freiwillig
abgeschlossen oder von der Bank verlangt sind.
Die AK hat eine neue „Checkliste für Konsumkredite“ erstellt –
KonsumentInnen können damit verschiedene Kreditangebote leichter
vergleichen.
SERVICE: Den AK Praxistest zu den Konsumkrediten sowie die
Checkliste finden Sie unter www.ak.at/mysteryshopping-kredite.
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