- 17.08.2021, 09:20:04
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ÖAMTC: Urlaub in Italien oder Kroatien – was aktuell bei 3G, Registrierung & Co. gilt
Regeln für Einreise und vor Ort kennen – Nachweispflicht auch für Kinder ab sechs bzw. zwölf Jahren
Utl.: Regeln für Einreise und vor Ort kennen – Nachweispflicht auch
 für Kinder ab sechs bzw. zwölf Jahren =
Wien (OTS) - Wer den Sommerurlaub noch vor sich hat und in eines der
 beiden beliebtesten Reiseländer der Österreicher im europäischen
 Ausland reist, sollte die aktuell gültigen, coronabedingten
 Bestimmungen für die Einreise und die Regeln vor Ort kennen. "Die
 Lage kann sich abhängig von den Infektionszahlen rasch ändern – daher
 ist es ratsam, sich sowohl kurzfristig vor als auch während des
 Urlaubs zu informieren", rät ÖAMTC-Touristikerin Maria Renner.
 "Grundsätzlich ist die Einreise nach Italien und Kroatien aus
 Österreich für Erwachsene mit einem 3G-Nachweis, dem 'Grünen Pass',
 möglich. Kinder sind bei der Einreise nach Italien ab sechs Jahren
 nachweispflichtig, in Kroatien erst ab zwölf Jahren." Achtung auf dem
 Weg nach Kroatien: Ab 23. August ist auch für den Transit durch
 Slowenien ein 3G-Nachweis fällig.
Details zu den 3G – Registrierung für Italien Pflicht, für
 Kroatien Empfehlung
* Getestet: Nötig ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests (in
 Kroatien nicht älter als 72 Stunden, in Italien maximal 48 Stunden
 alt) oder Antigen-Tests (nicht älter als 48 Stunden), durchgeführt
 von einer offiziellen Teststelle.
* Geimpft: In Italien ist ein Nachweis über die vollständige
 COVID-Schutzimpfung mit einem anerkannten Impfstoff nötig, wobei seit
 der letzten Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sein müssen.
 In Kroatien benötigt man den Nachweis über die erste Teilimpfung vor
 mindestens 22, aber nicht mehr als 42 Tagen (bei Biontech/Pfizer,
 Moderna, Gamaleya/Sputnik V) bzw. nicht mehr als 84 Tagen
 (AstraZeneca) oder den Nachweis über die zweite Teilimpfung vor max.
 270 Tagen. Eine One-Shot-Impfung muss mindestens 14 Tage
 zurückliegen.
* Genesen: "In Italien ist ein Nachweis über eine erfolgte Genesung
 nötig, das positive Testergebnis darf nicht älter als 180 Tage sein",
 erklärt die ÖAMTC-Expertin. "In Kroatien sind die Regeln ähnlich –
 hier muss eine Infektion mindestens elf und maximal 180 Tage
 zurückliegen – oder man wurde in den sechs Monaten seit der Genesung
 einmal geimpft."
Wer ohne 3G-Nachweis nach Italien fährt, muss eine fünftägige
 Quarantäne antreten und zum Abschluss einen negativen Test vorweisen.
 In Kroatien müssen Reisende ohne 3G-Nachweis einen Corona-Test
 nachholen und bis zum Vorliegen des Ergebnisses in Heimquarantäne
 bzw. kann diese ohne Test nach zehn Tagen beendet werden.
"In Italien ist vor der Reise außerdem eine Online-Registrierung
 mittels digitalem Passagier-Lokalisierungs-Formular, kurz 'dPLF',
 nötig. Bei Familien genügt es, wenn Minderjährige im Formular der
 Erwachsenen angegeben werden", weiß Renner. "Für Reisen nach Kroatien
 wird eine Registrierung empfohlen."
Einschränkungen im Land – in Italien 3G-Nachweis nötig, in
 Kroatien nicht
In Italien sind das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenräumen
 und die Einhaltung eines Mindestsicherheitsabstands von einem Meter
 in der Öffentlichkeit Pflicht. "Seit Anfang August ist für den Besuch
 von z. B. Kinos, Museen oder Großevents sowie für den Innenbereich
 von Restaurants und Sporteinrichtungen ein 3G-Nachweis erforderlich –
 das gilt für Erwachsene und Kinder ab zwölf Jahren", erklärt die
 Expertin des Mobilitätsclubs. Autofahrer in Italien müssen wissen:
 Sobald Personen aus verschiedenen Haushalten in einem Auto unterwegs
 sind, müssen alle einen Mund-Nasen-Schutz tragen, der Beifahrersitz
 muss frei bleiben und in jeder weiteren Sitzreihe dürfen maximal zwei
 Personen auf den äußeren Plätzen sitzen.
In Kroatien gilt vor Ort aktuell Maskenpflicht für Erwachsene und
 Kinder ab elf Jahren in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften,
 Tankstellen und sonstigen Dienstleistungsbetrieben. Der
 Mindestabstand beträgt 1,5 Meter.
Links und Erklärvideos zu den Registrierungsformularen, Infos zu
 Testmöglichkeiten vor Ort oder zu den Bestimmungen für die Rückreise
 nach Österreich findet man tagesaktuell im ÖAMTC-Urlaubsservice unter
 www.oeamtc.at/urlaubsservice.
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