• 17.08.2021, 09:20:04
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  • OTS0016

ÖAMTC: Urlaub in Italien oder Kroatien – was aktuell bei 3G, Registrierung & Co. gilt

Regeln für Einreise und vor Ort kennen – Nachweispflicht auch für Kinder ab sechs bzw. zwölf Jahren

Utl.: Regeln für Einreise und vor Ort kennen – Nachweispflicht auch
für Kinder ab sechs bzw. zwölf Jahren =

Wien (OTS) - Wer den Sommerurlaub noch vor sich hat und in eines der
beiden beliebtesten Reiseländer der Österreicher im europäischen
Ausland reist, sollte die aktuell gültigen, coronabedingten
Bestimmungen für die Einreise und die Regeln vor Ort kennen. "Die
Lage kann sich abhängig von den Infektionszahlen rasch ändern – daher
ist es ratsam, sich sowohl kurzfristig vor als auch während des
Urlaubs zu informieren", rät ÖAMTC-Touristikerin Maria Renner.
"Grundsätzlich ist die Einreise nach Italien und Kroatien aus
Österreich für Erwachsene mit einem 3G-Nachweis, dem 'Grünen Pass',
möglich. Kinder sind bei der Einreise nach Italien ab sechs Jahren
nachweispflichtig, in Kroatien erst ab zwölf Jahren." Achtung auf dem
Weg nach Kroatien: Ab 23. August ist auch für den Transit durch
Slowenien ein 3G-Nachweis fällig.

Details zu den 3G – Registrierung für Italien Pflicht, für
Kroatien Empfehlung

* Getestet: Nötig ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests (in
Kroatien nicht älter als 72 Stunden, in Italien maximal 48 Stunden
alt) oder Antigen-Tests (nicht älter als 48 Stunden), durchgeführt
von einer offiziellen Teststelle.

* Geimpft: In Italien ist ein Nachweis über die vollständige
COVID-Schutzimpfung mit einem anerkannten Impfstoff nötig, wobei seit
der letzten Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sein müssen.
In Kroatien benötigt man den Nachweis über die erste Teilimpfung vor
mindestens 22, aber nicht mehr als 42 Tagen (bei Biontech/Pfizer,
Moderna, Gamaleya/Sputnik V) bzw. nicht mehr als 84 Tagen
(AstraZeneca) oder den Nachweis über die zweite Teilimpfung vor max.
270 Tagen. Eine One-Shot-Impfung muss mindestens 14 Tage
zurückliegen.

* Genesen: "In Italien ist ein Nachweis über eine erfolgte Genesung
nötig, das positive Testergebnis darf nicht älter als 180 Tage sein",
erklärt die ÖAMTC-Expertin. "In Kroatien sind die Regeln ähnlich –
hier muss eine Infektion mindestens elf und maximal 180 Tage
zurückliegen – oder man wurde in den sechs Monaten seit der Genesung
einmal geimpft."

Wer ohne 3G-Nachweis nach Italien fährt, muss eine fünftägige
Quarantäne antreten und zum Abschluss einen negativen Test vorweisen.
In Kroatien müssen Reisende ohne 3G-Nachweis einen Corona-Test
nachholen und bis zum Vorliegen des Ergebnisses in Heimquarantäne
bzw. kann diese ohne Test nach zehn Tagen beendet werden.

"In Italien ist vor der Reise außerdem eine Online-Registrierung
mittels digitalem Passagier-Lokalisierungs-Formular, kurz 'dPLF',
nötig. Bei Familien genügt es, wenn Minderjährige im Formular der
Erwachsenen angegeben werden", weiß Renner. "Für Reisen nach Kroatien
wird eine Registrierung empfohlen."

Einschränkungen im Land – in Italien 3G-Nachweis nötig, in
Kroatien nicht

In Italien sind das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenräumen
und die Einhaltung eines Mindestsicherheitsabstands von einem Meter
in der Öffentlichkeit Pflicht. "Seit Anfang August ist für den Besuch
von z. B. Kinos, Museen oder Großevents sowie für den Innenbereich
von Restaurants und Sporteinrichtungen ein 3G-Nachweis erforderlich –
das gilt für Erwachsene und Kinder ab zwölf Jahren", erklärt die
Expertin des Mobilitätsclubs. Autofahrer in Italien müssen wissen:
Sobald Personen aus verschiedenen Haushalten in einem Auto unterwegs
sind, müssen alle einen Mund-Nasen-Schutz tragen, der Beifahrersitz
muss frei bleiben und in jeder weiteren Sitzreihe dürfen maximal zwei
Personen auf den äußeren Plätzen sitzen.

In Kroatien gilt vor Ort aktuell Maskenpflicht für Erwachsene und
Kinder ab elf Jahren in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften,
Tankstellen und sonstigen Dienstleistungsbetrieben. Der
Mindestabstand beträgt 1,5 Meter.

Links und Erklärvideos zu den Registrierungsformularen, Infos zu
Testmöglichkeiten vor Ort oder zu den Bestimmungen für die Rückreise
nach Österreich findet man tagesaktuell im ÖAMTC-Urlaubsservice unter
www.oeamtc.at/urlaubsservice.

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