• 05.08.2021, 09:21:12
  • /
  • OTS0028

ÖAMTC: Wann ein kostenloses Reisestorno bei einer Umweltkatastrophe möglich ist

Höhere Gewalt als Stornogrund vor Reiseantritt, sofern zeitliche und räumliche Nähe gegeben

Utl.: Höhere Gewalt als Stornogrund vor Reiseantritt, sofern
zeitliche und räumliche Nähe gegeben =

Wien (OTS) - Die tobenden Waldbrände im Süden Europas halten derzeit
Einheimische und Urlauber in Atem. Wer kurz vor seiner Reise in eines
der betroffenen Gebiete steht, sollte wissen: "Wenn aufgrund
unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände die Durchführung der
Pauschalreise oder die Beförderung an den Urlaubsort erheblich
beeinträchtigt wird, ist ein kostenfreies Storno möglich. Dies kann
bei Naturkatastrophen wie etwa Bränden der Fall sein – und zwar
unabhängig davon, ob es eine Reisewarnung des Außenministeriums
gibt", erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. "Ein Storno ist
allerdings nur dann durchsetzbar, wenn der Urlaubsantritt und die
Gefahrensituation zeitlich eng beieinanderliegen und der Urlaub genau
in die betroffene Region führt. Startet der Urlaub beispielsweise
erst in zwei Wochen, heißt es abwarten und sich kurzfristig über die
aktuelle Lage informieren." Steht der Abflug allerdings unmittelbar
bevor, sollten Pauschalreisende mit dem Reiseveranstalter Kontakt
aufnehmen und gemeinsam nach Alternativen suchen.

"Auch die individuelle, z. B. gesundheitliche, Situation des
Reisenden ist in diesem Zusammenhang wichtig: Würde die
außergewöhnliche und extreme Hitze ein Gesundheitsrisiko für den
Pauschalreisenden bedeuten, kann ebenfalls ein kostenloser Rücktritt
vom Reisevertrag möglich sein", sagt die Expertin des
Mobilitätsclubs. Individualreisende können ihren separat gebuchten
Flug grundsätzlich nur kostenfrei stornieren, wenn das
Flughafengelände betroffen bzw. eine Landung nicht möglich ist.

Die ÖAMTC-Juristin empfiehlt außerdem jedem Reisenden, sich vor dem
Urlaub beim Außenministerium zu registrieren – so kann im Notfall
schnell Kontakt mit den Urlaubern in der Krisenregion und den
Angehörigen hergestellt werden, Infos unter
www.reiseregistrierung.at.

Ereignet sich die Naturkatastrophe im Urlaub, sind
Reiseveranstalter gefordert

"Tritt die Gefahr durch eine Naturkatastrophe erst am Urlaubsort ein
und die Reise muss deswegen frühzeitig abgebrochen werden, hat der
Veranstalter einer Pauschalreise den Rücktransport zu organisieren
und zu zahlen", weiß Pronebner. "Eine Preisminderung und somit eine
Rückerstattung eines Teils der Reisekosten ist dann möglich." Für
Individualurlauber ermöglichen dann teilweise auch die gängigen
Stornoversicherungen einen kostenlosen Abbruch der Reise.

Ob Pauschal- oder Individualreise: Ist eine spontane Rückreise
aufgrund einer Sperre des Flughafens nicht möglich und man sitzt im
Urlaubsland fest, müssen die Airline oder der Reiseveranstalter
Betreuungsleistungen übernehmen. Die Fluglinien sorgen dann
beispielsweise für die Kosten von Mahlzeiten und eventuell einen
Hotelaufenthalt. Pauschalreiseveranstalter müssen die Kosten vor Ort
in der Regel für maximal drei Nächte zahlen. Es ist daher
empfehlenswert, sich kurzfristig und direkt an die Airline bzw. den
Veranstalter zu wenden.

Die ÖAMTC-Rechtsberatung steht für Fragen rund um Reisestornierungen
zur Verfügung. Die Beratung ist für Clubmitglieder kostenlos, Kontakt
unter www.oeamtc.at/rechtsberatung.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OCP

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel