• 31.07.2021, 09:01:20
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  • OTS0009

Justiz wird digitaler und kostengünstiger: Verbesserungen beim Ablauf von Zivilverfahren geplant

Gesetzliche Basis für Ausbau des digitalen Akts geht in Begutachtung; Videoverhandlungen werden Dauerrecht; stärkerer Anreiz für Vergleiche

Utl.: Gesetzliche Basis für Ausbau des digitalen Akts geht in
Begutachtung; Videoverhandlungen werden Dauerrecht; stärkerer
Anreiz für Vergleiche =

Wien (OTS) - „Die Justiz wird künftig noch digitaler,
kostengünstiger und näher an den Bürgerinnen und Bürgern sein. Mit
einem neuen Gesetz ermöglichen wir eine Reihe von Verbesserungen beim
Ablauf von Zivilverfahren“, so Justizministerin Zadić anlässlich der
Zivilverfahrens-Novelle 2021, die diese Woche in Begutachtung ging.
Konkret sieht der Gesetzesvorschlag Verbesserungen unter anderem im
Bereich der Digitalisierung und bei Gerichtsgebühren vor.

Justiz wird digitaler

Unter dem Stichwort „Justiz 3.0“ wird seit einiger Zeit die digitale
Akten- und Verfahrensführung bei den Gerichten und
Staatsanwaltschaften entwickelt. Mit der zu begutachtenden Novelle
werden die erforderlichen gesetzlichen Begleitregelungen für Justiz
3.0 geschaffen werden. „Unser Ziel ist, die etablierten Prinzipien
des Zivilverfahrens in die digitale Welt zu übertragen und dabei den
gewohnt hohen Rechtsschutz und Qualität der Verfahren beizubehalten“,
so Justizministerin Zadić.

Neben den Anpassungen im elektronischen Akt sieht der
Gesetzesvorschlag vor, die in der Pandemie bereits erfolgreich
eingesetzte Möglichkeit von mündlichen Verhandlungen per Video ins
Dauerrecht zu überführen. Justizministerin Zadić: „Gerade in der
Pandemie haben sich Videoverhandlungen im Zivilrecht bewährt. Es
bleibt bei der Lösung, dass die Parteien der Videoverhandlung
zustimmen müssen“.

Kostenersparnis bei Kopiergebühren, elektronischer Akteneinsicht und
Vergleichen

Neu geregelt werden mit dem Gesetz die so genannten „Kopiergebühren“
für Gerichtsakten. Die bisherigen Regelungen bauen noch auf der
analogen Welt auf; so wurde bisher die Gebühr nach Seiten bemessen.
Nun soll bei elektronischen Kopien, die auf Datenträger übergeben
werden, das Datenvolumen ausschlaggebend sein. Zudem soll in Zukunft
in einigen Fällen auf die Vorschreibung von „Kopiergebühren“ gänzlich
verzichtet werden können. Für eine digitale Akteneinsicht im Wege der
„Abfrage“ sollen zukünftig überhaupt keine Gebühren mehr fällig sein.

Die Novelle enthält weitere Erleichterungen bei den Gerichtsgebühren:
In bestimmten Fällen von Vergleichen soll die Gerichtsgebühr halbiert
werden. „Die Halbierung von Gerichtgebühren bei bestimmten
Vergleichen ist ein wichtiger Anreiz, damit in Zukunft noch mehr
Rechtstreitigkeiten mit einem Vergleich gelöst werden können.
Zugleich entlasten wir damit die Justiz,“ so Justizministerin Zadić.

Sechswöchige Begutachtung

Das Gesetz wurde in eine sechswöchige Begutachtung geschickt.
Anschließend werden die Rückmeldungen geprüft und gegebenenfalls
Anpassungen vorgenommen. Danach wird dem Nationalrat das Gesetz zur
Abstimmung vorgeschlagen.

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