- 31.07.2021, 09:01:20
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Justiz wird digitaler und kostengünstiger: Verbesserungen beim Ablauf von Zivilverfahren geplant
Gesetzliche Basis für Ausbau des digitalen Akts geht in Begutachtung; Videoverhandlungen werden Dauerrecht; stärkerer Anreiz für Vergleiche
Utl.: Gesetzliche Basis für Ausbau des digitalen Akts geht in
 Begutachtung; Videoverhandlungen werden Dauerrecht; stärkerer
 Anreiz für Vergleiche =
Wien (OTS) - „Die Justiz wird künftig noch digitaler,
 kostengünstiger und näher an den Bürgerinnen und Bürgern sein. Mit
 einem neuen Gesetz ermöglichen wir eine Reihe von Verbesserungen beim
 Ablauf von Zivilverfahren“, so Justizministerin Zadić anlässlich der
 Zivilverfahrens-Novelle 2021, die diese Woche in Begutachtung ging.
 Konkret sieht der Gesetzesvorschlag Verbesserungen unter anderem im
 Bereich der Digitalisierung und bei Gerichtsgebühren vor.
Justiz wird digitaler
Unter dem Stichwort „Justiz 3.0“ wird seit einiger Zeit die digitale
 Akten- und Verfahrensführung bei den Gerichten und
 Staatsanwaltschaften entwickelt. Mit der zu begutachtenden Novelle
 werden die erforderlichen gesetzlichen Begleitregelungen für Justiz
 3.0 geschaffen werden. „Unser Ziel ist, die etablierten Prinzipien
 des Zivilverfahrens in die digitale Welt zu übertragen und dabei den
 gewohnt hohen Rechtsschutz und Qualität der Verfahren beizubehalten“,
 so Justizministerin Zadić.
Neben den Anpassungen im elektronischen Akt sieht der
 Gesetzesvorschlag vor, die in der Pandemie bereits erfolgreich
 eingesetzte Möglichkeit von mündlichen Verhandlungen per Video ins
 Dauerrecht zu überführen. Justizministerin Zadić: „Gerade in der
 Pandemie haben sich Videoverhandlungen im Zivilrecht bewährt. Es
 bleibt bei der Lösung, dass die Parteien der Videoverhandlung
 zustimmen müssen“.
Kostenersparnis bei Kopiergebühren, elektronischer Akteneinsicht und
 Vergleichen
Neu geregelt werden mit dem Gesetz die so genannten „Kopiergebühren“
 für Gerichtsakten. Die bisherigen Regelungen bauen noch auf der
 analogen Welt auf; so wurde bisher die Gebühr nach Seiten bemessen.
 Nun soll bei elektronischen Kopien, die auf Datenträger übergeben
 werden, das Datenvolumen ausschlaggebend sein. Zudem soll in Zukunft
 in einigen Fällen auf die Vorschreibung von „Kopiergebühren“ gänzlich
 verzichtet werden können. Für eine digitale Akteneinsicht im Wege der
 „Abfrage“ sollen zukünftig überhaupt keine Gebühren mehr fällig sein.
Die Novelle enthält weitere Erleichterungen bei den Gerichtsgebühren:
 In bestimmten Fällen von Vergleichen soll die Gerichtsgebühr halbiert
 werden. „Die Halbierung von Gerichtgebühren bei bestimmten
 Vergleichen ist ein wichtiger Anreiz, damit in Zukunft noch mehr
 Rechtstreitigkeiten mit einem Vergleich gelöst werden können.
 Zugleich entlasten wir damit die Justiz,“ so Justizministerin Zadić.
Sechswöchige Begutachtung
Das Gesetz wurde in eine sechswöchige Begutachtung geschickt.
 Anschließend werden die Rückmeldungen geprüft und gegebenenfalls
 Anpassungen vorgenommen. Danach wird dem Nationalrat das Gesetz zur
 Abstimmung vorgeschlagen.
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