• 28.07.2021, 14:42:02
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  • OTS0123

EILT: Landesgericht bestätigt restriktiven Kurs von Wohnbaureferent Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Manfred Haimbuchner

Linz (OTS) - In der heutigen Berufungsentscheidung des Landesgerichts
Linz wurde die Klage eines türkischen Staatsbürgers abgewiesen.
Konkret wurde auf Schadenersatz und Diskriminierung geklagt, weil dem
angesprochenen türkischen Staatsbürger wegen mangelnden Nachweises
von Deutschkenntnissen keine Wohnbeihilfe gewährt wurde.

„Vielen politischen Unkenrufen zum Trotz folgte das Linzer
Landesgericht heute meiner Rechtsansicht, dass man durchaus
Integrationsleistungen von Drittstaatsangehörigen einfordern kann. Es
war und ist für mich selbstverständlich, dass jemand der Leistungen
vom Staat erhält auch elementare Deutschkenntnisse nachweisen kann“,
bilanziert FPÖ-Landesparteiobmann, Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred
Haimbuchner in einer ersten Stellungnahme.

Die Details zum Urteil folgen am morgigen Vormittag mittels einer
weiteren Presseaussendung.

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