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Gerstl: Richterliche Einvernahme resultiert aus einer Muss- und keiner Kannbestimmung!

BMJ hat Notbremse gezogen - Klarheit für Mussbestimmung dringend notwendig - Interpretationen nach Gut- oder Schlechtdünken müssen beendet werden

Wien (OTS/ÖVP-PK) - „Mit der gestern ergangenen Weisung des Justizressorts wurde die Notbremse gezogen und den Interpretationen der WKStA ein Ende gesetzt“, betont ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl. In Österreich stehe niemand über dem Gesetz, daher sei das Signal des Ministeriums „besonders wichtig und richtig“. Gerstl weiter: „In einer liberalen Demokratie und einem intakten Rechtsstaat darf keine Institution sakrosankt gegenüber sachlicher Kritik sein. Das war, ist und bleibt auch die Line der Volkspartei – auch wenn das manchem politischen Mitbewerber nicht passen mag.“

Es sei angesichts der Behauptungen aus der Opposition außerdem „dringend geboten“, darauf aufmerksam zu machen, dass der nun gesetzte Schritt der Befragung von Sebastian Kurz durch einen Richter alternativlos sei. Gerstl: „Der Paragraf 101 Absatz 2 der Strafprozessordnung ist eine Muss- und keine Kannbestimmung! Diesen Unterschied sollte man als Volksvertreter schon kennen.“ Gerade die SPÖ sollte das wissen, schließlich sei im Fall Natascha Kampusch seinerzeit eben diese Bestimmung auch bei den Ermittlungen gegen den bekennend sozialdemokratischen damaligen Leiter der OStA Wien, Werner Pleischl zur Anwendung gelangt, nennt Gerstl ein Beispiel. Dies sei gelebte Praxis, wenn gegen Personen des öffentlichen Lebens ermittelt werde.

Überdies zeige der Umfang der gemäß Paragraf 50 der Strafprozessordnung ergangenen Mitteilung mit 58 Seiten, dass selbst die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft dem Fall größere Bedeutung zumesse. Denn normalerweise beschränke sich der Umfang derartiger Mitteilungen „auf zwei bis maximal drei Seiten“, so der ÖVP-Verfassungssprecher weiter.

Es sei zu hoffen, so der Abgeordnete der Volkspartei, dass die nunmehrige Entscheidung des Justizministeriums auch so manchem Strafverfolgungsbeamten ein Ende seiner persönlichen Interpretationen von klaren Gesetzesstellen setzt! Denn, so Gerstl abschließend: „Unser Rechtsstaat ist zu wertvoll, um Spielball billiger politischer Agitation zu sein.“

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