- 14.07.2021, 11:29:12
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- OTS0086
EANS-Adhoc: Bußgeldantrag der Bundeswettbewerbsbehörde auf Basis eines Settlements mit STRABAG
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adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der
Emittent verantwortlich.
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Kartellfragen
14.07.2021
Wien - Die STRABAG SE gibt bekannt: Die Konzerngesellschaften STRABAG AG und F.
Lang u. K. Menhofer Baugesellschaft m.b.H. & Co. KG haben im gegen sie
anhängigen Kartellverfahren ein Anerkenntnis im Rahmen eines Settlements
abgegeben. Daraufhin stellte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) heute einen
Bußgeldantrag gegen die beiden Gesellschaften in Höhe von EUR 45,37 Mio. beim
Kartellgericht.
Hintergrund des Settlements sind die im Frühjahr 2017 eingeleiteten Ermittlungen
gegen STRABAG AG und F. Lang u. K. Menhofer Baugesellschaft m.b.H. & Co. KG
sowie zahlreiche andere Bauunternehmen zum Vorwurf der wettbewerbsbeschränkenden
Absprachen bei Bauprojekten in Österreich im Zeitraum von 2002 bis 2017. Beide
Konzerngesellschaften hatten von Anbeginn vollumfänglich mit der
Bundeswettbewerbsbehörde kooperiert und zuletzt ein Anerkenntnis im Rahmen eines
Settlements abgegeben. Dieses kooperative Verhalten wirkte sich entsprechend
positiv auf die Höhe des Bußgeldantrags aus.
Zur endgültigen Erledigung des Kartellverfahrens ist die Entscheidung des
Kartellgerichts zum gegenständlichen Bußgeldantrag noch ausständig.
Ein Bußgeld gegen STRABAG-Gesellschaften in der beantragten Höhe würde keine
Anpassung der Ergebnis-Guidance des STRABAG SE-Konzerns erfordern, da im
Konzernabschluss 2020 entsprechende Rückstellungen für das Kartellverfahren
gebildet sind.
Rückfragehinweis:
STRABAG SE
Diana Neumüller-Klein
Head of Corporate Communications & Investor Relations
Tel: +43 1 22422-1116
[email protected]
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: STRABAG SE
Donau-City-Straße 9
A-1220 Wien
Telefon: +43 1 22422 -0
FAX: +43 1 22422 - 1177
Email: [email protected]
WWW: www.strabag.com
ISIN: AT000000STR1, AT0000A05HY9
Indizes: SATX, ATX, WBI
Börsen: Wien
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