Nicht gestattet ist der Grenzübertritt auf kleineren Straßen und Feldwegen ohne Grenzposten
Utl.: Nicht gestattet ist der Grenzübertritt auf kleineren Straßen
und Feldwegen ohne Grenzposten =
Wien (OTS) - Aufgrund vermehrter Mitgliederanfragen zu den
Grenzübergängen von Kroatien nach Slowenien stellt der ÖAMTC klar,
dass die Einreise aus Kroatien nach Slowenien für EU-Bürger an allen
offiziellen Grenzübergängen erlaubt ist, nicht nur an den
internationalen. "Das sind aktuell 32 internationale und weitere 25
im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs, also insgesamt 57
Grenzübergänge, die von EU-Bürgern genutzt werden können. Wer keinen
EU-Pass hat, muss einen der 32 internationalen Grenzübergänge
nutzen", erklärt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer.
Nicht erlaubt und somit strafbar macht man sich hingegen bei der
Einreise in den Schengen-Raum über die sogenannte "grüne Grenze".
"Immer wieder kommt es vor, dass Reisende, um Staus zu entgehen,
keine offiziellen Grenzübergänge nutzen, sondern kleinere Straßen
oder Feldwege ohne Grenzposten. Das ist nicht erlaubt und verstößt
gegen das dortige Gesetz zum Schutz der Schengen-Außengrenze", betont
der Jurist des Mobilitätsclubs.
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