• 08.07.2021, 08:50:26
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  • OTS0036

Wirtschaftsbund NÖ: „Gesetzesreform lässt Unternehmer ruhiger schlafen“

WBNÖ Ecker/Servus: „Abschaffung der Mehrfachbestrafung verhindert in Zukunft unverhältnismäßig hohe Strafen für Unternehmen bei Formalfehlern.“

Utl.: WBNÖ Ecker/Servus: „Abschaffung der Mehrfachbestrafung
verhindert in Zukunft unverhältnismäßig hohe Strafen für
Unternehmen bei Formalfehlern.“ =

St. Pölten (OTS) - Im Nationalrat wurde heute die Novelle zum Lohn-
und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) beschlossen. Als
wichtiger Reformpunkt wurde dabei die Kumulation von
Verwaltungsstrafen nach diesem Gesetz abgeschafft. „Der Kampf gegen
Lohn- und Sozialdumping ist ein wichtiges Anliegen, aber die
Abschaffung des Kumulationsprinzips haben wir lange und vehement
eingefordert“, sagt Wirtschaftsbund Landesobmann WKNÖ Präsident
Wolfgang Ecker. Zudem hatten der EUGH und der VwGH die bisherige
Kumulierung von Strafen bei Formalfehlern als rechtswidrig erkannt.
„Mit der nun beschlossenen Gesetzesnovelle wird die
Mehrfachbestrafung abgeschafft, Rechtssicherheit hergestellt und eine
wichtige Verbesserung für die Unternehmen umgesetzt“, so Ecker.

„Bisher wurden bereits bei kleinen Vergehen hohe Strafen verhängt,
ohne dass sich die betroffenen Unternehmen einer Verfehlung bewusst
waren“, betont Wirtschaftsbund Niederösterreich Direktor Harald
Servus. Es sei essentiell, dass geringfügige Irrtümer bei
Abrechnungen oder andere Formalfehler in Zukunft nicht zu
exorbitanten Strafen für die Betriebe kumuliert werden. Die neue
Regelung bringe nun einen Gesamtrahmen ohne Kumulation je
Arbeitnehmer und mit Höchstgrenzen. „Für Kleinstunternehmen mit bis
zu neun Arbeitnehmern wird zudem die Obergrenze des Strafrahmens im
Erstfall von 50.000 Euro auf 20.000 Euro herabgesetzt“, so Harald
Servus. „Diese Änderungen sind notwendig, damit die
Verhältnismäßigkeit bei Unternehmensstrafen sichergestellt wird.“

Zudem werde die Bereithaltung der Lohnunterlagen bei kurzen
Entsendungen von bis zu 48 Stunden vereinfacht. Dadurch werde die
Flexibilität für die Betriebe gewahrt und der bürokratische Aufwand
reduziert. Die Reform soll am 1. September in Kraft treten.

„Die Unternehmerinnen und Unternehmer sind bereits mit einer Vielzahl
an Auflagen und Meldepflichten konfrontiert. Diese Gesetzesreform
bringt wichtige Entschärfungen für die Unternehmen und stellt sicher,
dass bei kleineren Versehen mit Augenmaß agiert wird“, so Ecker und
Servus zur Abschaffung des Kumulationsprinzips bei Strafen nach dem
LSD-BG.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | WBN

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