- 07.07.2021, 09:21:48
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ÖAMTC: Kind oder Hund im heißen Auto eingesperrt – sofort handeln!
Bei Lebensgefahr und wenn es keine Alternative gibt: Scheibe einschlagen
Utl.: Bei Lebensgefahr und wenn es keine Alternative gibt: Scheibe
einschlagen =
Wien (OTS) - Hitze in abgesperrten Fahrzeugen kann schnell gefährlich
werden. Sind Menschen oder Tiere eingesperrt, besteht innerhalb von
Minuten Lebensgefahr. Hier muss man sofort handeln. Aber wie? "Sieht
man ein Kind oder ein Tier, das in einem heißen Auto zurückgelassen
wurde, sollte man sich umsehen, ob der Fahrzeuglenker in der Nähe
ist. Dazu kann man auch Passanten befragen und um Mithilfe bitten.
Diese können z. B. auch in nahen Geschäften nachfragen, während man
selbst Polizei, Feuerwehr oder den ÖAMTC verständigt", rät
ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried zu raschem, aber überlegtem Handeln.
"Das Einschlagen einer Scheibe ist dann rechtlich gedeckt, wenn Leib
und Leben bedroht sind und es keine andere Möglichkeit gibt zu
helfen", so Authried.
Sein Tipp: "Wenn möglich, sollte man Zeugen dazu holen. Denn
grundsätzlich stellt das bewusste Beschädigen fremden Eigentums eine
Sachbeschädigung dar, die gerichtlich strafbar und daher verboten
ist.“ War das Einschlagen einer Scheibe aufgrund der gegebenen
Notsituation aber die einzige Möglichkeit der Rettung, besteht auch
kein Anspruch auf Entschädigung des Geschädigten gegenüber dem Helfer
bzw. "Schädiger". Bei Kindern ist der Maßstab weniger streng als bei
Tieren. Gibt es eine aufrechte Kaskoversicherung, könnte der Schaden
von dieser übernommen werden. Eine bestehende Haftpflichtversicherung
deckt derartige Schäden nicht ab.
Sollte vorschnell gehandelt worden sein, weil die Aufsichtsperson
etwa nur kurz in einem Geschäft neben dem Fahrzeug war, droht ein
Schadenersatzanspruch des Fahrzeugeigentümers, auch ein
Strafverfahren ist nicht auszuschließen. "Im Fall der Fälle gilt
jedenfalls: Mitglieder erhalten beim Club kompetente und kostenlose
Hilfe bei allen Rechtsfragen rund um Auto, Verkehr, Reise und
Freizeit”, erzählt Authried. “Unsere ÖAMTC-Juristen unterstützen
gerne telefonisch, per E-Mail oder nach Terminvereinbarung persönlich
an ausgewählten Stützpunkten.“
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