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Ernst-Dziedzic/ Bürstmayr: Systematische Pushbacks an Österreichs Grenze wären eindeutiger Rechtsbruch

Grüne sehen Ball nun beim Innenminister

Wien (OTS) - Der Grüne Sprecher für Asyl und Innere Sicherheit, Georg Bürstmayr, sowie die Grüne Sprecherin für Migration und Menschenrechte, Ewa Ernst-Dziedzic, sind angesichts eines heute bekannt gewordenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Steiermark zum Fall eines „überhörten“ Asylantrages beunruhigt. Demnach soll es sich bei dem Pushback Vorwurf in Österreich nach Ansicht des Gerichts nicht nur um einen Einzelfall handeln.

Das Landesverwaltungsgericht Steiermark habe nicht nur festgestellt, dass die Zurückweisung eines einzelnen Asylwerbers nach Slowenien im September 2020 rechtswidrig war. Es gelangte nach einem umfangreichen Verfahren und Würdigung der ihm vorliegenden Aussagen vielmehr zum Schluss, dass „Pushbacks“ in Österreich teilweise methodisch Anwendung finden, erläutert Bürstmayr: „Diese Vorgehensweise widerspricht diametral den Zusicherungen des Innenministeriums und auch der Polizei, die bisher solche Pushbacks durch österreichische Beamt*innen kategorisch bestritten hat.“

„Pushbacks sind und bleiben illegal, daran ändert sich auch nichts, wenn diese unter den Teppich gekehrt oder negiert werden“, sagt Ewa Ernst-Dziedzic, zu dem Vorfall: „Einer schleichenden Legitimation durch stillschweigende Duldung dieser illegalen Praxis erteile ich eine klare Absage. Jetzt liegt es am Innenminister und den zuständigen Behörden, den rechtskonformen Zustand wieder herzustellen und die 'Methode Pushbacks' konsequent zu unterbinden.“

Unter „Pushbacks“ versteht man das Zurückweisen oder gewaltsame Zurückdrängen von Schutzsuchenden an der Grenze, ohne dass ihre Anträge auf Schutz überhaupt zur Kenntnis genommen und individuell geprüft werden. Sie sind nach österreichischem und nach europäischem Recht illegal. Pushbacks widersprechen auch den Mindestgarantien der Genfer Flüchtlingskonvention. Ein derartiges Vorgehen wäre auch durch die Koalitionsvereinbarung zwischen ÖVP und Grünen nicht gedeckt, dort ist die Einhaltung aller einschlägigen Mindestgarantien ausdrücklich vereinbart.

„Wir müssen uns darauf verlassen können, dass Österreichs Polizei das in Österreich geltende Recht befolgt. Fehler sind möglich, müssen aber lückelos aufgeklärt werden. Systematische Verstöße allerdings müssen unterbunden werden. Wir gehen daher davon aus, dass Innenminister Nehammer die vor Gericht behandelten Vorgänge vom September 2020 rasch und lückenlos aufklärt und etwaige Mängel rasch abstellt“, so Bürstmayr und Ernst-Dziedzic unisono.

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