• 05.07.2021, 11:29:15
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  • OTS0063

ÖAMTC: NoVA-Befreiung für Menschen mit Behinderung (+ Foto)

Neue Regelung seit 1. Juli 2021 in Kraft – nun auch für Leasing-Fahrzeuge möglich

Utl.: Neue Regelung seit 1. Juli 2021 in Kraft – nun auch für
Leasing-Fahrzeuge möglich =

Wien (OTS) - Seit 1. Juli 2021 ist die Befreiung von der
Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Menschen mit Behinderung an die
Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer gekoppelt.
Barbara Reiter, Expertin für Behindertenberatung beim Mobilitätsclub,
erklärt: "Die Bestätigung darüber lässt man sich am besten gleich bei
der Zulassung des Fahrzeugs von der Zulassungsstelle ausstellen.
Voraussetzung dafür ist der Besitz eines österreichischen
Behindertenpasses mit Zusatzeintragung der Unzumutbarkeit für die
Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder der Blindheit. Ferner muss
das Fahrzeug ausschließlich auf Personen mit Behinderungen zugelassen
sein. Bis zu 14 Tage nach dem Kfz-Kauf hat man Zeit, dem Händler die
notwendige Bestätigung zukommen zu lassen."

Von der NoVA befreit werden können Neufahrzeuge (nun auch bei
Leasing-Finanzierung) sowie Vorführwagen und Tageszulassungen
(maximal drei Monate Zulassungsdauer). "Auch beim Import eines
Gebrauchtfahrzeugs und erstmaliger Zulassung in Österreich ist die
Befreiung von der NoVA möglich, die Abwicklung erfolgt in diesem Fall
über das Finanzamt", weiß die ÖAMTC-Expertin.

Bei Fragen zur NoVA-Befreiung und anderen Begünstigungen bei
Anschaffung und Betrieb eines Fahrzeugs steht der Mobilitätsclub
allen Mitgliedern mit körperlichen Beeinträchtigungen, Angehörigen
und Interessierten mit Servicestellen zum Thema Behinderung und
Mobilität in Wien und Salzburg beratend zur Verfügung. Alle Infos
gibt es unter www.oeamtc.at/behinderung-mobilitaet.

Aviso an die Redaktionen: Ein Foto zu dieser Aussendung gibt es
demnächst unter www.oeamtc.at/presse zum Download.

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