- 01.07.2021, 08:25:05
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ÖAMTC: Ab 1. Juli müssen neu zugelassene E-Fahrzeuge mit akustischem Warnsystem ausgerüstet sein
Mobilitätsclub begrüßt Verpflichtung im Sinne der Verkehrssicherheit
Utl.: Mobilitätsclub begrüßt Verpflichtung im Sinne der
 Verkehrssicherheit =
Wien (OTS) - Seit 2019 müssen Hersteller neu typisierte E- und
 Hybrid-Fahrzeuge mit dem sogenannten 'Acoustic Vehicle Alert System'
 (kurz AVAS) ausstatten. Ab 1. Juli 2021 sind die akustischen
 Warngeräusche dann für alle Neuzulassungen verpflichtend. Das System
 sorgt dafür, dass elektrifizierte Autos auch im geräuscharmen Bereich
 bei geringen Geschwindigkeiten bis 20 km/h über ein Warnsignal
 eindeutig wahrnehmbar sind. "Wir begrüßen die Verpflichtung
 akustischer Warngeräusche für alle neu zugelassenen E-Fahrzeuge, denn
 das trägt deutlich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im urbanen
 Raum bei. Besonders die schwächsten Verkehrsteilnehmer, wie blinde
 und sehbehinderte Fußgänger, Kinder oder Personen, die auf dem
 Fahrrad unterwegs sind, müssen geschützt werden", erklärt
 ÖAMTC-Techniker Markus Kaiser.
AVAS muss zwischen dem Anfahren und bis 20 km/h sowie beim
 Rückwärtsfahren automatisch ein akustisches Warngeräusch erzeugen,
 das dem Geräusch eines Verbrenners der jeweils gültigen
 Fahrzeugklasse ähnelt. "Aus dem Geräusch muss erkennbar hervorgehen,
 ob das Fahrzeug gerade beschleunigt, ob es abbremst oder mit
 gleichbleibender Geschwindigkeit unterwegs ist", erklärt der
 Techniker. Ein Standgeräusch wird nicht gefordert. "Wenn Fahrzeuge
 bereits über eine Warneinrichtung für das Rückwärtsfahren verfügen,
 ist es nicht erforderlich, dass das System beim Rückwärtsfahren ein
 zusätzliches Schallzeichen erzeugt", stellt der ÖAMTC-Experte klar.
Bereits vor dem 1. Juli 2021 zugelassene und im Straßenverkehr
 befindliche Hybridelektro- und reine E-Fahrzeuge können weiterhin
 geräuschlos ohne AVAS unterwegs sein und müssen nicht nachgerüstet
 werden. "Zum Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer wäre eine
 freiwillige Nachrüstung bereits zugelassener Fahrzeuge, die noch
 nicht über AVAS verfügen, jedenfalls empfehlenswert", sagt Kaiser.
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