• 30.06.2021, 09:07:30
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  • OTS0045

Ausschreibung der Funktion des Generaldirektors / der Generaldirektorin des ORF erfolgt

Presseinformation des Vorsitzenden des ORF-Stiftungsrates, Dr. Norbert Steger

Utl.: Presseinformation des Vorsitzenden des ORF-Stiftungsrates, Dr.
Norbert Steger =

Wien (OTS) - Heute, am Mittwoch, dem 30. Juni 2021, erfolgte die
öffentliche Ausschreibung der Funktion des Generaldirektors / der
Generaldirektorin des Österreichischen Rundfunks (ORF) im „Amtsblatt
zur Wiener Zeitung“, der „Presse“, dem „Standard“, der „Neuen Zürcher
Zeitung“, der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ und auf der Homepage
des ORF.

Die Ausschreibung im Wortlaut:

Öffentliche Ausschreibung der Funktion
Generaldirektor_Generaldirektorin des Österreichischen Rundfunks
(ORF) durch den ORF-Stiftungsrat für eine fünfjährige
Funktionsperiode ab 1.1.2022.

Der Generaldirektor_die Generaldirektorin hat die im ORF-Gesetz,
BGBl. Nr. 379/1984 idF BGBl. I Nr. 10/2021, beschriebenen Aufgaben zu
erfüllen, besorgt insbesondere die Führung der Geschäfte und vertritt
den ORF gerichtlich und außergerichtlich. Die mit dieser Funktion
verbundenen Aufgaben erfordern umfassende Kenntnisse über:

-- Unternehmensführung,
-- elektronische Medien (insbesondere TV, Radio und Online)
einschließlich deren programmlicher und wirtschaftlicher Grundlagen,
-- die rechtliche Stellung und die Aufgaben des ORF sowie die
Befähigung zur Übernahme komplexer und verantwortungsvoller
Führungsaufgaben.

Für die Bestellung wird insbesondere auf den Nachweis einer
entsprechenden Vorbildung oder einer fünfjährigen einschlägigen oder
verwandten Berufserfahrung und die gesetzlichen Ausschließungsgründe
hingewiesen (§ 26 ORF-Gesetz).

Bewerber_Bewerberinnen um die ausgeschriebene Funktion werden um
Angabe der Gründe gebeten, die sie für die Besetzung geeignet
erscheinen lassen. Sie werden weiters um die Vorlage eines
Lebenslaufs, eines Konzepts zur mittel- und langfristigen Entwicklung
des ORF als öffentlich-rechtliches Medienunternehmen (einschließlich
Vorschlägen zur Gleichstellung im ORF entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen) sowie um Vorschläge für die Geschäftsverteilung gemäß §
24 Abs. 2 ORF-Gesetz ersucht (Anzahl und Geschäftsbereich der
Direktoren_Direktorinnen).

Die Entscheidung über die Vertragsgestaltung erfolgt gesondert von
der Bestellung des Generaldirektors_der Generaldirektorin unter
Berücksichtigung der derzeitigen Praxis. Bewerber_Bewerberinnen
werden ersucht, ihre Vorstellung über die Vertragsgestaltung
darzulegen.

Für Dienstag, den 10. August 2021, wird ein Hearing mit den
Bewerbern_Bewerberinnen in Aussicht genommen.

Bewerbungen müssen bis längstens 28. Juli 2021, 24.00 Uhr, beim
Vorsitzenden des Stiftungsrats des Österreichischen Rundfunks p.A.
Notar Mag. Mark Holoubek, Tivoligasse 34-36, A-1120 Wien, in
Schriftform und auf einem Datenträger (im Format pdf) eingelangt
sein.

Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht (§ 30g ORF-Gesetz).

Für den Stiftungsrat des Österreichischen Rundfunks:

Dr. Norbert Steger, Vorsitzender

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