• 29.06.2021, 15:20:07
  • /
  • OTS0197

UVP-Verfahren "Attraktivierung der Verbindungsbahn" Schwere Verfahrensmängel

Befangenheit von Sachverständigen

Wien (OTS) - 

Unglaublich! Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie bestellt behördlich im von den ÖBB beantragten UVP-Verfahren "Attraktivierung der Verbindungsbahn" einen Sachverständigen, der im Mai 2021 für die ÖBB tätig war, einerseits somit parallel die ÖBB-Interessen vertreten hat und andererseits über Einwendungen gegen das ÖBB-Projekt "Attraktivierung der Verbindungsbahn" ein objektives Gutachten erstellen sollte. Das Ministerium wischt trotz dieses Wissens diese Befangenheit vom Tisch. Aufgrund dieser und anderer gravierender Verfahrensmängel haben Anwälte den Verhandlungssal aus Protest verlassen.

Weiß Ministerin Leonore Gewessler, die sich jahrelang bei Global 2000 für die Achtung von BürgerInnen-Interessen eingesetzt hat, überhaupt, dass die Sektion IV ihres Ministeriums in diesem UVP-Verfahren alle Bürgerbeteiligungsrechte mit Füßen tritt?

Rückfragen & Kontakt

Dr. Stephan Messner
1130 Wien, Hietzinger Hauptstrasse 22/D/B10A
Tel: 01/8763096
Mail: ra.dr.messner@aon.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF

Bei Facebook teilen
Bei X teilen
Bei LinkedIn teilen
Bei Xing teilen
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel