Befangenheit von Sachverständigen
Unglaublich! Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie bestellt behördlich im von den ÖBB beantragten UVP-Verfahren "Attraktivierung der Verbindungsbahn" einen Sachverständigen, der im Mai 2021 für die ÖBB tätig war, einerseits somit parallel die ÖBB-Interessen vertreten hat und andererseits über Einwendungen gegen das ÖBB-Projekt "Attraktivierung der Verbindungsbahn" ein objektives Gutachten erstellen sollte. Das Ministerium wischt trotz dieses Wissens diese Befangenheit vom Tisch. Aufgrund dieser und anderer gravierender Verfahrensmängel haben Anwälte den Verhandlungssal aus Protest verlassen.
Weiß Ministerin Leonore Gewessler, die sich jahrelang bei Global 2000 für die Achtung von BürgerInnen-Interessen eingesetzt hat, überhaupt, dass die Sektion IV ihres Ministeriums in diesem UVP-Verfahren alle Bürgerbeteiligungsrechte mit Füßen tritt?
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Dr. Stephan Messner
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