Regulierungsbehörde schreibt Rückzahlung von rechtswidrig eingehobenen Entgelten vor
Die Telekomregulierungsbehörde RTR hatte am 24. März 2021 gegen die Betreiber sparfon GmbH und primacall GmbH Aufsichtsverfahren eingeleitet. Sowohl sparfon als auch primacall hatten bei ihren Produkten „sparfon start spezial 1G“ bzw. „allnet superflat at“ Entgelte zum Nachteil der Kundinnen und Kunden erhöht, ohne die gesetzlich vorgeschriebene Anzeige an die Regulierungsbehörde vorzunehmen. Auch die Informationspflichten gegenüber Kundinnen und Kunden wurden gröblich vernachlässigt. „Daher musste der Telekom-Regulator einschreiten und ein Machtwort sprechen. Beiden Betreibern wurde per Bescheid aufgetragen, den betroffenen Kundinnen und Kunden die rechtswidrig eingehobenen Entgelte zurückzuzahlen.“ erklärt Dr. Klaus. M. Steinmaurer, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post.
Bei einer Verschlechterung von Vertragsbedingungen können Kundinnen und Kunden kraft Gesetz ihre Verträge kostenlos kündigen. Telekombetreiber müssen in diesen Fällen bereits im Vorfeld über die Möglichkeit des kostenlosen Kündigungsrechts informieren. Im November 2020 erhöhten primacall und sparfon die Entgelte bei den Tarifen „allnet superflat at“ bzw. „sparfon start spezial 1G“, ohne diese gesetzlichen Pflichten einzuhalten.
Bei jenen Kundinnen und Kunden, bei denen nachteilige Änderungen ohne Einhaltung der vorgenannten gesetzlichen Vorgaben vorgenommen wurden, unterließen sowohl sparfon als auch primacall die Mängelbereinigung. Daher musste der Telekom-Regulator einschreiten und am 15. Juni 2021 zwei Abstellungsbescheide erlassen.
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