- 20.06.2021, 09:00:04
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Kärntner Zöllner legen Tierhändler-Ehepaar das Handwerk
Blümel: „Traurige Tierschmuggel-Serie reißt nicht ab“
Utl.: Blümel: „Traurige Tierschmuggel-Serie reißt nicht ab“ =
Wien (OTS) - Nicht genug, dass die aufmerksamen Kärntner Zöllner
 sechs lebende, aber von der langen Fahrt mitgenommenen Tiere bei
 Krumpendorf in einem Kleinbus auffinden mussten. An die 135 Packungen
 unterschiedlicher Veterinärmedikamente sowie 32 Tierpässe wurden
 darüber hinaus in dem Schmuggelfahrzeug beschlagnahmt. „Diese Funde
 an Dokumenten und Medikamenten sowie weiterer Utensilien legen nahe,
 dass es sich um organisierte Kriminalität zu Lasten der Tiere, aber
 auch der Abnehmer handelt!“, äußert sich Finanzminister Blümel zum
 Ausmaß des neuerlichen Tierschmuggelaufgriffs des österreichischen
 Zolls.
Tiere tagelang von Russland mit Ziel Frankreich unterwegs
Der russische Staatsbürger mit französischem Konventionspass reiste
 mit den sechs Tieren über Rumänien und Ungarn am 1. Juni 2021 nach
 Österreich ein und wollte über Italien weiter nach Frankreich fahren.
 Die Tiere würden aus Russland stammen und wären von ihm am 30. Mai in
 Rumänien übernommen worden. Die Tiere wären, wie er angab, zur
 Züchtung bestimmt gewesen. 
 Seine Frau betreibe ein Online-Portal, über das sie Heimtiere wie
 Hunde und Katzen aus eigener Züchtung zum Erwerb anbieten würden. Sie
 habe für die Tiere, die er abholen sollte, im Vorfeld rund 2.200 Euro
 bezahlt. Bei den illegal eingeführten Tieren handelt es sich um einen
 Hund der Rasse Mastiff, einen Hund der Rasse Akita Inu, zwei Katzen
 der Rasse Britisch Kurzhaar und 2 Katzen der haarlosen Rasse Sphynx.
 Alle Tiere sind zwischen 12 und 16 Monaten alt.
 Insgesamt ist der monetäre Gesamtwert der Tiere, unter Annahme
 gängiger Preise seriöser Züchter, mit rund 6.000 Euro zu bemessen.
Intensive Zollkontrolle bringt vielfältiges Ergebnis
Am ASFINAG-Parkplatz Krumpendorf Nord an der A2 Südautobahn wurde der
 50jährige von Beamten der operativen Zollaufsicht des Zollamtes
 Österreich, Dienststelle Süd, einer Zollkontrolle unterzogen. Im Zuge
 dessen wurden die Zöllnerinnen und Zöllner natürlich auf die Tiere
 aufmerksam, die in kleinen Transportboxen schon lange unterwegs
 waren. Für die sechs Tiere legte der Fahrer den Zöllnern nur drei
 Tierpässe vor. Bei der weiteren Kontrolle des Fahrzeuges wurden
 zusätzlich 29 PET Pässe sowie diverse serologische Dokumente
 aufgefunden. Aufgrund der verdächtigen Umstände wurde die Kontrolle
 am Flughafen Klagenfurt intensiviert fortgesetzt.
Die zuständige Amtstierärztin der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt
 Land wurde der Amtshandlung beigezogen. In ihrer Anwesenheit konnten
 schließlich fünf der 32 sichergestellten Pässe den mitgeführten
 Tieren zugeordnet werden. Eine Katze war gänzlich ohne Papiere
 unterwegs. Da es sich bei den beschlagnahmten Heimtierpässen nach
 professioneller Einschätzung der Amtstierärztin um
 Dokumentenfälschungen handeln dürfte, werden sie von den Beamten der
 Zollfahndung an das LKA Klagenfurt zur kriminalpolizeilichen
 Überprüfung übergeben werden.
 Dass zusätzlich bei der Intensivkontrolle im Innenraum des Wagens
 vier Stempel zur Fälschung von Veterinärdokumenten und PET Pässen
 zwischen den Arzneiwaren versteckt entdeckt wurden, stützt diese
 Verdachtslage. Sollte die kriminalpolizeiliche Untersuchung diesen
 begründeten Verdacht bestätigen, werden die Organe der
 Finanzstrafbehörde Anzeige wegen des Verdachtes der Urkundenfälschung
 an die Staatsanwaltschaft Klagenfurt erstatten. 
 Die Zollfahndung hat zudem das Mobiltelefon und den Laptop des Mannes
 beschlagnahmt und sichergestellt. Die Auswertungen der Geräte
 erfolgen durch das Ermittlungsteam Internet und Cybercrime der
 Zollstelle Graz und ziehen womöglich noch weitreichendere
 Ermittlungen und Ergebnisse nach sich.
Tiere in professionelle Pflege übergeben
Die Tiere, die ohnehin einen langen Transportweg hinter sich hatten,
 wurden dem Mann von den Zöllnern im Zuge der Beschlagnahmung
 abgenommen und auf Anweisung der Amtstierärztin noch am Tag des
 Aufgriffs dem Tierschutzkompetenzzentrum Kärnten in Klagenfurt
 übergeben. Dort werden die Tiere während ihrer mindestens
 dreiwöchigen Quarantäne professionell umsorgt und aufgepäppelt
 werden.
Tatbestände Schmuggel, Dokumentenfälschung und illegaler
 Arzneiwarenhandel
Rund 135 Packungen diverser Arzneiwaren für Tiere im Wert von rund
 500 Euro wurden ebenfalls durch den Zoll beschlagnahmt – die Produkte
 reichen von der Tollwutimpfung über Antibiotika, Hormonpräparate und
 Zeckenschutzmittel bis hin zu Zubehör wie etwa Spritzen. Erlaubt wäre
 die Mitnahme von drei handelsüblichen Packungen, diese gewerbliche
 Größenordnung jedoch steht den diesbezüglichen Beschränkungen klar
 entgegen und erfüllt den zollrechtlichen Tatbestand der
 widerrechtlichen Verbringung von Medikamenten. 
 In der Einvernahme durch die Beamten der Zollfahndung war der Lenker
 teilweise geständig und gab auch weitere Fahrten dieser Art zu. Da
 für die Tiere bei diesem wie auch bei anderen der genannten
 Tiertransporte keine Zollanmeldungen durchgeführt worden waren, wird
 der Lenker des Schmuggels und der Abgabenhehlerei verdächtigt. Ein
 entsprechendes Finanzstrafverfahren gegen ihn wurde eröffnet. 
 Noch am Tag der Anhaltung wurden wegen dieser Vergehen und der zu
 erwartenden Abgaben sowie der anzunehmenden Finanzstrafen vor Ort
 2.500 Euro Sicherheitsleistung durch die Zöllner eingehoben. Da der
 Lenker zu diesem Zeitpunkt nur 1.000 Euro selbst leisten konnte,
 reiste tags darauf seine Ehefrau aus Frankreich an, um weitere 1.500
 Euro zu hinterlegen. Das Ausmaß der anfallenden Abgaben und zu
 verhängenden Strafen beträgt über 4.000 Euro.
Aufenthaltsverbot in Österreich
Der Fall zieht für den Schmuggler noch weitere unerwartete
 Konsequenzen nach sich. Im Rahmen der gewissenhaften Überprüfung
 durch die beteiligten Zöllner wurde vom Landeskriminalamt eine
 internationale Abfrage durchgeführt. Da diese ergab, dass der Lenker
 in Frankreich bereits zwei Mal straffällig geworden war, hat das
 Fremdenasylamt ein Verfahren zum Aufenthalts- und Einreiseverbot in
 Österreich für den Mann in die Wege geleitet.
„Dieser Fall legt sehr deutlich dar, dass Tierschmuggel durchaus
 organisierter Kriminalität zugeschrieben werden kann und nicht
 verklärt und missverständlich gemeinsam mit vermeintlicher
 Tierrettung genannt werden sollte“, ist Finanzminister Blümel
 überzeugt. „Das Tierwohl steht dabei jedenfalls an letzter Stelle,
 denn die Tiere dienen rein der Profitmaximierung der illegalen
 Züchter und Händler! Dem stellt sich der Zoll mit seinen intensiven
 Kontrollen immer wieder erfolgreich entgegen – auch künftig werden
 wir uns dahingehend auf das Engagement und die Expertise der Zöllner
 und Zollfahndung verlassen können!“
Bilder: http://bit.ly/tierschmuggel
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