- 20.06.2021, 09:00:04
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Kärntner Zöllner legen Tierhändler-Ehepaar das Handwerk
Blümel: „Traurige Tierschmuggel-Serie reißt nicht ab“
Utl.: Blümel: „Traurige Tierschmuggel-Serie reißt nicht ab“ =
Wien (OTS) - Nicht genug, dass die aufmerksamen Kärntner Zöllner
sechs lebende, aber von der langen Fahrt mitgenommenen Tiere bei
Krumpendorf in einem Kleinbus auffinden mussten. An die 135 Packungen
unterschiedlicher Veterinärmedikamente sowie 32 Tierpässe wurden
darüber hinaus in dem Schmuggelfahrzeug beschlagnahmt. „Diese Funde
an Dokumenten und Medikamenten sowie weiterer Utensilien legen nahe,
dass es sich um organisierte Kriminalität zu Lasten der Tiere, aber
auch der Abnehmer handelt!“, äußert sich Finanzminister Blümel zum
Ausmaß des neuerlichen Tierschmuggelaufgriffs des österreichischen
Zolls.
Tiere tagelang von Russland mit Ziel Frankreich unterwegs
Der russische Staatsbürger mit französischem Konventionspass reiste
mit den sechs Tieren über Rumänien und Ungarn am 1. Juni 2021 nach
Österreich ein und wollte über Italien weiter nach Frankreich fahren.
Die Tiere würden aus Russland stammen und wären von ihm am 30. Mai in
Rumänien übernommen worden. Die Tiere wären, wie er angab, zur
Züchtung bestimmt gewesen.
Seine Frau betreibe ein Online-Portal, über das sie Heimtiere wie
Hunde und Katzen aus eigener Züchtung zum Erwerb anbieten würden. Sie
habe für die Tiere, die er abholen sollte, im Vorfeld rund 2.200 Euro
bezahlt. Bei den illegal eingeführten Tieren handelt es sich um einen
Hund der Rasse Mastiff, einen Hund der Rasse Akita Inu, zwei Katzen
der Rasse Britisch Kurzhaar und 2 Katzen der haarlosen Rasse Sphynx.
Alle Tiere sind zwischen 12 und 16 Monaten alt.
Insgesamt ist der monetäre Gesamtwert der Tiere, unter Annahme
gängiger Preise seriöser Züchter, mit rund 6.000 Euro zu bemessen.
Intensive Zollkontrolle bringt vielfältiges Ergebnis
Am ASFINAG-Parkplatz Krumpendorf Nord an der A2 Südautobahn wurde der
50jährige von Beamten der operativen Zollaufsicht des Zollamtes
Österreich, Dienststelle Süd, einer Zollkontrolle unterzogen. Im Zuge
dessen wurden die Zöllnerinnen und Zöllner natürlich auf die Tiere
aufmerksam, die in kleinen Transportboxen schon lange unterwegs
waren. Für die sechs Tiere legte der Fahrer den Zöllnern nur drei
Tierpässe vor. Bei der weiteren Kontrolle des Fahrzeuges wurden
zusätzlich 29 PET Pässe sowie diverse serologische Dokumente
aufgefunden. Aufgrund der verdächtigen Umstände wurde die Kontrolle
am Flughafen Klagenfurt intensiviert fortgesetzt.
Die zuständige Amtstierärztin der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt
Land wurde der Amtshandlung beigezogen. In ihrer Anwesenheit konnten
schließlich fünf der 32 sichergestellten Pässe den mitgeführten
Tieren zugeordnet werden. Eine Katze war gänzlich ohne Papiere
unterwegs. Da es sich bei den beschlagnahmten Heimtierpässen nach
professioneller Einschätzung der Amtstierärztin um
Dokumentenfälschungen handeln dürfte, werden sie von den Beamten der
Zollfahndung an das LKA Klagenfurt zur kriminalpolizeilichen
Überprüfung übergeben werden.
Dass zusätzlich bei der Intensivkontrolle im Innenraum des Wagens
vier Stempel zur Fälschung von Veterinärdokumenten und PET Pässen
zwischen den Arzneiwaren versteckt entdeckt wurden, stützt diese
Verdachtslage. Sollte die kriminalpolizeiliche Untersuchung diesen
begründeten Verdacht bestätigen, werden die Organe der
Finanzstrafbehörde Anzeige wegen des Verdachtes der Urkundenfälschung
an die Staatsanwaltschaft Klagenfurt erstatten.
Die Zollfahndung hat zudem das Mobiltelefon und den Laptop des Mannes
beschlagnahmt und sichergestellt. Die Auswertungen der Geräte
erfolgen durch das Ermittlungsteam Internet und Cybercrime der
Zollstelle Graz und ziehen womöglich noch weitreichendere
Ermittlungen und Ergebnisse nach sich.
Tiere in professionelle Pflege übergeben
Die Tiere, die ohnehin einen langen Transportweg hinter sich hatten,
wurden dem Mann von den Zöllnern im Zuge der Beschlagnahmung
abgenommen und auf Anweisung der Amtstierärztin noch am Tag des
Aufgriffs dem Tierschutzkompetenzzentrum Kärnten in Klagenfurt
übergeben. Dort werden die Tiere während ihrer mindestens
dreiwöchigen Quarantäne professionell umsorgt und aufgepäppelt
werden.
Tatbestände Schmuggel, Dokumentenfälschung und illegaler
Arzneiwarenhandel
Rund 135 Packungen diverser Arzneiwaren für Tiere im Wert von rund
500 Euro wurden ebenfalls durch den Zoll beschlagnahmt – die Produkte
reichen von der Tollwutimpfung über Antibiotika, Hormonpräparate und
Zeckenschutzmittel bis hin zu Zubehör wie etwa Spritzen. Erlaubt wäre
die Mitnahme von drei handelsüblichen Packungen, diese gewerbliche
Größenordnung jedoch steht den diesbezüglichen Beschränkungen klar
entgegen und erfüllt den zollrechtlichen Tatbestand der
widerrechtlichen Verbringung von Medikamenten.
In der Einvernahme durch die Beamten der Zollfahndung war der Lenker
teilweise geständig und gab auch weitere Fahrten dieser Art zu. Da
für die Tiere bei diesem wie auch bei anderen der genannten
Tiertransporte keine Zollanmeldungen durchgeführt worden waren, wird
der Lenker des Schmuggels und der Abgabenhehlerei verdächtigt. Ein
entsprechendes Finanzstrafverfahren gegen ihn wurde eröffnet.
Noch am Tag der Anhaltung wurden wegen dieser Vergehen und der zu
erwartenden Abgaben sowie der anzunehmenden Finanzstrafen vor Ort
2.500 Euro Sicherheitsleistung durch die Zöllner eingehoben. Da der
Lenker zu diesem Zeitpunkt nur 1.000 Euro selbst leisten konnte,
reiste tags darauf seine Ehefrau aus Frankreich an, um weitere 1.500
Euro zu hinterlegen. Das Ausmaß der anfallenden Abgaben und zu
verhängenden Strafen beträgt über 4.000 Euro.
Aufenthaltsverbot in Österreich
Der Fall zieht für den Schmuggler noch weitere unerwartete
Konsequenzen nach sich. Im Rahmen der gewissenhaften Überprüfung
durch die beteiligten Zöllner wurde vom Landeskriminalamt eine
internationale Abfrage durchgeführt. Da diese ergab, dass der Lenker
in Frankreich bereits zwei Mal straffällig geworden war, hat das
Fremdenasylamt ein Verfahren zum Aufenthalts- und Einreiseverbot in
Österreich für den Mann in die Wege geleitet.
„Dieser Fall legt sehr deutlich dar, dass Tierschmuggel durchaus
organisierter Kriminalität zugeschrieben werden kann und nicht
verklärt und missverständlich gemeinsam mit vermeintlicher
Tierrettung genannt werden sollte“, ist Finanzminister Blümel
überzeugt. „Das Tierwohl steht dabei jedenfalls an letzter Stelle,
denn die Tiere dienen rein der Profitmaximierung der illegalen
Züchter und Händler! Dem stellt sich der Zoll mit seinen intensiven
Kontrollen immer wieder erfolgreich entgegen – auch künftig werden
wir uns dahingehend auf das Engagement und die Expertise der Zöllner
und Zollfahndung verlassen können!“
Bilder: http://bit.ly/tierschmuggel
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