• 18.06.2021, 11:56:06
  • /
  • OTS0127

AUGE/UG und UG: Lohn- und Sozialdumping unattraktiver machen!

Informationsrecht für alle, Höchststrafen ausschöpfen und Kumulationsprinzip erhalten

Utl.: Informationsrecht für alle, Höchststrafen ausschöpfen und
Kumulationsprinzip erhalten =

Wien (OTS) - Der Fall Hygiene Austria hat gezeigt, dass die
Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping sowie Schwarzarbeit wichtig
sind, um Arbeitnehmer*innen vor Ausbeutung zu schützen. Diese Woche
wurden im Ministerrat Änderungen beim Lohn- und
Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) beschlossen. „Der neue
Gesetzesvorschlag ist besser als der vom Arbeitsministerium in
Begutachtung gebrachte ursprüngliche Entwurf, nichtsdestotrotz bleibt
er weit hinter den Erwartungen zurück. Es wäre wichtig noch weitere
Verbesserungen umzusetzen, damit eine annähernd vergleichbare
abschreckende Wirkung erhalten bleibt”, so Karin Stanger,
Bundessprecherin der Alternativen, Grünen und Unabhängigen
GewerkschafterInnen (AUGE/UG).

- Gleiches Informationsrecht für alle
Interessensvertretungen, wie etwa Betriebsräte, Gewerkschaften und
Arbeiterkammern, sind weiterhin nach §16 LSD-BG zur Mithilfe
gegenüber den Behörden angehalten. “Eine Ergänzung dieser Regelung,
die im Gegenzug den Interessensvertretungen auch ein
Informationsrecht über Vergehen einräumt, wäre im Sinne einer
sozialpartnerschaftlichen Vorgangsweise mehr als angebracht gewesen.
Hier wurde eine große Chance auf Zusammenarbeit auf Augenhöhe
verpasst”, so Marion Polaschek, Vorsitzende der Unabhängigen
GewerkschafterInnen im ÖGB (UG).

- Kumulationsprinzip erhalten
Beim Kumulationsprinzip werden bei Begehung mehrerer Taten gegen das
LSD-BG die einzelnen Verwaltungsstrafen addiert. Eine Abschaffung des
Kumulationsprinzip aufgrund der Entscheidungen des EuGH ist nicht
notwendig. Eine Abmilderung hätte gereicht - eine Anpassungen bei den
Strafen, wie zb. das Vorliegen einer Milderungsmöglichkeit bzw.
maximaler Begrenzungen. “Bei der Abschaffung des Kumulationsprinzip
ist zu befürchten, dass die gute abschreckende Wirkung des Gesetzes
verloren geht. Klar ist, die Erhöhung der einzelnen Strafen kann die
Verwässerung des Gesetzes nicht wettmachen”, so Vera Koller, Wiener
Landessprecherin der AUGE/UG.

- Strafen – abschreckende Wirkung erhalten
Für nachgewiesene Unterentlohnung gibt es je nach Gesamtsumme des
vorenthaltenen Entgelts gestaffelte Strafen bis zu einer Höchststrafe
von 400.000 Euro. Dieser Höchstrahmen gilt aber nur bei vorsätzlicher
Ausbeutung: Die Entlohnung muss hier mehr als 40 Prozent unter dem
kollektivvertraglichen Mindestlohn liegen.
“Es kann nicht sein, dass die Höchststrafe für Lohn- und
Sozialdumping von Unternehmen nur bezahlt werden muss, wenn
Arbeitnehmer*innen 40 Prozent ihres Lohnes beraubt werden. Damit
Strafen tatsächlich eine abschreckende Wirkung haben, müssen sie auch
anwendbar sein!”, fordert Stanger abschließend.

______
Mehr zum EuGH-Urteil bzgl. LSDBG auf unserem Blog:
https://blog.diealternative.org/der-eugh-und-das-lohn-und-sozialdumping-gesetz/

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AGG

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel