- 17.06.2021, 09:15:29
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ÖAMTC: Zu schnell oder ohne Gurt – das kosten Verkehrssünden im Ausland (+ Grafik)
Mehrere Hundert Euro Strafe und sogar Festnahme möglich – Verkehrssicherheit hat Priorität
Utl.: Mehrere Hundert Euro Strafe und sogar Festnahme möglich –
 Verkehrssicherheit hat Priorität =
Wien (OTS) - Die erleichterten Reisebestimmungen und die nahende
 Urlaubssaison veranlassen viele zu einer Fahrt ins Ausland. Doch wer
 dort zu schnell unterwegs ist, während der Fahrt telefoniert, eine
 rote Ampel "überfährt" oder falsch parkt, kann böse überrascht werden
 – es drohen teils hohe Geldstrafen, Kfz-Enteignung und
 Freiheitsentzug. "Vor dem Start in den Urlaub ist es daher nötig,
 sich über die vor Ort geltenden Verkehrsbestimmungen zu informieren.
 Und was in der Heimat tabu ist, sollte es jedenfalls auch im Ausland
 sein", rät ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Sie betont: "Reisende
 sollten sich im Sinne der Verkehrssicherheit unbedingt an die
 örtlichen Regeln halten." Sie kennt die ausländischen Strafen für
 verschiedene Delikte:
* Alkohol am Steuer: "Bei Fahrten unter Alkoholeinfluss drohen
 drastische Folgen", warnt die Expertin des Mobilitätsclubs. "In
 Italien wird bei einer Alkoholisierung des Fahrers von mindestens 1,5
 Promille sogar das Fahrzeug beschlagnahmt – sofern Fahrer und
 Eigentümer identisch sind." Wer in Spanien mit 1,2 Promille lenkt,
 dem drohen drei Monate Freiheitsstrafe. Generell drohen bei
 Überschreitung der (meist 0,5) Promillegrenze hohe Geldstrafen – so
 sind es in Deutschland, Italien und Spanien 500 Euro aufwärts.
* Ohne Gurt: Wer den Gurt nicht anlegt, muss in Spanien mit einer
 Strafe ab 200 Euro rechnen. In Griechenland kostet der fehlende Gurt
 sogar 350 Euro.
* Telefonieren am Steuer: "Wer während der Fahrt ohne
 Freisprecheinrichtung telefoniert, muss mit saftigen Strafen rechnen.
 So sind in Frankreich mindestens 135, in Italien 165 Euro und in
 Spanien mindestens 200 Euro fällig", weiß die Juristin.
* Überhöhte Geschwindigkeit: Auch für Verstöße gegen Tempolimits muss
 man tief ins Börserl greifen. Überschreitungen von 20 km/h kosten in
 Italien mindestens 175 Euro (nachts sogar nochmal ein Drittel mehr)
 und in der Schweiz umgerechnet ab 165 Euro.
* Rotlichtverstoß: Der Strafrahmen für das "Überfahren" einer roten
 Ampel reicht in Deutschland von 90 bis 360 Euro. In Slowenien kostet
 das Delikt 300 Euro und in der Schweiz umgerechnet rund 225 Euro.
* Falschparken: "Wer sein Fahrzeug nicht ordnungsgemäß parkt, kommt
 in einigen Ländern nicht billig davon. Fürs Falschparken wird man in
 Spanien mit bis zu 200 Euro gestraft, in Ungarn bis rund 275 Euro",
 erklärt die ÖAMTC-Expertin. "Nicht nur Parken an unerlaubter Stelle,
 sondern auch ohne Ticket kann teuer werden: Nach wie vor erhalten
 Club-Mitglieder Forderungen über ca. 200 Euro, weil sie vor Jahren
 ohne Ticket in Kroatien geparkt haben. Daher: Unbedingt vor Ort
 informieren."
Wer Strafe rasch bezahlt, kann sparen – offene Strafen in EU
 vollstreckbar
"Ist ein Verstoß geschehen, kommt man 'am günstigsten' davon, wenn
 man die Strafe gleich vor Ort zahlt oder so schnell wie möglich
 überweist", sagt die Juristin. In manchen Ländern werden bei rascher
 Bezahlung erhebliche Rabatte gewährt: So wird z. B. in Spanien bei
 Bezahlung der Strafe innerhalb von 20 Tagen nur der halbe Betrag
 fällig. In Italien ist ein Nachlass von 30 Prozent bei Begleichung
 binnen fünf Tagen möglich – wird die Strafe hingegen nicht binnen 60
 Tagen bezahlt, verdoppelt sich der zu zahlende Betrag.
Offene Strafen aus dem EU-Ausland können in Österreich zwangsweise
 eingetrieben werden. "Verkehrssicherheitsrelevante Verstöße werden
 aufgrund eines optimierten Halterdatenaustauschs innerhalb der EU
 effektiver verfolgt. Daher sollten ausländische Strafzettel
 keinesfalls ignoriert werden", rät Pronebner. "Auch bei der
 Wiedereinreise in das Urlaubsland ist die Einforderung der Strafe
 möglich."
Clubmitglieder, die einen ausländischen Strafzettel oder ein
 Schreiben von einem Inkassobüro erhalten, können sich kostenlos an
 die ÖAMTC Rechtsberatung wenden – für Notfälle sind die Juristen des
 Mobilitätsclubs 24/7 erreichbar, Infos unter
 www.oeamtc.at/rechtsberatung.
Infos zu den coronabedingten Einreisebestimmungen für alle Länder
 Europas sowie zu den Rückreisebestimmungen Österreichs findet man
 aktuell im ÖAMTC Urlaubsservice unter www.oeamtc.at/urlaubsservice.
Aviso an die Redaktionen: Eine Grafik steht unter
 www.oeamtc.at/presse zur Verfügung.
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