- 17.06.2021, 09:15:29
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ÖAMTC: Zu schnell oder ohne Gurt – das kosten Verkehrssünden im Ausland (+ Grafik)
Mehrere Hundert Euro Strafe und sogar Festnahme möglich – Verkehrssicherheit hat Priorität
Utl.: Mehrere Hundert Euro Strafe und sogar Festnahme möglich –
Verkehrssicherheit hat Priorität =
Wien (OTS) - Die erleichterten Reisebestimmungen und die nahende
Urlaubssaison veranlassen viele zu einer Fahrt ins Ausland. Doch wer
dort zu schnell unterwegs ist, während der Fahrt telefoniert, eine
rote Ampel "überfährt" oder falsch parkt, kann böse überrascht werden
– es drohen teils hohe Geldstrafen, Kfz-Enteignung und
Freiheitsentzug. "Vor dem Start in den Urlaub ist es daher nötig,
sich über die vor Ort geltenden Verkehrsbestimmungen zu informieren.
Und was in der Heimat tabu ist, sollte es jedenfalls auch im Ausland
sein", rät ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Sie betont: "Reisende
sollten sich im Sinne der Verkehrssicherheit unbedingt an die
örtlichen Regeln halten." Sie kennt die ausländischen Strafen für
verschiedene Delikte:
* Alkohol am Steuer: "Bei Fahrten unter Alkoholeinfluss drohen
drastische Folgen", warnt die Expertin des Mobilitätsclubs. "In
Italien wird bei einer Alkoholisierung des Fahrers von mindestens 1,5
Promille sogar das Fahrzeug beschlagnahmt – sofern Fahrer und
Eigentümer identisch sind." Wer in Spanien mit 1,2 Promille lenkt,
dem drohen drei Monate Freiheitsstrafe. Generell drohen bei
Überschreitung der (meist 0,5) Promillegrenze hohe Geldstrafen – so
sind es in Deutschland, Italien und Spanien 500 Euro aufwärts.
* Ohne Gurt: Wer den Gurt nicht anlegt, muss in Spanien mit einer
Strafe ab 200 Euro rechnen. In Griechenland kostet der fehlende Gurt
sogar 350 Euro.
* Telefonieren am Steuer: "Wer während der Fahrt ohne
Freisprecheinrichtung telefoniert, muss mit saftigen Strafen rechnen.
So sind in Frankreich mindestens 135, in Italien 165 Euro und in
Spanien mindestens 200 Euro fällig", weiß die Juristin.
* Überhöhte Geschwindigkeit: Auch für Verstöße gegen Tempolimits muss
man tief ins Börserl greifen. Überschreitungen von 20 km/h kosten in
Italien mindestens 175 Euro (nachts sogar nochmal ein Drittel mehr)
und in der Schweiz umgerechnet ab 165 Euro.
* Rotlichtverstoß: Der Strafrahmen für das "Überfahren" einer roten
Ampel reicht in Deutschland von 90 bis 360 Euro. In Slowenien kostet
das Delikt 300 Euro und in der Schweiz umgerechnet rund 225 Euro.
* Falschparken: "Wer sein Fahrzeug nicht ordnungsgemäß parkt, kommt
in einigen Ländern nicht billig davon. Fürs Falschparken wird man in
Spanien mit bis zu 200 Euro gestraft, in Ungarn bis rund 275 Euro",
erklärt die ÖAMTC-Expertin. "Nicht nur Parken an unerlaubter Stelle,
sondern auch ohne Ticket kann teuer werden: Nach wie vor erhalten
Club-Mitglieder Forderungen über ca. 200 Euro, weil sie vor Jahren
ohne Ticket in Kroatien geparkt haben. Daher: Unbedingt vor Ort
informieren."
Wer Strafe rasch bezahlt, kann sparen – offene Strafen in EU
vollstreckbar
"Ist ein Verstoß geschehen, kommt man 'am günstigsten' davon, wenn
man die Strafe gleich vor Ort zahlt oder so schnell wie möglich
überweist", sagt die Juristin. In manchen Ländern werden bei rascher
Bezahlung erhebliche Rabatte gewährt: So wird z. B. in Spanien bei
Bezahlung der Strafe innerhalb von 20 Tagen nur der halbe Betrag
fällig. In Italien ist ein Nachlass von 30 Prozent bei Begleichung
binnen fünf Tagen möglich – wird die Strafe hingegen nicht binnen 60
Tagen bezahlt, verdoppelt sich der zu zahlende Betrag.
Offene Strafen aus dem EU-Ausland können in Österreich zwangsweise
eingetrieben werden. "Verkehrssicherheitsrelevante Verstöße werden
aufgrund eines optimierten Halterdatenaustauschs innerhalb der EU
effektiver verfolgt. Daher sollten ausländische Strafzettel
keinesfalls ignoriert werden", rät Pronebner. "Auch bei der
Wiedereinreise in das Urlaubsland ist die Einforderung der Strafe
möglich."
Clubmitglieder, die einen ausländischen Strafzettel oder ein
Schreiben von einem Inkassobüro erhalten, können sich kostenlos an
die ÖAMTC Rechtsberatung wenden – für Notfälle sind die Juristen des
Mobilitätsclubs 24/7 erreichbar, Infos unter
www.oeamtc.at/rechtsberatung.
Infos zu den coronabedingten Einreisebestimmungen für alle Länder
Europas sowie zu den Rückreisebestimmungen Österreichs findet man
aktuell im ÖAMTC Urlaubsservice unter www.oeamtc.at/urlaubsservice.
Aviso an die Redaktionen: Eine Grafik steht unter
www.oeamtc.at/presse zur Verfügung.
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