SPÖ-Drobits: Internetkonzerne können sich nicht mehr verstecken
EuGH stärkt nationale Datenschutzbehörden
Wien (OTS/SK) - Als richtungsweisend bezeichnet der Datenschutzsprecher der SPÖ, Abgeordneter Christian Drobits, die heute bekannt gewordene Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) im Zusammenhang mit Facebook. „Mit dieser Entscheidung ist der Flucht der Konzerne, ihren Sitz in Ländern zu wählen, in welchen der Datenschutz keine ausgeprägte Rolle spielt oder die von Klagen überhäuft werden und damit keine raschen Verfahren durchführen können, ein Riegel vorgeschoben worden. Insgesamt stellt das eine Stärkung der nationalen Datenschutzbehörden dar, was wiederum zu einer Stärkung des Datenschutzes und zu einer Schwächung der datenschutzfeindlichen Politik der Internetgiganten insgesamt führt“, erklärt der Abgeordnete. ****
Drobits erinnert, dass damit für Facebook im Streit um Datenschutz ein neuerlicher Rückschlag erfolgt. Der EuGH hat sich nämlich auf die Seite der nationalen Datenschutzbehörden gestellt. Diese könnten gegen Verstöße von Unternehmen vorgehen, auch wenn der Hauptsitz der betroffenen Firma in einem anderen Land liegt, urteilten die Richter am Dienstag. Der Fall gehe auf ein Verfahren in Belgien zurück. Dort wollte die Datenschutzbehörde Facebook verpflichten, bei Internetnutzern, die nicht eingewilligt haben, das Platzieren von bestimmten Cookies zu unterlassen, mit deren Hilfe nutzerspezifische Daten zwischengespeichert werden können. Facebook hatte die Zuständigkeit angefochten und argumentiert, dass sich der europäische Hauptsitz in Irland befindet und deswegen zunächst die dortigen Behörden federführend sein, wie die APA berichtete.
In diesem Zusammenhang betonte Drobits noch einmal die Bedeutung der Datenschutzgrundverordnung und forderte Bundesministerin Zadic nochmals auf, die Bürgerinnen und Bürger über die Inhalte der Datenschutzgrundverordnung regelmäßig zu informieren, Missverständnissen entgegenzutreten und die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Rechten aus der Datenschutzgrundverordnung vertraut zu machen. „Denn nur wer über seine Rechte Bescheid weiß, kann diese auch durchsetzen“, schloss Drobits. (Schluss) sc/sd
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