• 15.06.2021, 15:25:37
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  • OTS0170

SPÖ-Drobits: Internetkonzerne können sich nicht mehr verstecken

EuGH stärkt nationale Datenschutzbehörden

Utl.: EuGH stärkt nationale Datenschutzbehörden =

Wien (OTS/SK) - Als richtungsweisend bezeichnet der
Datenschutzsprecher der SPÖ, Abgeordneter Christian Drobits, die
heute bekannt gewordene Entscheidung des Gerichtshofs der
Europäischen Union (EuGH) im Zusammenhang mit Facebook. „Mit dieser
Entscheidung ist der Flucht der Konzerne, ihren Sitz in Ländern zu
wählen, in welchen der Datenschutz keine ausgeprägte Rolle spielt
oder die von Klagen überhäuft werden und damit keine raschen
Verfahren durchführen können, ein Riegel vorgeschoben worden.
Insgesamt stellt das eine Stärkung der nationalen Datenschutzbehörden
dar, was wiederum zu einer Stärkung des Datenschutzes und zu einer
Schwächung der datenschutzfeindlichen Politik der Internetgiganten
insgesamt führt“, erklärt der Abgeordnete. ****

Drobits erinnert, dass damit für Facebook im Streit um Datenschutz
ein neuerlicher Rückschlag erfolgt. Der EuGH hat sich nämlich auf die
Seite der nationalen Datenschutzbehörden gestellt. Diese könnten
gegen Verstöße von Unternehmen vorgehen, auch wenn der Hauptsitz der
betroffenen Firma in einem anderen Land liegt, urteilten die Richter
am Dienstag. Der Fall gehe auf ein Verfahren in Belgien zurück. Dort
wollte die Datenschutzbehörde Facebook verpflichten, bei
Internetnutzern, die nicht eingewilligt haben, das Platzieren von
bestimmten Cookies zu unterlassen, mit deren Hilfe nutzerspezifische
Daten zwischengespeichert werden können. Facebook hatte die
Zuständigkeit angefochten und argumentiert, dass sich der europäische
Hauptsitz in Irland befindet und deswegen zunächst die dortigen
Behörden federführend sein, wie die APA berichtete.

In diesem Zusammenhang betonte Drobits noch einmal die Bedeutung der
Datenschutzgrundverordnung und forderte Bundesministerin Zadic
nochmals auf, die Bürgerinnen und Bürger über die Inhalte der
Datenschutzgrundverordnung regelmäßig zu informieren,
Missverständnissen entgegenzutreten und die Bürgerinnen und Bürger
mit ihren Rechten aus der Datenschutzgrundverordnung vertraut zu
machen. „Denn nur wer über seine Rechte Bescheid weiß, kann diese
auch durchsetzen“, schloss Drobits. (Schluss) sc/sd

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