• 14.06.2021, 09:52:56
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  • OTS0037

AK hilft Elektriker mit Rot-Weiß-Rot-Card Überstundenentgelt einzuklagen

AK Präsidentin Anderl: „Der Chef nutzte die Abhängigkeit des Arbeiters aus. Die AK ist für alle Arbeitnehmer da.“

Utl.: AK Präsidentin Anderl: „Der Chef nutzte die Abhängigkeit des
Arbeiters aus. Die AK ist für alle Arbeitnehmer da.“ =

Wien (OTS) - Herr A. schuftete 2019 als Elektrotechniker bis zu 14
Stunden am Tag für eine Baufirma. Seine schwangere Frau und seine
Tochter bekam er kaum zu sehen, sein Arbeitstag endete manchmal erst
um 23 Uhr. Doch Geld für seine Überstunden und sonstige Zulagen bekam
er nicht zu sehen. Denn seine Arbeitserlaubnis über die
Rot-Weiß-Rot-Karte war 22 Monate lang an sein Arbeitsverhältnis zu
nur einem einzigen Arbeitgeber geknüpft. AK Präsidentin Renate
Anderl: „Der Chef nutzte die Abhängigkeit des Arbeiters aus. Die AK
ist für alle Arbeitnehmer da. Mithilfe des AK Rechtsschutzes klagt
der Arbeiter jetzt 30.500 Euro ein, in erster Instanz hat der
Arbeiter bereits Recht bekommen.“

Der Arbeiter erzählt: „Dar Chef wusste, dass ich 22 Monate lang
nirgendwo anders arbeiten darf. Meine Frau war schwanger. Er hat
meine Situation ausgenutzt. Ich habe manchmal bis 23 Uhr gearbeitet,
ich hatte keine Freizeit, habe meine Familie nicht gesehen. Er wollte
nicht zahlen. Das habe ich nicht geschafft, so viel Stunden für
nichts.“

An einem Freitagabend hatte Herr A. einen Unfall. Er sollte am
Samstag auf einer anderen Baustelle arbeiten. Er gab Bescheid, dass
er das nicht könne. Der Chef war sehr ärgerlich und verlangte, dass
Herr A. das Firmenauto bringen solle. In der Firma kam es erneut zum
Streit über die Überstunden, der Chef kündigte Herrn A. Er meldete
ihn ohne sein Wissen auch gleich ohne Einhaltung der Kündigungsfrist
von der Sozialversicherung ab.

Vor Gericht bestritt der Arbeitgeber alles und holte zudem zum
Gegenschlag aus: Der Elektrotechniker sei gar nicht qualifiziert
genug gewesen und sei fälschlich zu hoch im Kollektivvertrag
eingestuft worden, das sei gegenzurechnen. Die
Arbeitszeitaufzeichnungen seien außerdem falsch, weil der
Arbeitnehmer keine Pausen und gesetzlichen Ruhezeiten berücksichtigt
habe.

Das Wiener Arbeits- und Sozialgericht gab jedoch dem Arbeiter in
erster Instanz Recht: Der Arbeiter hatte in seinem Herkunftsland
seine Ausbildung an einer staatlichen Fachschule abgeschlossen, war
auf den Baustellen fast immer allein und eigenständig eingesetzt
worden. Die Arbeitszeitaufzeichnungen seien schlüssig. Die
Arbeitsmenge sei in der normalen Arbeitszeit einfach nicht zu
schaffen gewesen. Der Arbeitgeber ging in Berufung.

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