• 13.06.2021, 10:00:02
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  • OTS0012

EU-Zollbestimmung: 22 Euro Freibetrag fällt Anfang Juli

Zoll und Post gut vorbereitet. Verdopplung der Paketsendungen zeigt Handlungsbedarf: Steuergerechtigkeit auch im digitalen Raum

Utl.: Zoll und Post gut vorbereitet. Verdopplung der Paketsendungen
zeigt Handlungsbedarf: Steuergerechtigkeit auch im digitalen
Raum =

Wien (OTS) - Die Coronapandemie hat den rasanten Anstieg des
Online-Handels weiter beschleunigt. Von 2019 auf 2021 hat sich die
Anzahl der Paketabfertigungen für den österreichischen Zoll
verdoppelt. Bis dato wurde auf Paketsendungen unter dem Wert von 22
Euro keine Einfuhrumsatzsteuer erhoben, was zu massiven
Umgehungsversuchen geführt hat: Versender geben bewusst einen
niedrigeren Warenwert an, um keine Einfuhrumsatzsteuer abführen zu
müssen. Bei drei Viertel aller Pakete unter 22 Euro wurde in der
Vergangenheit der Warenwert zu niedrig angegeben, um die
Einfuhrumsatzsteuer zu umgehen. Dieses Vorgehen war vor allem bei
Paketen aus Drittstaaten wie zum Beispiel China regelmäßig zu
beobachten. Ab 1. Juli 2021 erfolgt, in Umsetzung einer
EU-Zollbestimmung, die Besteuerung bereits ab 1 Cent Warenwert. Dies
dient der Betrugsbekämpfung und damit der Steuergerechtigkeit.

„Die dynamische Entwicklung des Online-Handels hat uns gezeigt, dass
es leider zu viele Steuerschlupflöcher in diesem Bereich gibt. Diese
gilt es aus Prinzip der Fairness zu schließen. Deswegen lassen wir
die Freibetragsgrenze auf Importsendungen aus dem Online-Handel
fallen und schieben somit Steuerumgehungen den Riegel vor. Darüber
hinaus setze ich mich auch auf internationaler Ebene für eine globale
Digitalsteuer ein, damit Steuergerechtigkeit zwischen digitalen und
analogen Geschäftsmodellen gilt. Gerade die internationalen
Digitalkonzerne sind Gewinner der Covid-Krise und daher wurde die
Notwendigkeit für ein faires Regelwerk durch die Pandemie verstärkt“,
so Finanzminister Gernot Blümel.

Starke Kooperation

Seit Herbst 2019 bereitet sich der Zoll gemeinsam mit der
österreichischen Post unter dem Titel „fit4ecommerce“ intensiv auf
den Anstieg des Online-Handels vor. Durch Anpassung der internen
Prozesse und begleitende Modernisierung im IT-Bereich können künftig
mehr Sendungen bearbeitet und die Einfuhrumsatzsteuer eingehoben
werden. Aktuellen Schätzungen zufolge werden mindestens 6 Millionen
Sendungen pro Jahr erwartet.

„Im Zuge dieser erfolgreichen Zusammenarbeit hat die Österreichische
Post AG umfassende Vorbereitungen getroffen, damit die Abwicklungen
und der Empfang von Importsendungen auch nach dem 1.Juli 2021
reibungslos funktionieren kann“, so Post-Generaldirektor Georg Pölzl.
„Uns ist es wichtig, dass für die Konsumentinnen und Konsumenten
weiterhin Wahlfreiheit besteht, wo sie ihre Einkäufe tätigen.“

Da künftig auch Kleinsendungen der Einfuhrumsatzsteuer unterliegen,
müssen bei fehlenden Wertangaben auf Sendungen Dokumente durch die
Empfängerinnen und Empfänger nachgereicht werden. Alle Details dazu
sind auf der Homepage der Österreichischen Post abrufbar.

Um weiterführende Fragen in Bezug auf Sendungen aus Nicht-EU-Ländern
entgegenzukommen, hat der österreichische Zoll neben einer
Informationskampagne auch eine E-Commerce-Hotline eingerichtet. Diese
ist seit 1. Juni 2021 aktiv.

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