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FPÖ – Ragger: Striktes Nein zu SPÖ-Rechtsanspruch auf Staatsbürgerschaft!

Wien (OTS) - Gemäß einem Vorschlag vom Kärntner SPÖ-Landeshauptmann soll die Staatsbürgerschaft künftig per Rechtsanspruch an Personen mit sechsjährigem Aufenthalt beziehungsweise an Kinder automatisch verliehen werden, wenn die Eltern seit fünf Jahren legal in Österreich sind. Der freiheitliche Nationalratsabgeordnete Mag. Christian Ragger lehnt dieses Vorgehen scharf ab: „Wir haben in Österreich durch das ius sanguinis den Grundsatz im Staatsbürgerschaftsgesetz, dass der Aufenthaltsort zunächst unerheblich ist und dass die Staatsbürgerschaft der Eltern zählt. Wenn man nun Zuwanderern ein Anspruchsrecht einräumt, das sonst auch von einer Gebührenbefreiung und der Streichung der Staatsbürgerschaftsprüfung begleitet werden soll, bedeutet das einen Ausverkauf der Rechtsgüter zum Schleuderpreis auf Kosten der Österreicher. Unsere Staatsbürgerschaft ist uns lieb und teuer und darf diese Entwertung nicht erfahren!“

Landeshauptmann Kaiser schlägt weiter einen Lehrgang statt Prüfung als Voraussetzung vor. „Wir müssen davon ausgehen können, dass neue Mitbürger nach unseren Vorstellungen von Recht, Sitte und Moral handeln, der österreichischen Nation Wertschätzung entgegenbringen und die Werte der freien und aufgeklärten Demokratie verstanden haben und danach leben. Die Staatsbürgerschaftsprüfung durch einen spontanen Crashkurs zu ersetzen, halte ich für höchst fahrlässig. Hier wird im Zeichen einer vermeintlichen Inklusion jeder Grundsatzgedanke von vernünftiger und nachhaltiger Integration unterlaufen. Wenn wir das als Gesetz beschließen, werden sich die Probleme weiter verschärfen“, betonte Ragger.

„Die SPÖ scheint sich in ihrer Rolle als Oppositionspartei im Bund nicht zu erholen und stagniert bei Umfragen. Anstatt also Wähler zurückzugewinnen, sollen nun neue eingebürgert werden. Das ist ein unlauteres Spiel. Die Staatsbürgerschaft ist das höchste Gut, das ein Staat verleihen kann. Dass Staatsbürger wählen können, wurde seit 1848 hart erkämpft. Eine weitere Ausweitung des Wahlrechts - die EU hat dieses Recht auf Kommunalebene bereits auf EU-Bürger ausgeweitet - ist abzulehnen. Dass unter einem Innenminister Herbert Kickl die Einbürgerungsvoraussetzungen angehoben wurden, zeigt, dass wir Freiheitliche dieses Recht ernst nehmen“, sagte Ragger.

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