• 05.06.2021, 09:11:36
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  • OTS0007

Sieben Millionen Euro für berufliche Weiterbildung

LH Mikl-Leitner/LR Eichtinger: NÖ Bildungsförderung soll Arbeitsplätze sichern. Neue Förderrichtlinien ab Juli 2021: Einkommensgrenze auf 4.000 Euro angehoben.

Utl.: LH Mikl-Leitner/LR Eichtinger: NÖ Bildungsförderung soll
Arbeitsplätze sichern. Neue Förderrichtlinien ab Juli 2021:
Einkommensgrenze auf 4.000 Euro angehoben. =

St. Pölten (OTS/NLK) - Investitionen in die Aus- und Weiterbildung
sind Investitionen in die Fachkräfte von morgen. Genau aus diesem
Grund werden seitens des Landes Niederösterreich seit vielen Jahren
zahlreiche Maßnahmen in diese Richtung gesetzt – etwa mit der NÖ
Bildungsförderung.

„Neben dem Bereich Qualifizierung, legen wir zusätzlich bewusst den
Fokus auf die Kompetenzorientierung. Menschen sollen sich zum einen
ihrer Fähigkeiten und Stärken bewusst werden und zum anderen durch
laufende Weiterbildung an berufliche Veränderungen anpassen können.
Das steigert nicht nur die Arbeitsmarktchancen jedes einzelnen,
sondern stärkt auch das Fachkräftepotenzial am Arbeitsmarkt
generell“, betont Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner.

Primäres Ziel der NÖ Bildungsförderung ist es, Menschen in
Beschäftigung zu halten. „Nicht erst seit der Corona-Krise ist es
wichtig, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen.
Zum einen, um die Beschäftigungschancen jedes einzelnen langfristig
sicherzustellen und zum anderen, um den Arbeitskräftebedarf von
Betrieben zu sichern“, betont der für den Arbeitsmarkt zuständige
Landesrat Martin Eichtinger.

Für berufliche Bildungsmaßnahmen im Rahmen der NÖ Bildungsförderung
stellt das Land NÖ Budgetmittel in der Höhe von sieben Millionen Euro
zur Verfügung. Im vergangenen Jahr konnten damit rund 3.000 Anträge
bewilligt und eine Fördersumme von drei Millionen Euro ausbezahlt
werden.

Um die NÖ Bildungsförderung noch bedarfsorientierter und
zielgerichteter zu gestalten, werden mit 01. Juli 2021 die
Fördervoraussetzungen neu geregelt: So wird die Einkommensgrenze von
3.000 Euro auf 4.000 Euro angehoben. Je nach monatlichem
Bruttoeinkommen werden bis zu 80 Prozent (max. 2.500 Euro) der
Kurskosten übernommen.

Monatliches Bruttoeinkommen Höhe der Förderung (max. € 2.500,--)
bis € 1.500,-- 80 % der Kurskosten;
bis € 2.000,-- 60 % der Kurskosten;
bis € 3.000,-- 40 % der Kurskosten;
bis € 4.000,-- 20 % der Kurskosten.

Voraussetzung zur Genehmigung ist, dass die Bildungsmaßnahme der
berufsspezifischen Weiterbildung dienen muss. „Das bedeutet, dass die
neuen Qualifikationen entweder unmittelbar im Beruf zur Anwendung
gelangen oder Voraussetzung für eine Höherqualifizierung im
entsprechenden Arbeitsfeld sind“, hält der Landesrat fest.

Die NÖ Bildungsförderung richtet sich an Berufstätige aus der
Privatwirtschaft, ArbeitnehmerInnen, die Kinderbetreuungsgeld oder
Weiterbildungsgeld beziehen, WiedereinsteigerInnen (bis zu fünf
Jahren nach der Karenz ohne AMS-Bezug) und öffentliche Bedienstete
aus dem handwerklichen Bereich.

Allein im ersten Quartal 2021 konnten 819 Anträge bewilligt werden.
„Besonders gefragt sind neben der allgemeinen Bildungsförderung
Sonderschienen im Bereich Digitalisierung und Berufsreifeprüfung“, so
Eichtinger. Weitere Sonderprogramme der NÖ Bildungsförderung sind
etwa „NÖ Lehre Plus“, „NÖ Weiterbildungsscheck“ und die
„Fachkräfteinitiative Pflege und Soziales“.

Von einer Förderung ausgenommen sind:
• Personen mit Anspruch auf Kostenübernahme der
Weiterbildungsmaßnahme durch den Arbeitgeber.
• Weiterbildungen im Bereich Gesundheit, Wellness, Körperpflege und
Schönheit, außer sie dienen als Zusatzausbildung zum aktuell
ausgeübten Arbeitsfeld.
• Alle Studien und Lehrgänge an höheren Schulen, die mit einem
akademischen Grad abschließen.

Nähere Informationen unter www.noe.at/arbeitsmarkt bzw. Anfragen
unter bildungsfoerderung@noel.gv.at.

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