Zum Inhalt springen

Presseaussendung Univ. Prof. Dr. Wolfgang BRANDSTETTER

Wien (OTS) - Als parteifreier Justizminister in den Jahren 2013 bis 2017 war es mir immer besonders wichtig, die Justiz aus parteipolitischen Diskussionen herauszuhalten, weil das Vertrauen in den Rechtsstaat extrem darunter leidet, wenn seine Institutionen zum Gegenstand solcher Debatten werden. Dies gilt in ganz besonderem Maße für den Verfassungsgerichtshof. Ich möchte an dieser Stelle noch nicht über die Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit der Ermittlung privater Nachrichten ohne Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren, der Interpretation mir zugegangener persönlicher Nachrichten oder der unzulässigen Veröffentlichung privater "Chats" sprechen.

Tatsache ist, dass faktisch eine Situation eingetreten ist, in der ich dem VfGH am besten dienen kann, indem ich mich von meiner Funktion zurückziehe. Ich werde daher den VfGH nach Fertigstellung laufender Akten mit Wirkung vom 1.Juli 2021 verlassen und habe das dem Herrn Präsidenten bereits mitgeteilt. Ich tue dies in der Überzeugung, damit einen persönlichen Beitrag dazu leisten zu können, dass der Verfassungsgerichtshof besser aus der tagespolitischen Diskussion herausgehalten werden kann. Das ist wichtig für das Vertrauen in den Rechtsstaat, das mir in all meinen Funktionen immer besonders am Herzenlag, und da haben nach meiner festen Überzeugung persönliche Interessen oder Befindlichkeiten hintanzustehen. Klar ist aber auch, dass alle nunmehr öffentlich gemachten privaten Unterhaltungen keinerlei belastende Indizien in dem gegen mich angestrengten Ermittlungsverfahren enthalten - im Gegenteil, es wird klar, dass der formulierte Tatverdacht sich entkräftet hat.

Ich vertraue darauf und erwarte auch, dass dieses Ermittlungsverfahren jetzt so rasch als möglich zu einem Abschluss geführt wird. Es tut dem Land nicht gut, wenn öffentlich mit Gift und Galle Menschen in öffentlichen Funktionen angegriffen und angepatzt werden. Ein privates Gespräch unter Freunden und öffentliche Äußerungen sind gänzlich verschiedene Dinge. Als den Grund- und Menschenrechten zutiefst verbundener Jurist rufe ich daher auch zur Wachsamkeitund zu mehr Sensibilität für Grundrechte auf, damit wir auch morgen noch Meinungsfreiheit, Gedankenfreiheit und Privatsphäre als die wichtigsten Eckpfeiler unseres Rechtsstaates und unserer demokratischen Gesellschaft bewahren.

Rückfragen & Kontakt:

Univ. Prof. Dr. Wolfgang BRANDSTETTER
Mail: w.brandstetter@vfgh.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NEF0004