• 01.06.2021, 10:30:40
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  • OTS0083

Weitere Beweismittelvorlage an den Ibiza-Untersuchungsausschuss

Die Justiz handelt entsprechend dem Auftrag des Parlaments und Verfassungsgerichtshofs

Utl.: Die Justiz handelt entsprechend dem Auftrag des Parlaments und
Verfassungsgerichtshofs =

Wien (OTS) - In den letzten Tagen wurden von der
Oberstaatsanwaltschaft Wien und dem Justizministerium weitere
Unterlagen an den Untersuchungsausschuss vorgelegt. Damit entspricht
die Justiz den Beweisanforderungen des sogenannten
"Ibiza-Untersuchungsausschusses".

Seit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vom 2.Dezember
2020 sind durch die Justizbehörden alle Unterlagen vorzulegen, die
für den Gegenstand des Untersuchungsausschusses abstrakt relevant
sind auch wenn diese nicht Teil eines Strafakts sind. Dies sind
deutlich mehr Unterlagen, als jene, die strafrechtlich relevant sind.
Die Justiz prüft daher Unterlagen von beachtlichem Umfang, um den
Beweisanforderungen des Untersuchungsausschusses zu entsprechen. Die
Unterlagen werden dabei in der Reihenfolge vorgelegt, die der
Untersuchungsausschuss festgelegt hat. Die Justiz nimmt keine eigene
Reihung oder Wertung vor. Für die rasche Umsetzung der Aktenvorlage
wurde den Staatsanwaltschaften vom Justizministerium zusätzliche
Mitarbeiter*innen (Jurist*innen und IT-Fachkräfte) zur Verfügung
gestellt.
Vorwürfe, die Justiz würde die Aufklärung durch zögerliche Vorlage
behindern, weisen wir zurück. Ebenso den gegenteiligen Vorwurf, die
Justiz würde überschießend vorlegen. Vielmehr handeln die
Justizbehörden in Entsprechung der Entscheidung des
Verfassungsgerichtshofes.

Darüber hinaus ist zu der Medienberichterstattung der letzten Tage
festzuhalten, dass Staatsanwaltschaften gesetzlich verpflichtet sind,
bei entsprechender Verdachtslage – etwa durch eine Anzeige – alle
Ermittlungsschritte zur Aufklärung eines Sachverhalts zu setzen.
Dabei ermitteln sie alle Umstände, die gegen eine*n Beschuldigte*n
sprechen, aber auch alle, die sie entlasten. Dies geschieht ohne
Ansehen der Person und gilt für die Ermittlungstätigkeit in allen
gesellschaftlichen Bereichen – auch in besonders sensiblen Bereichen
wie der Politik. Wer den Staatsanwaltschaften politische Motive
unterstellt, verdreht die Prinzipien des Rechtsstaats und der
Strafverfolgung, wie sie im Gesetz definiert sind.
Staatsanwaltschaften sind gesetzlich zur Unabhängigkeit,
Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit verpflichtet. Ihre
gesetzliche Aufgabe ist die objektive Wahrheitsfindung im Rahmen
ihrer Ermittlungen.
Alle rechtsstaatlichen Institutionen unterliegen einer demokratischen
Kontrolle, zu der auch öffentliche Kritik gehört. Das gilt
selbstverständlich auch für die Staatsanwaltschaften. Unsachliche
Unterstellungen und pauschale Vorwürfe, Staatsanwaltschaften würden
politisch motiviert agieren, sind hingegen entschieden
zurückzuweisen. Sie schaden dem Ansehen und Vertrauen in die
Institutionen, die Rechtsstaat und Demokratie wahren sollen."

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NJU

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