- 01.06.2021, 10:30:40
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- OTS0083
Weitere Beweismittelvorlage an den Ibiza-Untersuchungsausschuss
Die Justiz handelt entsprechend dem Auftrag des Parlaments und Verfassungsgerichtshofs
Utl.: Die Justiz handelt entsprechend dem Auftrag des Parlaments und
 Verfassungsgerichtshofs =
Wien (OTS) - In den letzten Tagen wurden von der
 Oberstaatsanwaltschaft Wien und dem Justizministerium weitere
 Unterlagen an den Untersuchungsausschuss vorgelegt. Damit entspricht
 die Justiz den Beweisanforderungen des sogenannten
 "Ibiza-Untersuchungsausschusses".
Seit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vom 2.Dezember
 2020 sind durch die Justizbehörden alle Unterlagen vorzulegen, die
 für den Gegenstand des Untersuchungsausschusses abstrakt relevant
 sind auch wenn diese nicht Teil eines Strafakts sind. Dies sind
 deutlich mehr Unterlagen, als jene, die strafrechtlich relevant sind.
 Die Justiz prüft daher Unterlagen von beachtlichem Umfang, um den
 Beweisanforderungen des Untersuchungsausschusses zu entsprechen. Die
 Unterlagen werden dabei in der Reihenfolge vorgelegt, die der
 Untersuchungsausschuss festgelegt hat. Die Justiz nimmt keine eigene
 Reihung oder Wertung vor. Für die rasche Umsetzung der Aktenvorlage
 wurde den Staatsanwaltschaften vom Justizministerium zusätzliche
 Mitarbeiter*innen (Jurist*innen und IT-Fachkräfte) zur Verfügung
 gestellt. 
 Vorwürfe, die Justiz würde die Aufklärung durch zögerliche Vorlage
 behindern, weisen wir zurück. Ebenso den gegenteiligen Vorwurf, die
 Justiz würde überschießend vorlegen. Vielmehr handeln die
 Justizbehörden in Entsprechung der Entscheidung des
 Verfassungsgerichtshofes.
Darüber hinaus ist zu der Medienberichterstattung der letzten Tage
 festzuhalten, dass Staatsanwaltschaften gesetzlich verpflichtet sind,
 bei entsprechender Verdachtslage – etwa durch eine Anzeige – alle
 Ermittlungsschritte zur Aufklärung eines Sachverhalts zu setzen.
 Dabei ermitteln sie alle Umstände, die gegen eine*n Beschuldigte*n
 sprechen, aber auch alle, die sie entlasten. Dies geschieht ohne
 Ansehen der Person und gilt für die Ermittlungstätigkeit in allen
 gesellschaftlichen Bereichen – auch in besonders sensiblen Bereichen
 wie der Politik. Wer den Staatsanwaltschaften politische Motive
 unterstellt, verdreht die Prinzipien des Rechtsstaats und der
 Strafverfolgung, wie sie im Gesetz definiert sind.
 Staatsanwaltschaften sind gesetzlich zur Unabhängigkeit,
 Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit verpflichtet. Ihre
 gesetzliche Aufgabe ist die objektive Wahrheitsfindung im Rahmen
 ihrer Ermittlungen. 
 Alle rechtsstaatlichen Institutionen unterliegen einer demokratischen
 Kontrolle, zu der auch öffentliche Kritik gehört. Das gilt
 selbstverständlich auch für die Staatsanwaltschaften. Unsachliche
 Unterstellungen und pauschale Vorwürfe, Staatsanwaltschaften würden
 politisch motiviert agieren, sind hingegen entschieden
 zurückzuweisen. Sie schaden dem Ansehen und Vertrauen in die
 Institutionen, die Rechtsstaat und Demokratie wahren sollen."
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