• 21.05.2021, 10:09:12
  • /
  • OTS0069

EANS-Hauptversammlung: Wolford Aktiengesellschaft / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

--------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------

21.05.2021

Wolford Aktiengesellschaft
Bregenz, FN 68605 s
ISIN AT0000834007
(die "Gesellschaft")
EINBERUFUNG
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre
zu der am Freitag, 18. Juni 2021, um 10:00 Uhr (MEZ)
in den Räumlichkeiten der Wolford Aktiengesellschaft, Wolfordstraße 1, 6900
Bregenz, stattfindenden
34. ordentlichen Hauptversammlung
der Wolford Aktiengesellschaft ein.

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre!

Das letzte Jahr stand ganz im Zeichen der COVID-19 Pandemie und stellte uns alle
vor zahlreiche Herausforderungen. Eine dieser Herausforderungen, vor welcher die
Wolford AG steht, ist die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung.

Zurzeit lässt die geltende Regelung eine Präsenz-Hauptversammlung, als physische
Zusammenkunft von Organen juristischer Personen, zu.

Daher und in Anbetracht der weiterhin positiven Entwicklung der Pandemie in
Österreich hat der Vorstand entschieden, dass die diesjährige ordentliche
Hauptversammlung als Präsenz-Hauptversammlung abgehalten wird.

Die Wolford AG stellt dabei sicher, dass sämtliche Anforderungen und
Empfehlungen zur sicheren Durchführung der Hauptversammlung eingehalten bzw.
umgesetzt werden. Die Gesundheit der Aktionärinnen und Aktionäre steht für die
Wolford AG dabei an erster Stelle. Die Gesellschaft hat zum Schutz der
Teilnehmer Vorgaben und Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19
ausgearbeitet, die unten unter "Vorkehrungen aufgrund von COVID-19" erläutert
werden und von den Aktionären und Aktionärinnen einzuhalten sind.

Den Aktionärinnen und Aktionären wird zu ihrer eigenen Sicherheit empfohlen, vom
Besuch der Hauptversammlung Abstand zu nehmen und die Dienste des unabhängigen
Stimmrechtsvertreters Dr. Knap in Anspruch zu nehmen (zur Vollmachterteilung
unten unter "Vertretung durch Bevollmächtigte").

Aufgrund der derzeitigen COVID-19 Krise behält sich die Wolford AG vor, die 34.
ordentliche Hauptversammlung abzusagen und auf einen späteren Zeitpunkt zu
verschieben oder eine virtuelle Hauptversammlung einzuberufen. Dies gilt
insbesondere für den Fall, dass sich die Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit
der Ausbreitung von COVID-19 ändern und eine verlässliche Durchführung nicht
gesichert wäre oder eine Durchführung in Einklang mit den gesetzlichen und
behördlichen Vorgaben nicht durchführbar wäre.

Der Vorstand

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten UGB-Jahresabschlusses zum 31.12.2020 samt Anhang
und Lagebericht, des Corporate-Governance-Berichtes, sowie der
nichtfinanziellen Erklärung (Nachhaltigkeitsbericht), des IFRS-
Konzernabschlusses zum 31.12.2020 samt Konzernanhang und Konzernlagebericht
und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts gemäß § 96 AktG für das
Rumpfgeschäftsjahr 2020 sowie des Berichts über das im UGB-Jahresabschluss
zum 31.12.2020 ausgewiesene Bilanzergebnis
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
Rumpfgeschäftsjahr 2020
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
das Rumpfgeschäftsjahr 2020
4. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für das Rumpfgeschäftsjahr 2020
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2021

Unterlagen zur Hauptversammlung

Folgende Unterlagen sind spätestens ab Freitag, 28. Mai 2021, im Internet unter
https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ordentliche-
hauptversammlung/ [https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/
ordentliche-hauptversammlung/32-ordentliche-hauptversammlung-2/] abrufbar:

- UGB-Jahresabschluss zum 31.12.2020 samt Anhang und Lagebericht
- Corporate-Governance-Bericht für das Rumpfgeschäftsjahr 2020
- IFRS-Konzernabschluss zum 31.12.2020 samt Konzernanhang und Konzernlagebericht
sowie nichtfinanzieller Erklärung (Nachhaltigkeitsbericht)
- Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG für das Rumpfgeschäftsjahr 2020
- Vergütungsbericht für das Rumpfgeschäftsjahr 2020
- Gemeinsame Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den
Tagesordnungspunkten 2 bis 4
- Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates zu Tagesordnungspunkt 5
- Formulare für die Erteilung einer Vollmacht
- Formulare für den Widerruf einer Vollmacht
- diese Einberufung

Der vollständige Text dieser Einberufung sowie weitergehende Informationen über
die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind spätestens
ab Freitag, 28. Mai 2021, auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://
company.wolford.com/de/investor-relations-2/ordentliche-hauptversammlung/
[https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ordentliche-
hauptversammlung/32-ordentliche-hauptversammlung-2/] abrufbar und werden bei der
Hauptversammlung aufliegen. Die Vorgaben und Maßnahmen können je nach weiterer
Entwicklung der COVID-19-Pandemie, allenfalls auch kurzfristig, adaptiert
werden. Sollte es zu Änderungen der Vorgaben und Maßnahmen kommen, wird die
Gesellschaft den Teilnehmern eine Information auf der Internetseite der
Gesellschaft unter https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/
ordentliche-hauptversammlung/ [https://company.wolford.com/de/investor-
relations-2/ordentliche-hauptversammlung/32-ordentliche-hauptversammlung-2/] zur
Verfügung stellen und in der Hauptversammlung auflegen.

Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung gemäß § 111 AktG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Aktienbesitz am Dienstag, 08. Juni
2021, 24:00 Uhr MEZ, (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer zum
Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG (siehe dazu auch unten "Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG") in Textform, die der Gesellschaft spätestens am Dienstag, 15. Juni
2021, 24:00 Uhr MEZ, ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen
zugehen muss:

Per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de [anmeldestelle@computershare.de]
wobei die Depotbestätigung (i) als elektronisches Dokument im PDF-Format mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur anzuschließen ist oder (ii) in
Textform, beispielsweise PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

Per Post: Wolford AG, c/o Computershare Deutschland GmbH
Elsenheimerstrasse 61
80687 München

Per SWIFT: COMRGB2L
(Message Type 598)
unter Angabe der ISIN AT0000834007

Per Telefax: +49 (0) 89 30903 74675

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in einem
Vollmitgliedsstaat der OECD in Textform auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten:

1. Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder einen im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Code (SWIFT-Code)

2. Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, sowie bei natürlichen
Personen Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und
(Register-) Nummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsland
geführt wird

3. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000834007)
des Aktionärs
4. Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung

5. Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht

Die Depotbestätigung als Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den
Nachweisstichtag Dienstag, 08. Juni 2021, 24:00 Uhr MEZ, beziehen.

Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt
werden.

Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
Hauptversammlung. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung
bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht gesperrt. Aktionäre können
daher auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei über ihre Aktien verfügen. Im
Falle einer Übertragung der Aktien ist nur die Person teilnahmeberechtigt, die
zum Nachweisstichtag die Aktionärsstellung innehatte.

Die Rechte der Aktionäre, die an Aktienbesitz während eines bestimmten Zeitraums
und/oder zu einem bestimmten Zeitpunkt geknüpft sind, können nur ausgeübt
werden, wenn der Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten
Zeitraum und/oder für den relevanten Zeitpunkt durch eine Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG erbracht wird.

Vertretung durch Bevollmächtigte gemäß § 114 AktG

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht, einen Vertreter (natürliche oder juristische Person) zu bestellen,
der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und der dieselben
Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person in
Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden
können. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt,
ist es ausreichend, dass dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung
abgibt, dass ihm eine Vollmacht erteilt wurde; die Vollmacht selbst muss in
diesem Fall nicht an die Gesellschaft übermittelt werden.

Die erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf wird
erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung persönlich bei der
Registrierung zur Hauptversammlung übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens
am Donnerstag, 17. Juni 2021, 12:00 Uhr MEZ, ausschließlich an einer der
nachgenannten Adressen bei der Gesellschaft einzulangen:

Per Telefax +49 (0) 89 30903 74675

Per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist.

Per Post: Wolford AG, c/o Computershare Deutschland GmbH
Elsenheimerstrasse 61
80687 München

Per SWIFT: COMRGB2L
(Message Type 598)
unter Angabe der ISIN AT0000834007

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf werden auf Verlangen
zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://
company.wolford.com/de/investor-relations-2/ordentliche-hauptversammlung/
[https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ordentliche-
hauptversammlung/32-ordentliche-hauptversammlung-2/] abrufbar. Die Verwendung
dieser Formulare ist für die Erteilung der Vollmacht und deren Widerruf
allerdings nicht zwingend.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
auch für den Widerruf der Vollmacht.

Als besonderen Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessensverband
für Anleger (IVA), Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist derzeit vorgesehen, dass Herr
Dr. Michael Knap bei der Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten wird. Für
die Bevollmächtigung von Herrn Dr. Michael Knap ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/
ordentliche-hauptversammlung/ [https://company.wolford.com/de/investor-
relations-2/ordentliche-hauptversammlung/32-ordentliche-hauptversammlung-2/] ein
spezielles Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich
an einer der oben genannten Adressen (Telefax, E-Mail, Post) für die
Übermittlung von Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus besteht die
Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA
unter Tel. +43 (0) 1 8763343 - 30, Fax +43 (0) 1 8763343 - 39 oder E-Mail an
michael.knap@iva.or.at [michael.knap@iva.or.at].

Der Aktionär hat Herrn Dr. Michael Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder
allenfalls ein von Herrn Dr. Michael Knap bevollmächtigter Subvertreter) das
Stimmrecht auszuüben hat. Herr Dr. Michael Knap übt das Stimmrecht
ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne
ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Bitte beachten Sie, dass der
Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder
von Anträgen entgegennimmt.

Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei Erteilung einer
Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen (siehe "Nachweisstichtag und Teilnahme an
der Hauptversammlung") zu erfüllen haben.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals erreichen
und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien
sind, können verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen
spätestens am Freitag, 28. Mai 2021, 24:00 Uhr MEZ, der Gesellschaft in
Schriftform an Wolford Aktiengesellschaft, z.H. Investor Relations,
Wolfordstraße 1, 6900 Bregenz, oder per E-Mail an anmeldestelle@computershare.de
[anmeldestelle@computershare.de] zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt
muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung in deutscher Sprachfassung
beiliegen, die die maßgebliche Fassung ist.

Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §
10a AktG, in der bestätigt wird, dass der oder die antragstellenden Aktionäre
(5% des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber
der Aktien sind und die zum Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben (7) Tage sein darf, nachzuweisen. Wird das Verlangen auf
Aufnahme zusätzlicher Tagesordnungspunkte von mehreren Aktionären erstattet, die
nur gemeinsam zumindest 5% des Grundkapitals erreichen, so müssen sich die
Depotbestätigungen für sämtliche Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag,
Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (siehe
"Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung") verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstandes
oder des Aufsichtsrates auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens Mittwoch, 09. Juni
2021, 24:00 Uhr MEZ, der Gesellschaft entweder per Telefax an Wolford
Aktiengesellschaft, z. H. Investor Relations, Faxnummer +43 (0) 5574 690-1410,
per E-Mail an investor@wolford.com [investor@wolford.com] oder per Post an
Wolford Aktiengesellschaft, z. H. Investor Relations, Wolfordstraße 1, 6900
Bregenz, zugeht.

Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes tritt an die Stelle
der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Gemäß § 128 Abs 5 AktG muss jeder Beschlussvorschlag jedenfalls auch in einer
deutschen Sprachfassung vorgelegt werden, die die maßgebliche Fassung ist; das
gilt sinngemäß für Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG.

Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechts ist durch die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, die zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere
Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1%
vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (siehe "Nachweisstichtag und Teilnahme an
der Hauptversammlung") verwiesen.

Jeder Aktionär kann zu jedem Tagesordnungspunkt auch noch in der Versammlung
Anträge stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Es wird darauf
hingewiesen, dass über einen Beschlussvorschlag gemäß § 110 Abs 1 AktG nur dann
in der Hauptversammlung abzustimmen ist, wenn er in der Versammlung als Antrag
wiederholt wird.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Dieses Auskunftsrecht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, die Lage des Konzerns sowie die
in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert
werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist,
dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil
zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Fragen, deren Beantwortung einer
längeren Vorbereitung bedürfen, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie
zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an den Vorstand per Telefax an
Wolford Aktiengesellschaft, z. H. Investor Relations, Faxnummer +43 (0) 5574
690-1410, per E-Mail aninvestor@wolford.com [investor@wolford.com] oder per Post
an Wolford Aktiengesellschaft, z. H. Investor Relations, Wolfordstraße 1, 6900
Bregenz gestellt werden.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
unter https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ordentliche-
hauptversammlung/ [https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/
ordentliche-hauptversammlung/] zugänglich.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind 6.719.151 Stück
Stammaktien emittiert, wobei jede Stammaktie eine Stimme gewährt.
Stimmrechtslose Vorzugsaktien wurden keine ausgegeben. Das Grundkapital der
Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
48.848.227,77 EUR. Die Gesellschaft hält derzeit 88.140 Stück eigene Aktien,
woraus der Gesellschaft keine Rechte zustehen (eigene Aktien unterliegen einem
Stimmverbot). Es gibt somit insgesamt 6.631.011 Stück teilnahme- und
stimmberechtigte Aktien.

Information für Aktionäre zur Datenverarbeitung

Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten
Wolford Aktiengesellschaft verarbeitet im Zusammenhang mit der Vorbereitung und
Durchführung der Hauptversammlung der Gesellschaft personenbezogene Daten der
Aktionäre (die in der Depotbestätigung gemäß § 10a AktG enthaltenen und sonst
vom Aktionär bekannt gegeben Daten, Name, Anschrift und Geburtsdatum des
Aktionärs; Depotnummer oder sonstige Bezeichnung des Depots; Anzahl und
gegebenenfalls Nennbetrag der Aktien des Aktionärs sowie Bezeichnung der Gattung
oder ISIN/WKN; Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung
bezieht; Name und Geburtsdatum eines allenfalls vom Aktionär benannten
Bevollmächtigten; gegebenenfalls Nummer der Stimmkarte).

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die
Teilnahme von Aktionären und deren Bevollmächtigten an der Hauptversammlung
gemäß dem AktG, insbesondere gemäß §§ 111, 113, 114, 117 und 120 AktG, zwingend
erforderlich. Die personenbezogenen Daten von Aktionären werden im Zuge der
Hauptversammlung zu folgenden Zwecken verarbeitet: Organisation der
Hauptversammlung, Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der
Hauptversammlung, für die Ausübung von Aktionärsrechten im Rahmen der
Hauptversammlung, Feststellung des Abstimmungsverhaltens, Anlegen eines
Anmeldeverzeichnisses, Anlegen eines Teilnahmeverzeichnisses, Anlegen eines
Vollmachtsverzeichnisses, Erstellen eines Hauptversammlungsprotokolls, Erfüllung
von Compliance-Pflichten einschließlich Aufzeichnungs-, Auskunfts- und
Meldepflichten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 Absatz
1 lit c DSGVO und Artikel 6 Absatz 1 lit f DSGVO.

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die Wolford Aktiengesellschaft,
Wolfordstraße 1, 6900 Bregenz, Österreich. Die Gesellschaft bedient sich zum
Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen,
wie insbesondere Zählservice, Notar, Rechtsberater, besonderer
Stimmrechtsvertreter und IT- Dienstleister. Diese erhalten von der Gesellschaft
nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten
Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach
Weisung der Gesellschaft. Soweit rechtlich notwendig, hat die Gesellschaft mit
diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung
abgeschlossen.

Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden
Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte, die Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem
gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene
Teilnehmerverzeichnis (§117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin
genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis)
einsehen. Wolford Aktiengesellschaft ist zudem gesetzlich verpflichtet,
personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als
Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 Abs. 4 AktG).

Aufbewahrungsdauer Ihrer Daten
Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für die
Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind,
und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern.
Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem
Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht
sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionären
gegen die Gesellschaft oder umgekehrt von der Gesellschaft gegen Aktionäre
erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und
Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit
Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten
während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis
zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen. Die Dauer der Verjährung richtet
sich insbesondere nach den Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen
Gesetzbuches.

Ihre Rechte
Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob wir personenbezogene
Daten von Ihnen verarbeiten. Wenn dies der Fall ist, können Sie Auskunft über
die Daten selbst, den Zweck der Datenverarbeitung, die Kategorien der Daten, die
Empfänger, die Herkunft und die Speicherdauer der zu Ihrer Person von uns
verarbeiteten Daten verlangen.

Falls wir Daten zu Ihrer Person verarbeiten, die unrichtig oder unvollständig
sind, so können Sie Berichtigung oder Vervollständigung Ihrer Daten verlangen.
Sie können auch die Löschung unrechtmäßig verarbeiteter Daten verlangen. Bitte
beachten Sie aber, dass dies nur auf unrichtige, unvollständige oder
unrechtmäßig verarbeitete Daten zutrifft. Ist unklar, ob die zu Ihrer Person
verarbeiteten Daten unrichtig oder unvollständig sind oder unrechtmäßig
verarbeitet werden, so können Sie die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten
bis zur endgültigen Klärung dieser Frage verlangen. Auch können Sie Ihre zuvor
erteilte Einwilligung jederzeit und ohne Grund widerrufen, um die
Weiterverwendung Ihrer personenbezogenen Daten, die auf Grundlage einer
Einwilligungserklärung erhoben und verwendet werden, zu verhindern. Der Widerruf
Ihrer Einwilligung hat keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung,
die vor ihrem Widerruf aufgrund Ihrer Einwilligung erfolgt ist. Im Falle eines
Widerrufs haben Sie auch das Recht, die Löschung Ihrer Daten zu verlangen.

Auf Ihre Anfrage hin erhalten Sie eine Kopie der von uns zu Ihrer Person
verarbeiteten Daten in einem von uns bestimmten, maschinenlesbaren Format.
Alternativ können Sie uns auch mit der direkten Übermittlung dieser Daten an
einen von Ihnen gewählten Dritten beauftragen, sofern dieser Empfänger uns dies
aus technischer Sicht ermöglicht und der Datenübertragung weder ein
unvertretbarer Aufwand, noch gesetzliche oder sonstige
Verschwiegenheitspflichten oder Vertraulichkeitserwägungen von unserer Seite
oder von dritten Personen entgegen stehen.

Soweit wir Ihre Daten zur Wahrung der berechtigten Interessen der
Verantwortlichen oder eines Dritten verarbeiten, steht Ihnen überdies ein
Widerspruchsrecht zu.

Wir ersuchen Sie, all Ihre Ansuchen an die untenstehend ausgewiesenen
Kontaktdaten zu übermitteln. Um sicherzugehen, dass Ihre personenbezogenen Daten
nicht in falsche Hände geraten, ersuchen wir Sie, bei Übermittlung Ihres
Ansuchens einen Identitätsnachweis, z.B. eine Ausweiskopie, beizufügen.

Kontakt für datenschutzrechtliche Ansuchen

Wolford Aktiengesellschaft,
zH Datenschutzbeauftragter
Wolfordstraße 1
6900 Bregenz
datenschutz@wolford.com [datenschutz@wolford.com]

Zudem steht Ihnen das Recht auf Beschwerdeerhebung bei der österreichischen
Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien, (dsb@dsb.gv.at
[dsb@dsb.gv.at]) offen.

Vorkehrungen aufgrund von COVID-19

Die Gesellschaft trifft zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19
insbesondere folgende Vorkehrungen zum Schutz der Teilnehmer:

* beim Betreten des Versammlungsortes haben die Teilnehmer ihre Kontaktdaten für
ein allfälliges Contact Tracing bekanntzugeben;
* nur jeder 2. Platz ist zu besetzen, sofern die Teilnehmer nicht im selben
Haushalt leben oder nicht einer gemeinsamen Besuchergruppe angehören;
* während der Hauptversammlung haben die Teilnehmer einen Mund-Nasenschutz der
Kategorie FFP2 zu tragen;
* von einer Bewirtung der Teilnehmer während oder im Anschluss an die
Hauptversammlung wird Abstand genommen;
* allgemeine Abstandsregeln sind zu beachten (insbesondere ist grundsätzlich ein
Abstand von mindestens zwei Meter zu anderen Personen, die nicht im selben
Haushalt leben oder nicht einer gemeinsamen Besuchergruppe angehören, zu
halten);
* allgemeine Hygieneregeln sind zu beachten (insbesondere sind die Hände
regelmäßig und gründlich zu reinigen sowie hohe Kontaktintensitäten mit
anderen Teilnehmern, die nicht im selben Haushalt leben oder nicht einer
gemeinsamen Besuchergruppe angehören, zu vermeiden);
* während der Hauptversammlung wird die Gesellschaft für eine ausreichende
Raumlüftung sorgen.

Sollte es zu Änderungen der Vorgaben und Maßnahmen kommen, wird die Gesellschaft
eine Information auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://
company.wolford.com/de/investor-relations-2/ordentliche-hauptversammlung/
[https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ordentliche-
hauptversammlung/] zur Verfügung stellen und in der Hauptversammlung auflegen.

Wir bitten die Aktionärinnen und Aktionäre um Verständnis für diese Vorkehrungen
und bedanken uns vorab für die Nutzung der Dienste des Stimmrechtsvertreters Dr.
Knap (zur Vollmachtserteilung oben unter "Vertretung durch Bevollmächtigte").

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre, die die Dienste des Stimmrechtsvertreters nicht in Anspruch nehmen,
gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden und sich
beim Registrierungsschalter unter Vorlage der Depotbestätigung bzw. eines
gültigen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
auszuweisen.

Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 09:00 Uhr.

Bregenz, im Mai 2021

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Wolford AG
Wolfordstraße 1
6900 Bregenz

Telefon: +43 (0) 5574 6900
Email: investor@wolford.com
http://company.wolford.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------

Anhänge zur Meldung:
----------------------------------------------
http://resources.euroadhoc.com/documents/3431/12/10727852/0/1__Einberufung_Hauptversammlung_Wolford_AG_2021.pdf

Emittent: Wolford Aktiengesellschaft
Wolfordstrasse 1
A-6900 Bregenz
Telefon: +43(0) 5574 690-1258
FAX: +43(0) 5574 690-1410
Email: investor@wolford.com
WWW: http://company.wolford.com
ISIN: AT0000834007
Indizes: ATX GP
Börsen: Frankfurt, Wien, New York
Sprache: Deutsch

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OTB

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel