- 21.05.2021, 08:30:01
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ÖAMTC appelliert: Kindersicherung im Auto und am Rad beachten (+ Fotos)
Falsche Größe, mangelhafter Einbau, schlechte Gurtführung als häufigste Fehler beim Kindersitzeinbau, Kindertransport am Rad nur mit Helm und Gurt
Utl.: Falsche Größe, mangelhafter Einbau, schlechte Gurtführung als
 häufigste Fehler beim Kindersitzeinbau, Kindertransport am Rad
 nur mit Helm und Gurt =
Wien (OTS) - Die Sicherung von Kindern im Auto oder am Fahrrad kann
 Leben retten. "Wir sehen leider immer wieder, dass Kinder nicht
 vorschriftsmäßig gesichert sind. Selten durch Nachlässigkeit.
 Häufiger passiert eine mangelhafte Sicherung im Auto durch Fehler
 beim Einbau eines Kindersitzes oder falsche Gurtführung. Oder der
 Sitz passt nicht zu Größe und Gewicht des Kindes. Beim
 Kindertransport am Fahrrad herrscht oft Unsicherheit über
 Vorschriften und Regeln", macht ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl in der
 UN-Verkehrssicherheitswoche angesichts der neu auflebenden Mobilität
 nach Beendigung des Lockdowns aufmerksam. Das gilt nicht nur fürs
 eigene Fahrzeug. Auch in Miet-, Leih- und Sharing-Fahrzeugen muss
 jedes Kind passend gesichert sein. Nur Taxilenker sind in Österreich
 von der Kindersicherungspflicht ausgenommen, manche Unternehmen
 bieten dennoch als kinderfreundlichen Service auf Kundenwunsch einen
 Kindersitz an.
Im Auto sind Kinder bis zum Ende des 14. Lebensjahres oder, wenn sie
 kleiner als 1,35 Meter sind, in einem geeigneten Kindersitz zu
 sichern. Der ÖAMTC empfiehlt die Verwendung eines Kindersitzes aus
 Sicherheitsgründen bis 1,50 Meter. Der Kindersitz muss in Größe und
 Gewicht zum Kind passen. Bei den Auto-Kindersitzen ist außerdem zu
 beachten, dass nicht jeder Sitz in jedes Auto passt. "Die Probleme
 beim Einbau reichen von langen und widersprüchlichen
 Bedienungsanleitungen über zu kurze Sicherheitsgurte, schlechte
 Zugänglichkeit der Isofix- und Top Tether-Verankerungen bis hin zu
 fehlenden Einbau-Möglichkeiten von mehr als zwei
 Kinderrückhaltesystemen", fasst der Techniker des Mobilitätsclubs
 zusammen.
Beim Transport am Fahrrad – egal ob Kindersitz, Anhänger oder
 Lastenfahrrad – gilt die Helmpflicht für Kinder bis 12 Jahre. Wichtig
 ist, dass die Größe passt und die Helmbänder richtig eingestellt
 sind. Außerdem muss für jeden Passagier ein eigener Sitzplatz mit
 Gurtsystem vorhanden sein. Die Konstruktion muss so angelegt sein,
 dass Hände und Füße nicht in die Räder bzw. Speichen kommen können.
 Der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein. Das "Mitfahren" von
 Kindern auf Scootern oder E-Scootern ist verboten.
ÖAMTC-Expertentipps für die richtige Kindersicherung im Auto
* Der Kindersitz muss sich fest auf dem Fahrzeugsitz befestigen
 lassen. Er soll kippsicher sein und darf nicht verrutschen.
* In manchen Fahrzeugen liegen die Isofix-Anschlusspunkte so
 ungünstig, dass bei montiertem Kindersitz das Fahrzeuggurtschloss
 unzugänglich ist. Hier können und dürfen Sitzerhöher ohne die
 Isofix-Verankerung verwendet werden.
* Rückwärts gerichtete Systeme nicht bei aktiven Front-Airbags auf
 dem Beifahrersitz verwenden.
* Die Auto-Kopfstütze sollte montiert bleiben. "Entgegen der Info
 vieler Fahrzeughersteller hat ein ÖAMTC-Test gezeigt, dass die
 vorhandene Auto-Kopfstütze das Verletzungsrisiko bei einem
 Heckaufprall verringert", so ÖAMTC- Kerbl. Diese Empfehlung gilt auch
 für Miet-, Leih- und Sharing-Fahrzeuge.
* Auf den richtigen Gurtverlauf beim Kind achten. Der Schultergurt
 soll über die Schultermitte, der Beckengurt so tief wie möglich über
 die Leistenbeuge gehen.
* Das Kind soll immer straff angegurtet sein.
* Gurtverlauf und Kopfabstützung dem wachsenden Kind anpassen.
* Die Bedienungsanleitung genau befolgen, um Fehlbedienung zu
 vermeiden.
* Wenn sich Kinder bereits selbstständig anschnallen, ist es
 sinnvoll, die Gurtführung vor der Fahrt zu überprüfen. Der Gurt darf
 nicht verdreht sein.
Unterlassene Kindersicherung gehört zu den häufigsten
 Vormerkdelikten
Falsche Kindersicherung ist ein Vormerkdelikt. Das
 Führerschein-Vormerksystem sieht vor, dass bei Verstößen gegen die
 Kindersicherungsbestimmungen neben einer Verwaltungsstrafe
 (Strafrahmen bis 5.000 Euro) auch eine Vormerkung im
 Führerscheinregister vorgenommen wird. Bei der zweiten Vormerkung
 innerhalb von zwei Jahren wird der Besuch eines Kurses angeordnet,
 der die Wichtigkeit der richtigen Kindersicherung bewusst machen
 soll. Bei weiteren Verstößen kommt es sogar zur Entziehung der
 Lenkberechtigung.
#roadsafety - ÖAMTC ist Partner der
 UN-Verkehrssicherheitswoche 2021
Die UN-Verkehrssicherheitswoche ist Teil des 10-Jahres-Aktionsplans
 "Decade of Action for Road Safety“ der Vereinten Nationen zur
 Verbesserung der globalen Verkehrssicherheit. Ziel ist, von 2021 bis
 2030 mindestens 50 Prozent der Todesfälle und Verletzungen im
 Straßenverkehr zu verhindern. Als Partner der
 UN-Verkehrssicherheitswoche unterstützt der ÖAMTC Maßnahmen zur
 Vermeidung von Unfällen und Verletzten in allen
 Verkehrsteilnehmergruppen. Die Anerkennung hoher Sicherheitsstandards
 zum Nutzen der Verkehrsteilnehmer ist dabei ebenso eine zentrale
 Aufgabe wie die Weitergabe von neuen technischen Erkenntnissen und
 allgemeinen Sicherheitsinformationen, die Durchführung von
 Schulungen, Trainings sowie der aktive offene Dialog mit allen
 Verkehrsteilnehmergruppen auf Augenhöhe.
Aviso an die Redaktionen:
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