- 21.05.2021, 08:30:01
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ÖAMTC appelliert: Kindersicherung im Auto und am Rad beachten (+ Fotos)
Falsche Größe, mangelhafter Einbau, schlechte Gurtführung als häufigste Fehler beim Kindersitzeinbau, Kindertransport am Rad nur mit Helm und Gurt
Utl.: Falsche Größe, mangelhafter Einbau, schlechte Gurtführung als
häufigste Fehler beim Kindersitzeinbau, Kindertransport am Rad
nur mit Helm und Gurt =
Wien (OTS) - Die Sicherung von Kindern im Auto oder am Fahrrad kann
Leben retten. "Wir sehen leider immer wieder, dass Kinder nicht
vorschriftsmäßig gesichert sind. Selten durch Nachlässigkeit.
Häufiger passiert eine mangelhafte Sicherung im Auto durch Fehler
beim Einbau eines Kindersitzes oder falsche Gurtführung. Oder der
Sitz passt nicht zu Größe und Gewicht des Kindes. Beim
Kindertransport am Fahrrad herrscht oft Unsicherheit über
Vorschriften und Regeln", macht ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl in der
UN-Verkehrssicherheitswoche angesichts der neu auflebenden Mobilität
nach Beendigung des Lockdowns aufmerksam. Das gilt nicht nur fürs
eigene Fahrzeug. Auch in Miet-, Leih- und Sharing-Fahrzeugen muss
jedes Kind passend gesichert sein. Nur Taxilenker sind in Österreich
von der Kindersicherungspflicht ausgenommen, manche Unternehmen
bieten dennoch als kinderfreundlichen Service auf Kundenwunsch einen
Kindersitz an.
Im Auto sind Kinder bis zum Ende des 14. Lebensjahres oder, wenn sie
kleiner als 1,35 Meter sind, in einem geeigneten Kindersitz zu
sichern. Der ÖAMTC empfiehlt die Verwendung eines Kindersitzes aus
Sicherheitsgründen bis 1,50 Meter. Der Kindersitz muss in Größe und
Gewicht zum Kind passen. Bei den Auto-Kindersitzen ist außerdem zu
beachten, dass nicht jeder Sitz in jedes Auto passt. "Die Probleme
beim Einbau reichen von langen und widersprüchlichen
Bedienungsanleitungen über zu kurze Sicherheitsgurte, schlechte
Zugänglichkeit der Isofix- und Top Tether-Verankerungen bis hin zu
fehlenden Einbau-Möglichkeiten von mehr als zwei
Kinderrückhaltesystemen", fasst der Techniker des Mobilitätsclubs
zusammen.
Beim Transport am Fahrrad – egal ob Kindersitz, Anhänger oder
Lastenfahrrad – gilt die Helmpflicht für Kinder bis 12 Jahre. Wichtig
ist, dass die Größe passt und die Helmbänder richtig eingestellt
sind. Außerdem muss für jeden Passagier ein eigener Sitzplatz mit
Gurtsystem vorhanden sein. Die Konstruktion muss so angelegt sein,
dass Hände und Füße nicht in die Räder bzw. Speichen kommen können.
Der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein. Das "Mitfahren" von
Kindern auf Scootern oder E-Scootern ist verboten.
ÖAMTC-Expertentipps für die richtige Kindersicherung im Auto
* Der Kindersitz muss sich fest auf dem Fahrzeugsitz befestigen
lassen. Er soll kippsicher sein und darf nicht verrutschen.
* In manchen Fahrzeugen liegen die Isofix-Anschlusspunkte so
ungünstig, dass bei montiertem Kindersitz das Fahrzeuggurtschloss
unzugänglich ist. Hier können und dürfen Sitzerhöher ohne die
Isofix-Verankerung verwendet werden.
* Rückwärts gerichtete Systeme nicht bei aktiven Front-Airbags auf
dem Beifahrersitz verwenden.
* Die Auto-Kopfstütze sollte montiert bleiben. "Entgegen der Info
vieler Fahrzeughersteller hat ein ÖAMTC-Test gezeigt, dass die
vorhandene Auto-Kopfstütze das Verletzungsrisiko bei einem
Heckaufprall verringert", so ÖAMTC- Kerbl. Diese Empfehlung gilt auch
für Miet-, Leih- und Sharing-Fahrzeuge.
* Auf den richtigen Gurtverlauf beim Kind achten. Der Schultergurt
soll über die Schultermitte, der Beckengurt so tief wie möglich über
die Leistenbeuge gehen.
* Das Kind soll immer straff angegurtet sein.
* Gurtverlauf und Kopfabstützung dem wachsenden Kind anpassen.
* Die Bedienungsanleitung genau befolgen, um Fehlbedienung zu
vermeiden.
* Wenn sich Kinder bereits selbstständig anschnallen, ist es
sinnvoll, die Gurtführung vor der Fahrt zu überprüfen. Der Gurt darf
nicht verdreht sein.
Unterlassene Kindersicherung gehört zu den häufigsten
Vormerkdelikten
Falsche Kindersicherung ist ein Vormerkdelikt. Das
Führerschein-Vormerksystem sieht vor, dass bei Verstößen gegen die
Kindersicherungsbestimmungen neben einer Verwaltungsstrafe
(Strafrahmen bis 5.000 Euro) auch eine Vormerkung im
Führerscheinregister vorgenommen wird. Bei der zweiten Vormerkung
innerhalb von zwei Jahren wird der Besuch eines Kurses angeordnet,
der die Wichtigkeit der richtigen Kindersicherung bewusst machen
soll. Bei weiteren Verstößen kommt es sogar zur Entziehung der
Lenkberechtigung.
#roadsafety - ÖAMTC ist Partner der
UN-Verkehrssicherheitswoche 2021
Die UN-Verkehrssicherheitswoche ist Teil des 10-Jahres-Aktionsplans
"Decade of Action for Road Safety“ der Vereinten Nationen zur
Verbesserung der globalen Verkehrssicherheit. Ziel ist, von 2021 bis
2030 mindestens 50 Prozent der Todesfälle und Verletzungen im
Straßenverkehr zu verhindern. Als Partner der
UN-Verkehrssicherheitswoche unterstützt der ÖAMTC Maßnahmen zur
Vermeidung von Unfällen und Verletzten in allen
Verkehrsteilnehmergruppen. Die Anerkennung hoher Sicherheitsstandards
zum Nutzen der Verkehrsteilnehmer ist dabei ebenso eine zentrale
Aufgabe wie die Weitergabe von neuen technischen Erkenntnissen und
allgemeinen Sicherheitsinformationen, die Durchführung von
Schulungen, Trainings sowie der aktive offene Dialog mit allen
Verkehrsteilnehmergruppen auf Augenhöhe.
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