- 18.05.2021, 10:52:31
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LH-Stellvertreter Schnabl: Verbraucherschlichtung holte heuer bereits 44.000 Euro für NÖ Konsumenten
Land NÖ kooperiert mit dem Verein seit seinem Bestehen im Jahr 2016
Utl.: Land NÖ kooperiert mit dem Verein seit seinem Bestehen im Jahr
2016 =
St.Pölten (OTS) - Bei einer Pressekonferenz in St. Pölten zog heute
die Verbraucherschlichtung Austria Bilanz. Dabei informierten
LH-Stellvertreter Franz Schnabl und Simon Eder, Geschäftsführer von
der Verbraucherschlichtung Austria.
„Sicherheit in allen Bereichen, das ist dem Bundesland
Niederösterreich und dem Konsumentenschutz ganz besonders wichtig“,
sagte der LH-Stellvertreter. Seit 2016 vermittle die
Verbraucherschlichtung Austria zwischen Konsumenten und Unternehmen,
um „bei Streitigkeiten rasch und unbürokratische Lösungen zu finden“,
so Schnabl. Das Land Niederösterreich kooperiere mit dem Verein seit
seinem Bestehen. Seitens des Landes unterstütze man diese Einrichtung
jährlich mit einer Förderung von 10.000 Euro, informierte er.
Im Jahr 2020 wurden an die Verbraucherschlichtung österreichweit
1.040 Schlichtungsanträge gestellt, fast ein Drittel mehr als im Jahr
davor. 204 Anträge kamen aus Niederösterreich. Heuer wurden von
Jänner bis Mai bereits 452 Anträge eingebracht, davon 101 in
Niederösterreich. „Dabei konnten in zwei von drei Fällen eine Lösung
im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten erzielt werden“, führte
der LH-Stellvertreter aus. Dadurch hätten niederösterreichische
Konsumentinnen und Konsumenten fast 44.000 Euro retour bekommen, hob
er hervor. Viele Anliegen stünden in Zusammenhang mit der
Corona-Krise. Probleme hätten die Konsumentinnen und Konsumenten bei
der Kündigung ihrer Fitness-Center-Mitgliedschaft, bei der
Stornierung von Reisen oder bei Elektrogeräten mit
Gewährleistungsrechten gehabt, sprach er einen weiteren Aspekt an.
Geschäftsführer Eder führte aus: Ziel der Verbraucherschlichtung sei
es, Konsumenten und Unternehmen bei der Konfliktlösung zu
unterstützen. An die Verbraucherschlichtung könne man sich kostenlos
wenden, um zu seinem Recht zu kommen. „Jeder Konsument ist gut
beraten, zuerst in einem Schlichtungsverfahren einen Lösungsversuch
zu unternehmen, bevor er auf seinen Anspruch verzichtet oder zu
Gericht geht“, appellierte Eder. Die Teilnahme am
Schlichtungsverfahren sei freiwillig. Acht von zehn Unternehmen
würden sich an Schlichtungsverfahren beteiligen. In zwei Dritteln der
Fälle werde eine Einigung erzielt, so der Geschäftsführer.
Nähere Informationen beim Büro LH-Stellvertreter Schnabl unter
0699/13031166, Anton M. Feilinger, und E-Mail
[email protected]
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